Beleidigung am Arbeitsplatz: Was können Sie tun?

Wo Menschen zusammenkommen, entstehen mitunter Konflikte, die nicht selten auch verbal ausgetragen werden. Das ist am Arbeitsplatz nicht anders. Die Folgen sind häufig Beleidigungen und Lästereien. Nicht immer sind es andere Kollegen, von denen die Beleidigungen ausgehen. Wenn der Chef ausfallend wird, empfinden das viele als besonders belastend. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei Beleidigung am Arbeitsplatz tun können und welche juristischen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Eine Frau schreit einen Mann an und macht eine Handgeste

Wann handelt es sich um eine Beleidigung am Arbeitsplatz?

Ohne gegenseitigen Respekt ist ein gutes Miteinander weder im Privat- noch im Arbeitsleben möglich. Doch nicht jeder behandelt andere respektvoll und bleibt auch dann sachlich, wenn es mal Meinungsverschiedenheiten gibt. Beleidigungen am Arbeitsplatz sind deshalb keine Seltenheit.

Häufig handelt es sich dabei um Beleidigungen am Arbeitsplatz durch Kollegen, es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass der Chef Mitarbeiter beleidigt. In solchen Situationen entsteht häufig ein handfester Konflikt, der sich ohne Weiteres nicht mehr lösen lässt. Für einen Mitarbeiter, der von anderen beleidigt wurde, ist die Lage oft sehr belastend. Nicht selten entsteht so großer psychischer Stress, dass der betroffene Mitarbeiter krankgeschrieben werden muss.

Damit es soweit gar nicht erst kommt, sollten Arbeitgeber frühzeitig eingreifen. Auch der Beleidigte hat mit seiner Reaktion Einfluss darauf, ob die Lage weiter eskaliert oder nicht. Aber wann handelt es sich rechtlich eigentlich um Beleidigung am Arbeitsplatz? Gemeint sind Äußerungen oder Handlungen, die objektiv die Ehre eines anderen verletzen. Objektiv bedeutet dabei, dass nicht nur der Betroffene sich in seiner Ehre verletzt fühlt, sondern dass dies auch von Außenstehenden so gewertet würde.

Im Arbeitsrecht wird zwischen zwei grundlegenden Arten der Herabsetzung anderer unterschieden: Äußerungen, deren Inhalt klar beleidigend ist, und Formalbeleidigungen. Bei einer Formalbeleidigung ergibt sich die Wirkung aus der Art und Weise der Äußerung sowie den Umständen. Dabei könnte eine Äußerung objektiv wahr sein, aber beleidigend gemeint sein.

Beleidigung: Beispiele für beleidigendes Verhalten am Arbeitsplatz

Beleidigungen können in verschiedener Form geäußert werden. Manch ein böses Wort ist im Streit schnell gefallen, etwa Bezeichnungen wie „Arschloch“, „Klugscheißer“ oder „Idiot“. Manchmal bleibt die im Affekt geäußerte Beleidigung ein Einzelfall, es kommt jedoch auch vor, dass ein anderer über lange Zeit immer wieder ausfällig wird. Dann kann es sich um Mobbing handeln.

Die Ehrverletzungen sind in manchen Fällen offensichtlich, in anderen sind sie subtiler. Beleidigungen können auf verschiedene Weise geäußert werden: verbal, schriftlich, bildhaft oder durch herabsetzende Gesten. Zu den beleidigenden Handlungen gehören etwa das Anspucken oder Schubsen einer anderen Person. Das Zeigen des Mittelfingers oder das Tippen an die Stirn kann ebenfalls als Beleidigung gewertet werden.

Juristisch kann es sich bei abfälligen Äußerungen nicht nur um Beleidigung, sondern auch um üble Nachrede oder Verleumdung handeln. Bei übler Nachrede werden unbewiesene Behauptungen über einen Dritten an andere weitergetragen, um die betreffende Person herabzuwürdigen. Verleumdung setzt voraus, dass der Beleidigende weiß, dass seine Behauptungen nicht stimmen, er sie jedoch trotzdem verbreitet.

Für die Schwere der Beleidigung spielen die Umstände eine wichtige Rolle. Auf die Beurteilung wirkt sich etwa aus, wie der allgemeine Umgangston in der Firma ist, ob der Konflikt bereits eine längere Vorgeschichte hat und wie häufig Beleidigungen geäußert werden.

Sind Beleidigungen am Arbeitsplatz strafbar?

