Betriebskindergarten: Was bringt die Kinderbetreuung vor Ort?

Gerade in größeren Städten und Ballungsgebieten sind Plätze in der Kinderbetreuung rar. Was aber, wenn die Eltern schnell wieder zurück in den Beruf müssen oder wollen und keine Betreuung für ihren Nachwuchs haben? Dann können sie mit viel Glück von einem Arbeitgeber profitieren, der einen Betriebskindergarten anbietet.

Ein Raum von einem Betriebskindergarten

Was ist ein Betriebskindergarten?

Ein Betriebskindergarten, auch Betriebskita genannt, ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einrichtet. Nicht nur in Firmen, auch an Universitäten und Universitätskliniken gibt es solche Betreuungseinrichtungen. Hier heißen sie häufig Uni Kita.

Die Beschäftigten oder Studierenden müssen sich dank dem Betriebskindergarten oder der Uni Kita keine Gedanken darüber machen, wo sie ihr Kind unterbringen. Denn darum kümmert sich der Arbeitgeber oder die Bildungseinrichtung. Ein Betriebskindergarten ist damit eine Möglichkeit, als Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beizutragen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebskindergarten?

Wer die Kosten für den Betriebskindergarten trägt, hängt von der jeweiligen Situation beim Arbeitgeber ab. Dieser kann die Kosten für Betrieb und Kinderbetreuung übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Denkbar ist auch, dass der Arbeitgeber sich lediglich darum kümmert, dass seine Beschäftigten einen Betriebskindergarten in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel dadurch, dass er die Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellt und sich um den Betrieb kümmert. Wenn der Arbeitgeber die Betreuungskosten nicht übernimmt, müssen die Eltern diese selbst tragen.

Es gibt aber auch Firmen, in denen der Arbeitgeber nicht nur die organisatorischen Aufgaben übernimmt, die mit einem Betriebskindergarten verbunden sind, sondern auch für das Gehalt der Erzieher und alle anderen anfallenden Kosten aufkommt.

Diese kostenlose Kinderbetreuung wäre im Prinzip ein geldwerter Vorteil. Die Kosten, die der Arbeitnehmer spart, sind eigentlich als zusätzlicher Arbeitslohn zu betrachten und müssten daher ebenso versteuert werden. Glücklicherweise gibt es für den Betriebskindergarten eine Sonderregelung. In § 3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist geregelt, dass die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung in einem Betriebskindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung steuerfrei ist. Jedoch nur dann, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist.

Voraussetzungen für einen Betriebskindergarten

Arbeitgeber, die einen Betriebskindergarten gründen möchten, sollten zunächst eine Bedarfsermittlung durchführen. Denn es ist wenig sinnvoll, Beschäftigten diese Möglichkeit anzubieten, die keine Kinder haben oder deren Kinder bereits in anderen Einrichtungen versorgt werden.

Wenn Arbeitgeber einen eigenen Betriebskindergarten schaffen möchten, müssen sie verschiedene Anträge stellen. Hintergrund dieser Anträge ist die Erlaubnis nach § 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dieser Paragraph wird allerdings erst dann relevant, wenn sechs oder mehr Kinder in dem Kindergarten betreut werden sollen. Für Betreuungseinrichtungen, in denen weniger als sechs Kinder halb- oder ganztags betreut werden, braucht man diese Erlaubnis nicht.

Sollen jedoch mehr als sechs Kinder betreut werden, müssen Arbeitgeber neben der Betriebserlaubnis noch weitere Voraussetzungen erfüllen. So möchte in der Regel das Jugendamt die inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung des Betriebskindergartens überprüfen, bevor es zustimmt, dass der Arbeitgeber eine Betriebskita einrichten darf.

Gut zu wissen: Wenn der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt und als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gilt, kann er sogar Zuschüsse zum Betriebskindergarten im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bekommen.

Die Vorteile eines Betriebskindergartens

Arbeitgeber schaffen einen Betriebskindergarten, weil sie sich davon Vorteile erhoffen, doch auch für Beschäftigte kann das Konzept der Kinderbetreuung vor Ort beim Arbeitgeber positive Aspekte mit sich bringen:

  • Kurze Wege: Wenn die Kinder direkt auf dem Betriebsgelände betreut werden, spart man sich als Mitarbeiter morgens und abends den Weg zum Kindergarten. Das gibt Eltern etwas mehr Freizeit und zeitlichen Spielraum.
  • Auf Arbeitszeiten angepasst: Man sich in der Regel sicher sein, dass sich die Schließzeiten des Kindergartens an den Betriebsferien orientieren. Umgekehrt ist der Betriebskindergarten offen, wenn die Beschäftigten arbeiten müssen. Auch das nimmt Eltern eine ganze Menge Druck, denn bei öffentlichen Kitas und Kindergärten ist das nicht immer der Fall. Hier müssen sich Eltern häufig um eine Betreuungsmöglichkeit kümmern, wenn die Kita einen Schließtag hat. Stellt der Arbeitgeber die Kinderbetreuung, wird er in der Regel an solche Dinge denken.
  • Größere Flexibilität: Da der Arbeitgeber für den Betriebskindergarten verantwortlich ist, lassen sich Zeiten großer Arbeitsbelastung besser abfedern. Natürlich braucht auch das Vorbereitungszeit und Organisationsgeschick. Meist ist es aber möglich, dass die Einrichtung länger geöffnet bleibt, wenn in der Firma viel zu tun ist und die Mitarbeiter Überstunden machen müssen. Private oder staatliche Kindergärten sind nicht so flexibel.
  • Schnellere Rückkehr in den Job: Gerade in den Städten ist es häufig nicht einfach, einen Betreuungsplatz für das eigene Kind zu bekommen. Das macht es schwierig, in den Beruf zurückzukehren. Unter Umständen muss ein Elternteil die Elternzeit verlängern und das Kind weiter zuhause betreuen. Mit einem Betriebskindergarten hat man diese Sorge häufig nicht. Der Arbeitgeber kann sich rechtzeitig darum kümmern, dass die Kita aufgestockt wird und so seinem Mitarbeiter die Rückkehr in den Beruf leichter machen.

