Cybermobbing: Das kann man dagegen tun

Cybermobbing kommt mittlerweile immer häufiger. Besonders jüngere Generationen, die viel im Internet unterwegs sind, scheinen davon betroffen zu sein. Wo „normale“ Häme aufhört, wo Cybermobbing anfängt und wie sich Betroffene zur Wehr setzen können, lesen Sie hier.

Eine Frau sitzt mit der Hand vor den Augen vor dem PC, sie erlebt Cybermobbing

Definition: Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist eine Form des Mobbings. Sie trägt ihren Namen, weil sie im Cyberspace, also im Internet stattfindet. Ein anderer Name für Cybermobbing ist Cyberbullying. Auch hier weist der Wortbestandteil Cyber- auf den Raum hin, in dem sich die Beleidigungen und Schmähungen zutragen.

Cybermobbing findet man unter anderem in

  • Online-Communitys und Foren
  • Chats und E-Mails
  • Kommentarspalten auf YouTube, Instagram und TikTok

Beispiele für Cybermobbing

Da das Internet verschiedene Kommunikationsformen ermöglicht, tritt auch Cybermobbing in unterschiedlichen Ausführungen auf. Manche Personen machen Fotos von ihrem Mobbingopfer, stellen diese online und machen sich dann mit anderen über die Aufnahmen lustig. Andere gründen Gruppen in bestimmten Netzwerken, um sich dort mit anderen über die gemobbte Person auszutauschen und diese systematisch niederzumachen. Und wieder andere gehen noch einen Schritt weiter, stehlen die Identität des Opfers und verbreiten Lügen oder schaden ihm auf andere Weise.

Die Unterschiede zum analogen Mobbing

Cybermobbing unterscheidet sich deutlich von Mobbing in der realen Welt:

  1. Größeres Publikum: Wird eine Person in der Schulklasse oder am Arbeitsplatz gemobbt, beschränkt sich das Mobbing auf einen bestimmten Zuschauerkreis, auf einen bestimmten Ort. Nur die anwesenden oder beteiligten Mitschüler oder die Kollegen erlangen Kenntnis von dem Mobbing. Anders ist das beim Cybermobbing. Dort können theoretisch, je nach gewählter Plattform, auf der gemobbt wird, alle Internetnutzer von dem Mobbing erfahren und sich sogar daran beteiligen.
  2. Kein Entkommen: Wer in der Schule oder am Arbeitsplatz gemobbt wird, kann zu Hause einen Zufluchtsort finden, an dem er sich vor den Anfeindungen und der Schikane zurückziehen kann. Auch das ist beim Cybermobbing nur bedingt möglich. Da das Internet überall verfügbar ist, kann man „dank“ Smartphone permanent mit der Häme konfrontiert werden. Opfer von Cybermobbing haben so kaum die Möglichkeit abzuschalten. Immer wenn sie eine bestimmte App öffnen, das Smartphone in die Hand nehmen oder den Computer einschalten, könnten ihnen neue Diffamierungen begegnen.
  3. Kein Löschen: Das Internet vergisst nicht. Beleidigungen oder Schmähungen lassen sich kaum nachhaltig löschen. Auch wenn der ursprüngliche Verfasser sie löscht heißt, das noch lange nicht, dass sie komplett aus dem Internet verschwunden wären. Und selbst wenn beispielsweise diffamierende Fotos tatsächlich komplett gelöscht werden könnten, könnten sich andere Internetnutzer bereits eine Kopie des Fotos gemacht haben.
  4. Kein konkreter Urheber: Opfer von Cybermobbing wissen nicht immer, wer der Urheber der Beleidigungen ist. Denn im Netz können die Täter anonym agieren. Das macht es noch schwieriger, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen. Zudem können die Attacken aus dem Schutz der Anonymität sogar heftiger sein. Da sich der Täter nicht öffentlich zu seinen Beleidigungen bekennen muss, könnte er enthemmter agieren.

Die Kennzeichen von Mobbing und Cybermobbing

Jedoch mutiert nicht jeder Hasskommentar gleich zum Cybermobbing. Ähnlich wie beim Mobbing in der realen Welt müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit man von Mobbing sprechen kann:

  1. Gezielt: Mit den Anfeindungen wollen die Täter das Opfer gezielt niedermachen und es zum Beispiel dazu bringen, den Job zu kündigen.
  2. Wiederholt: Eine einmalige blöde Bemerkung ist zwar ärgerlich, jedoch noch kein Mobbing. Ein wichtiges Merkmal von Mobbing ist es, wenn die Anfeindungen über einen längeren Zeitraum anhalten.

Cybermobbing am Arbeitsplatz

Eine Studie (Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen 2021) hat sich mit der Frage des Cybermobbings am Arbeitsplatz beschäftigt. Denn gerade in Folge der Corona-Pandemie haben viele Mitarbeiter im Homeoffice gearbeitet – womit persönliches Mobbing am Arbeitsplatz kaum möglich war. Die Anfeindungen haben sich daher auf die virtuelle Ebene verlagert. Im Jahr 2021 waren der Studie zufolge fünf Millionen Menschen von Cybermobbing betroffen.

Für manche Arbeitnehmer sind digitale Kommunikationsmöglichkeiten eine echte Erleichterung im Arbeitsalltag. So können dazu genutzt werden, sich mit Kollegen austauschen und Fragen zu klären, ohne sich persönlich zu treffen.

