Einmal krank machen: Wie funktioniert es am besten?

Einmal krank machen – besonders montags ist die Versuchung groß, sich krankzumelden und so einen zusätzlichen freien Tag zu erhalten. Doch Arbeitnehmer, die sich krankmelden, obwohl sie arbeiten könnten, machen sich strafbar und gefährden ihren Arbeitsplatz.

Zwei Menschen haben ein Hangover nach einer Party, sie wollen einmal krank machen

Krank machen, krankfeiern oder blaumachen: Gibt es Unterschiede?

Mitarbeiter, die krank machen, krankfeiern oder blaumachen, gehen nicht zur Arbeit, obwohl sie es könnten. In allen drei Fällen täuschen Beschäftigte vor, krank zu sein, und erschleichen sich mit diesem Verhalten einen, zwei oder gleich mehrere Tage „Urlaub“.

Während es noch recht einfach nachvollziehbar ist, warum man das Schwänzen der Arbeit als krankmachen oder gar -feiern bezeichnet, ist es beim Blaumachen nicht mehr so leicht nachzuvollziehen. Schauen wir uns daher an, woher der Ausdruck „blaumachen“ stammt.

Blaumachen hat eine lange Tradition

Es gibt gleich mehrere Erklärungsversuche, woher der Ausdruck „blaumachen“ stammt. Eine häufig zitierte Erklärung lautet folgendermaßen: Als Stoffe noch von Hand gefärbt wurden, mussten die Färber einiges an Zeit mitbringen.

Sonntags wurden die Stoffe in Färberwaid gelegt und am nächsten Tag zum Trocknen aufgehängt. Bei dem Kontakt mit der Luft färbte sich der Stoff langsam blau. Doch das dauerte häufig den gesamten Tag. Weshalb die Färber am Montag nicht viel machen konnten, außer zu warten. Sie machten blau.

Während das Blaumachen damals zu dem normalen Arbeitsablauf dazu gehörte, ist das heute anders. Arbeitnehmer, die heute am Montag blaumachen, verstoßen gegen die Pflichten, die sie im Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Krank machen: Kündigung droht

Wenn der Chef seine Beschäftigten beim Krankfeiern erwischt, kann das ernste Folgen haben. So wie bei jedem anderen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Juristen erklären, dass auch eine Kündigung, in begründeten Fällen sogar eine fristlose Kündigung, die Folge sein kann, wenn der Mitarbeiter krank macht.

Denn Blaumachen ist Betrug. Arbeitnehmer bleiben zuhause, obwohl sie arbeiten könnten, werden von ihrem Arbeitgeber aufgrund der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aber weiterhin bezahlt.

Allerdings muss der Chef nachweisen können, dass sein Mitarbeiter tatsächlich krankgefeiert hat. Und das wiederum dürfte gar nicht so einfach sein. Vor allem dann nicht, wenn der Beschäftigte ein Attest vorlegen kann, in dem bescheinigt wird, dass er arbeitsunfähig ist. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung seit Januar 2023 allerdings nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen, sofern es sich um eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) handelt. Diesen digitalen Krankenschein übermittelt der Arzt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die benötigten Daten der eAU dann von einem Server abrufen.

Beschäftigte, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen können, sind also in einer guten Position. Vor Konsequenzen geschützt sind Sie jedoch nicht zwingend.

Was darf der Chef?

Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Krankschreibung seines Mitarbeiters, kann er den Medizinischen Dienst beauftragen, um den Mitarbeiter zu untersuchen.

Das ist für viele Arbeitgeber jedoch die letzte Lösung. Es gibt nämlich andere Optionen, die Chefs haben, um ihrem vermeintlich kranken Mitarbeiter auf die Schliche zu kommen:

  1. Arbeitnehmer besuchen: Der Chef darf seinen kranken Mitarbeiter zuhause besuchen und kann sich auf diese Weise ein Bild von dem Gesundheitszustand machen. Vermutlich wird er den Besuch als Krankenbesuch deklarieren und hat vielleicht Tee oder einen Blumenstrauß für den Blaumacher dabei. Auch wenn der „kranke“ Mitarbeiter seine Rolle gut spielt, dürfte das zumindest ein ungutes Gefühl bei dem Beschäftigten hinterlassen.
  2. Mitarbeiter bis zu einem gewissen Grad beobachten: Juristen verraten, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter bis zu einem gewissen Grad beobachten dürfen. Natürlich nur solange die Privatsphäre des Mitarbeiters nicht angegriffen wird. Denkbar wäre zum Beispiel, dass der Chef dem Mitarbeiter nach dem Arztbesuch folgt, um herauszufinden, was der Beschäftigte nach dem Arzttermin macht. Führt der Weg direkt ins Fitnessstudio oder ins Café, dürfte klar sein, dass die Krankheit nur vorgeschoben ist.

Krankfeiern: Welche Krankheit eignet sich

Wer krankfeiern möchte, sollte gute Gründe haben, damit sein Chef gar nicht erst misstrauisch wird. Besonders gut eignen sich Diagnosen, die selbst für einen Arzt nur schwer zu überprüfen sind.