Die Vorteile des Betriebskindergarten aus Arbeitgebersicht

Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten meist nicht nur aus reiner Nächstenliebe einen Betreuung für den Nachwuchs an, sondern deshalb, weil sie sich Vorteile davon versprechen:

  • Besseres Image: Arbeitgeber, die einen Betriebskindergarten für ihre Beschäftigten anbieten können, haben ein besseres Image. Und das übrigens nicht nur bei den Mitarbeitern, die ihre Kinder dort betreuen lassen. Auch Mitarbeiter ohne Kinder werden zur Kenntnis nehmen, dass ihr Chef diesen Service anbietet und das honorieren. Denn das zeugt von Wertschätzung für die Mitarbeiter.
  • Gesteigerte Loyalität: Wenn sich Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen, ändert sich das Verhältnis zum Arbeitgeber insgesamt. In der Regel sind Mitarbeiter, die zu schätzen wissen, was der Arbeitgeber für sie tut, nicht allzu wechselwillig. Das wiederum bewahrt den Arbeitgeber vor einer hohen Fluktuationsrate, die immer mit Kosten verbunden ist.
  • Vorteil vor Konkurrenz: Mit einem Betriebskindergarten können sich Arbeitgeber außerdem einen Vorteil im Kampf um begehrte Fach- und Führungskräfte verschaffen. Denn das Gehalt allein ist nicht in jedem Fall ausschlaggebend dafür, für welchen Arbeitgeber sie sich letztendlich entscheiden. Für viele Arbeitnehmer ist es außerdem wichtig, dass sie genügend Freizeit haben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich ist.
  • Höhere Produktivität: Arbeitnehmer, die sich keine Sorgen darum machen müssen, ob und wie ihr Kind betreut wird, können sich voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren. Das kann einen positiven Einfluss auf die Produktivität und die Arbeitsergebnisse insgesamt haben.

Übersicht: Diese Firmen bieten einen Betriebskindergarten

Aufgrund der hohen Kosten und der Mindestanzahl an Arbeitnehmern, die vorhanden sein muss (dazu später mehr), gibt es in Deutschland noch nicht allzu viele Arbeitgeber in der freien Wirtschaft, die auf einen Betriebskindergarten setzen.

Bewerber, die auf einen Betriebskindergarten Wert legen, können sich unter anderem bei diesen Unternehmen bewerben:

  • Daimler
  • Bosch
  • Max-Planck-Gesellschaft
  • E.On
  • Henkel
  • Metro
  • Volkswagen

Alternativen

Untersuchungen zeigen, dass sich ein Betriebskindergarten erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße lohnt. Eine Studie der Firma Impuls, die Konzepte für die Einrichtung von Betriebskindergärten erstellt, kam zu dem Ergebnis, dass sich eine solche Einrichtung häufig erst ab 500 Mitarbeitern lohnt. Denn Arbeitgeber müssen nicht nur für die Kosten der Erzieher und die übrigen Betriebskosten aufkommen – wenn sie den Betriebskindergarten voll finanzieren. Häufig stellt sich auch die Frage, wo der Kindergarten auf dem Betriebsgelände untergebracht werden soll. Denn die große räumliche Nähe zum eigenen Arbeitsplatz ist ja gerade einer seiner Vorteile. Doch nicht für alle Arbeitgeber ist das ohne Weiteres möglich. Daher sehen sich einige Unternehmen nach Alternativen zu einem klassischen Betriebskindergarten um. Dabei sind folgende Optionen denkbar:

  1. Kita mehrerer Arbeitgeber: Wenn man als Unternehmer den Betriebskindergarten nicht komplett selbst stemmen kann oder möchte, kann man sich mit anderen Arbeitgebern zusammenschließen, die ebenfalls nach einer Möglichkeit suchen, ihren Mitarbeitern Kinderbetreuung anzubieten. Mit diesen Arbeitgebern kann man im näheren Umkreis nach einer geeigneten Betriebsstätte suchen und dort gemeinsam einen Betriebskindergarten eröffnen.
  2. Kinderbetreuung bezuschussen: Wenn das nicht möglich ist, können Arbeitgeber sich an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen. Gerade private Einrichtungen haben häufig deutlich höhere Beiträge als staatliche Kindergärten. Wenn die Mitarbeiter auf eine derartige Einrichtung ausweichen müssen, kann der Chef einen Teil der Beiträge (oder natürlich auch die kompletten Beiträge) übernehmen.
  3. Tagesmutter oder Babysitter engagieren: Läuft es im Unternehmen gut und die Mitarbeiter sollen Überstunden machen, bringt das Eltern kleinerer Kinder häufig in Schwierigkeiten. Denn wohin mit dem Nachwuchs? In diesen Phasen kann der Arbeitgeber unterstützen, indem er eine Tagesmutter oder einen Babysitter für diese Zeit sucht und für seine Mitarbeiter zahlt. So haben diese eine Sorge weniger und können sich auf ihre Arbeit konzentrieren.

Bildnachweis: Basileus / Shutterstock.com

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