Beleidigungen am Arbeitsplatz sind meist nicht nur ein großes Problem für den, der beleidigt wird. Sie können auch straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Ein Mitarbeiter, der andere verbal oder durch seine Handlungen herabsetzt, kann das Betriebsklima belasten. Damit verletzt er gegebenenfalls die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Wer andere im Job beleidigt, muss deshalb mit einer Abmahnung rechnen. Kommt es anschließend zu einem erneuten Vorfall, droht die Kündigung. In besonders schweren Fällen ist auch eine sofortige Kündigung denkbar. In vielen Fällen ist sie nur mit einer vorherigen Abmahnung wegen Beleidigung wirksam; auch hier gibt es jedoch je nach Einzelfall Ausnahmen.

Arbeitgeber, die von einer Beleidigung erfahren, dürfen nicht tatenlos zusehen. Es gehört zu ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, dass sie ein solches Verhalten unterbinden. Ein rasches Eingreifen ist zudem wichtig, um den Betriebsfrieden zu wahren oder wiederherzustellen. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann der beleidigte Mitarbeiter unter Umständen fristlos kündigen. Auch Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche können je nach Fall geltend gemacht werden.

Beleidigungen im Job haben häufig nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch andere juristische Mittel können infrage kommen, um gegen Beleidigungen vorzugehen. Sie können die Person, die Sie beleidigt hat, anzeigen. Meist folgen darauf Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr; in Verbindung mit einer Tätlichkeit kann eine Beleidigung auch zu bis zu zwei Jahren Haft führen.

Ein Kollege beleidigt mich: Was kann ich tun?

Wenn Sie von einem Kollegen beleidigt werden, sollten Sie sich darüber möglichst detaillierte Notizen machen. Schreiben Sie auf, was genau gesagt oder getan wurde, ob es Zeugen gab und ob die Beleidigungen öfter vorkommen. Es kann hilfreich sein, Zeugen zu bitten, ihrerseits ihre Eindrücke des Vorfalls festzuhalten. Im nächsten Schritt sollten Sie sich an Ihren Vorgesetzten wenden. Schildern Sie ihm, was vorgefallen ist.

Nun ist Ihr Chef am Zug: Er muss der Sache nachgehen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus ziehen. Oft folgt auf eine Beleidigung eine Abmahnung. Reagiert der Vorgesetzte nicht oder nicht in ausreichendem Maße, suchen Sie sich am besten Unterstützung durch einen Fachanwalt. Er kann Sie in Hinblick auf Ihre Optionen im Einzelfall beraten. Auch der Betriebsrat kann eine gute Anlaufstelle sein.

Die weitere Zusammenarbeit mit einem Kollegen, der Sie beleidigt hat, kann sehr belastend sein – besonders, wenn dessen Verhalten als Mobbing einzustufen ist oder es ihm offensichtlich darum geht, Sie zu provozieren.

Lassen Sie sich, soweit möglich, nicht auf die Provokationen ein. Sie können den Kollegen natürlich bestimmt und dennoch sachlich in seine Schranken weisen. Ebenfalls ausfallend sollten Sie jedoch nicht werden. Damit riskieren Sie nicht nur Ihrerseits eine Abmahnung oder juristische Folgen. Je mehr Sie sich auf den Konflikt einlassen, desto belastender empfinden Sie ihn wahrscheinlich auch. Gehen Sie dem Kollegen aus dem Weg, wenn eine Aussprache nichts gebracht hat oder wahrscheinlich nichts bringen würde.

Der Chef beleidigt Mitarbeiter: Das können Sie tun

Auch Vorgesetzte können sich derart herablassend äußern oder verhalten, dass es sich um eine Beleidigung handelt. Nicht jede spontane Äußerung ist dabei als Beleidigung im arbeitsrechtlichen Sinn zu werten. Bei der Einstufung ist unter anderem wichtig, welcher Umgangston allgemein im Unternehmen herrscht und ob es häufiger zu solchen Vorfällen kommt.

Bei Konflikten mit dem Chef können Sie das Gespräch mit diesem suchen. Bleiben Sie unbedingt sachlich. Das direkte Gespräch kann die Angelegenheit aus der Welt schaffen, aber nicht immer ist es das beste Mittel. Es kann sinnvoller sein, mit einer neutralen Person zu sprechen.

Wenn Sie nicht das Gefühl haben, dass Ihr Chef einsichtig ist oder es etwas bringt, mit ihm zu sprechen, können Sie sich direkt an einen höherrangigen Vorgesetzten wenden. Auch der Betriebsrat kann Sie unterstützen, sofern es in Ihrer Firma einen gibt. Alternativ oder zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären.

Bildnachweis: Just Life / Shutterstock.com

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