Beispiel: Wenn Sie zum Arzt gehen und sich wegen starker Halsschmerzen krankschreiben lassen wollen, ihr Hals aber überhaupt nicht gerötet ist, wird ihr Arzt vermutlich nicht auf den Trick hereinfallen.

Wenn Sie krankfeiern möchten, suchen Sie sich eine Erkrankung aus, die nur sehr schwierig oder sogar überhaupt nicht nachzuvollziehen ist, zum Beispiel:

  • Kopfschmerzen
  • Unwohlsein
  • Schwindelgefühl
  • Rückenschmerzen
  • Sehstörungen
  • Bauchschmerzen
  • Verdauungsprobleme
  • Übelkeit
  • Schlafstörungen
  • Überarbeitung
  • Langanhaltender Stress und überwältigender Druck auf der Arbeit

Seit Dezember 2023 ist bei leichten Erkrankungen auch eine Krankschreibung per Telefon möglich. Wenn Ihr Arzt eine Untersuchung in der Praxis nicht für erforderlich hält, kann er Sie für bis zu fünf Tage krankschreiben, ohne Sie gesehen zu haben.

Denken Sie aber immer daran: Krankfeiern ist Betrug und kann Sie Ihren Arbeitsplatz kosten. Wenn Sie trotzdem keine andere Möglichkeit sehen, sollten Sie Ihr Vorhaben zumindest richtig angehen, um am Ende nicht ohne Job dazustehen.

Beim Blaumachen ist richtiges Vorgehen gefragt

Neben den Gründen, die den Arzt dazu bringen könnten, eine AU auszustellen, sollte man sich als Arbeitnehmer strategisch richtig verhalten. Ein sicherer Weg, den Arbeitgeber misstrauisch zu machen oder sofort eine Abmahnung zu erhalten, ist die angekündigte Krankmeldung.

Der Klassiker: Ein Mitarbeiter beantragt kurzfristig Urlaub. Der Chef kann den Urlaub aber nicht genehmigen, weil bereits viele andere Mitarbeiter zu diesem Datum Urlaub machen. Die Reaktion des Mitarbeiters: „Wenn ich keinen regulären Urlaub bekomme, mache ich eben krank.“ Hört der Chef diese Drohung, dürfte der Arbeitsplatz in Gefahr sein, wenn der Mitarbeiter sich krankmeldet.

Geben Sie schon am Tag zuvor vor, krank zu sein

Wenn Sie planen, am nächsten Tag blauzumachen, sollten Sie am Tag zuvor vorarbeiten. Putzen Sie sich häufig die Nase (auch wenn Sie nicht müssen), gehen Sie öfter an die frische Luft, weil Sie sich nicht wohl fühlen, trinken Sie Unmengen von Kamillentee, weil angeblich der Hals kratzt. Seien Sie kreativ. Nahezu alles, was den Eindruck erwecken kann, dass eine Erkältung oder andere Erkrankung im Anmarsch ist, ist erlaubt. Bleiben Sie dabei aber glaubwürdig. Das Bild des kränkelnden Mitarbeiters können Sie abrunden, indem Sie früher nach Hause gehen. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten darum, früher Feierabend machen zu dürfen, weil Sie sich überhaupt nicht wohlfühlen. Wenn Sie dann am nächsten Morgen anrufen und sich krankmelden, dürfte niemand überrascht sein.

2. Rufen Sie so früh wie möglich an

Sie sind ohnehin dazu verpflichtet, sich so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber zu melden, wenn Sie nicht arbeiten können. In den meisten Fällen akzeptieren Arbeitgeber auch elektronische Formen der Krankmeldung. Was auf der anderen Seite aber nicht bedeutet, dass Sie die Chancen, die eine telefonische Krankmeldung bietet, nicht nutzen sollten.

Rufen Sie morgens so früh wie möglich in der Personalabteilung an und erzählen mit wehleidiger Stimme, wie schlecht es Ihnen geht. Ist Ihnen nicht ganz so viel Schauspieltalent in die Wiege gelegt, können Sie kurz vor dem Telefonat einige Male in Ihr Kopfkissen schreien. Gerade kurz nach dem Aufstehen sollte das für eine belegte, kratzige Stimme sorgen, was Ihre Krankmeldung glaubwürdiger macht.

3. Nach dem Krankfeiern angeschlagen bleiben

Um den Eindruck abzurunden, sollten Sie nicht nach zwei Tagen bestens ausgeruht und gut erholt an den Arbeitsplatz zurückkehren. Sie müssen natürlich wieder erscheinen, sobald der Zeitraum der Krankschreibung abgelaufen ist, dürfen jedoch noch ein wenig simulieren. Sie sollten es sogar. Denn nur die wenigsten Erkrankungen sind nach zwei Tagen komplett abgeheilt und ausgeklungen.

Wickeln Sie sich bei Ihrer Rückkehr ins Büro einen dicken Schal um den Hals, reden Sie nicht viel, trinken Sie weiterhin viel Tee und lassen Sie hin und wieder im Kollegenkreis fallen, dass Sie sich immer noch nicht richtig wohlfühlen. Wenn Sie überzeugend sind, können Sie mit einem relativ geringen Risiko krankfeiern.

Bildnachweis: LightField Studios / Shutterstock.com

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