Auf der anderen Seite zeigte sich besonders während der Pandemie jedoch auch, dass die digitalen Medien dazu genutzt wurden, andere Arbeitnehmer gezielt zu beleidigen und zu mobben. Der Studie zufolge waren vor allem diejenigen Beschäftigten davon betroffen, die sich neben der Arbeit noch um ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern mussten.

Diese Faktoren begünstigen Cybermobbing

Vor allem in Unternehmen, die eine starke Hierarchie aufweisen, findet häufig Cybermobbing statt. Auch großer Konkurrenzdruck unter den Kollegen kann dazu beitragen, dass bestimmte Beschäftigte systematisch ausgegrenzt oder niedergemacht werden.

Daneben scheint – wie beim Mobbing in der analogen Welt – auch beim Cybermobbing die Persönlichkeit des Täters eine wichtige Rolle zu spielen. Es gibt Hinweise darauf, dass besonders diejenigen Personen mobben, die Probleme mit ihrem eigenen Selbstwertgefühl haben. Dadurch dass sie andere Personen herabsetzen, möchten sie sich selbst größer machen, als sie eigentlich sind. Die eigenen Fehler sollen verschleiert werden, indem man übermäßig auf die Unzulänglichkeiten anderer hinweist.

Die Folgen des Cybermobbing

Wo gemobbt wird, da leidet die Arbeitsatmosphäre. Diese Feststellung dürfte kaum jemanden erstaunen. Denn welcher Bewerber möchte schon freiwillig in einem Unternehmen arbeiten, in dem er Angst haben muss, bei jedem noch so kleinen Fehler zur Zielscheibe von Mobbing zu werden?

Mobbing und Cybermobbing können daher dazu führen, dass sich Mitarbeiter bei anderen Unternehmen bewerben. In Zeiten des Fachkräftemangels und dem Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte ist das ein großes Problem für Firmen. Denn wer zu wenig (qualifizierte) Mitarbeiter hat, kann selten den geplanten Umsatz erwirtschaften.

Für Mitarbeiter, die von Mobbing und Cybermobbing betroffen sind, sind die Folgen häufig noch schlimmer. Wer ständig herabgesetzt und beleidigt wird, wird über kurz oder lang an seinem Selbstwert zweifeln und manchmal sogar depressive Verstimmungen entwickeln.

Aber noch bevor es so weit kommt, können Mobbing oder Cybermobbing Folgen für die Betroffenen haben. Personen, die systematisch und über einen längeren Zeitraum beleidigt und verhöhnt werden, neigen zu:

  • Schlafstörungen
  • Rückenschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Magenbeschwerden
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Andere suchen Zuflucht im Alkohol und versuchen auf diese Weise, ihre schlechten Erfahrungen am Arbeitsplatz zu vergessen.

Cybermobbing ist strafbar

Mobbing und Cybermobbing können eine Straftat darstellen. Zwar gibt es in Deutschland aktuell noch kein Gesetz, das Mobbing oder Cybermobbing generell unter Strafe stellt. Das bedeutet aber nicht, dass Mobbingopfer nicht juristisch gegen die Anfeindungen vorgehen könnten.

In jedem Fall kann es sich lohnen, bei anhaltenden, systematischen Beleidigungen und Diffamierungen einen Anwalt aufzusuchen und sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren zu lassen.

Folgende Rechtsgrundlagen könnten im Hinblick auf Mobbing und Cybermobbing relevant sein:

  • Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB): Beleidigung
  • Paragraf 186 Strafgesetzbuch (StGB): Üble Nachrede
  • Paragraf 187 Strafgesetzbuch (StGB): Verleumdung

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass Sie aufgrund ihrer (politischen) Weltanschauung, ihrer Religion, ihres Alters, einer Behinderung oder ihres Geschlechts gemobbt werden, könnte auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) eine Anspruchsgrundlage sein.

Daneben können sich Opfer von Cybermobbing auch auf das Betriebsverfassungsgesetz berufen. Dort ist geregelt, dass sich Mitarbeiter an Vorgesetzten oder den Arbeitgeber wenden können, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen. Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe aufgrund seiner Fürsorgepflicht prüfen und etwas gegen das Mobbing unternehmen.

Den mobbenden Kollegen können dann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen treffen: Von einer Ermahnung über eine Abmahnung bis hin zu einer Kündigung kann der Arbeitgeber weitreichende Maßnahmen ergreifen – natürlich immer abhängig von der Schwere des Vergehens.

Gegen Cybermobbing vorgehen

Wenn es in der Firma zu Fällen von Cybermobbing kommt, ist zunächst einmal der Arbeitgeber gefragt. Betroffene sollten sich an ihren Vorgesetzten wenden und die Missstände publik machen. Einige Firmen setzen bereits auf Präventionsmaßnahmen, um Cybermobbing von Beginn an zu unterbinden. Andere haben konkrete Leitfäden erarbeitet, wie im Falle von (digitalem oder analogem) Mobbing zu verfahren ist.

Beschäftigte, die bei ihrem Arbeitgeber keine oder ungenügende Unterstützung bekommen, können sich außerdem an Beratungsstellen im Netz wenden. HateAid ist beispielsweise eine Organisation, die Opfern von Cybermobbing hilft. Auch über die App Hassmelden können Betroffene Hilfe bekommen.

Davon abgesehen haben Cybermobbing-Betroffene die Möglichkeit, das Cybermobbing anzuzeigen. Der Anwalt Kemal Su hat dazu ein Portal (anzeigegehtraus.de) gegründet, auf dem Betroffene Diffamierungen und Anfeindungen im Netz schnell und einfach anzeigen können.

Bildnachweis: Aleksey Boyko / Shutterstock.com

Nach oben scrollen