Denunzierung: Nur Klatsch oder schon eine Straftat?

Dass Menschen über andere sprechen, ist ganz normal. Nicht immer sind Gespräche über Dritte jedoch wohlwollend; oft wird gelästert und getratscht. Manchmal ist damit die Absicht verbunden, einer anderen Person zu schaden. Dann kann es sich um eine Denunziation handeln, was auch am Arbeitsplatz vorkommt. Wann eine Denunzierung gegeben ist, ob sie strafbar ist und wie man sich als Betroffener dagegen wehren kann – hier erfahren Sie es.

Ein Mitarbeiter beim Flüstern, ist das Denunzierung?

Denunzieren Definition: Was hat Denunzieren für eine Bedeutung?

Denunzieren – das Wort kennt wohl jeder, aber was es genau bedeutet, ist nicht jedem klar. Denunzieren hat die Bedeutung, einen Menschen, manchmal auch eine Sache, anzuzeigen oder öffentlich zu machen. Synonyme von denunzieren sind verraten, verpetzen, anschwärzen oder brandmarken.

Beim Denunzieren wird etwas kundgetan, was meist negativ behaftet ist, und zwar aus niederen Beweggründen – man möchte der Person, die mit dem öffentlich gemachten Sachverhalt verbunden ist, schaden. Das kann zum Beispiel durch eine Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden wie der Polizei geschehen, aber ebenso durch Anschwärzen beim Chef oder auch bei Kollegen.

Denunzierung am Arbeitsplatz: Was fällt darunter?

Der Arbeitsplatz ist nicht immer ein Ort, an dem alles harmonisch zugeht. Das Arbeitsklima kann auch von Missgunst und Neid, Misstrauen und Intrigen geprägt sein. Manchmal hängt das mit hohem Druck zusammen, der von oben auf die Mitarbeiter ausgeübt wird. Je stärker die Anspannung in der Belegschaft, desto wahrscheinlicher sind zwischenmenschliche Konflikte, die auch mit Denunzierung einhergehen können.

In anderen Fällen gibt es kein generelles Problem mit dem Betriebsklima, aber es kommt trotzdem zu Konflikten zwischen einzelnen Mitarbeitern – zum Beispiel, weil es auf persönlicher Ebene einfach nicht passt oder weil es sich um direkte Rivalen handelt. Solche Konflikte können offen ausgetragen werden oder latent an der Oberfläche schwelen. Sie gehen häufig mit Klatsch und Tratsch einher, können aber auch mit Mobbing in Verbindung stehen.

Lästern und Denunzierung: Die Grenzen sind oft fließend

Wenn Arbeitnehmer schlecht über Kollegen reden, muss es sich dabei nicht um Denunziation am Arbeitsplatz handeln. Wenn Sie mit Ihrer Kollegin hinter verschlossenen Türen über den nervigen Kollegen lästern, mag das kein guter Stil sein, aber es ist nicht zwingend Denunzierung. Anders kann es aussehen, wenn jemand sich gezielt an andere wendet – zum Beispiel an einflussreiche Kollegen, in der Regel aber Vorgesetzte –, Negatives über eine andere Person erzählt und hofft, dass das für diese Person Konsequenzen hat.

Wer dabei etwa ein falsches Verhalten des Betreffenden anprangert, kann diesen damit denunzieren. Um Denunzierung kann es sich auch handeln, wenn jemand falsche Behauptungen über jemanden aufstellt und diese Behauptungen gegenüber höherrangigen Personen äußert, um dem Betreffenden zu schaden. Von Denunzierung am Arbeitsplatz kann man dann sprechen, wenn jemand mit seinen Äußerungen anderen Personen Schaden zufügen möchte.

Wann ist Denunzieren strafbar – und wann nicht?

Denunzieren – schon der Begriff ist negativ behaftet, ebenso Synonyme wie verpetzen oder anschwärzen. Wer einen anderen denunziert, tut das ganz bewusst, um dieser Person zu schaden. Nicht gerade sympathisch – aber kann es auch strafbar sein? Das lässt sich nicht pauschal sagen, sondern kommt auf die Umstände an.

Angenommen, ein Arbeitgeber hat ein internes Hinweisgebersystem, in dessen Rahmen er seine Mitarbeiter gezielt dazu auffordert, Fehlverhalten von Kollegen zu melden. Wenn nun ein Mitarbeiter genau das tut und seine Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen, handelt es sich zwar um Denunziation, aber nicht um eine Straftat. Auch, wer sich ohne vorherige Aufforderung mit seinen wahrheitsgetreuen Schilderungen über einen Dritten an Vorgesetzte wendet, macht sich in der Regel nicht strafbar.

Üble Nachrede und Verleumdung sind strafbar

Problematisch wird es, wenn jemand falsche Behauptungen über eine andere Person aufstellt oder ganz gezielt versucht, dem Ruf dieser Person zu schaden. Es kann sich dann im juristischen Sinne um üble Nachrede oder Verleumdung handeln.

Üble Nachrede ist nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) die Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen, die eine andere Person verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können. Von Verleumdung kann nach § 187 StGB gesprochen werden, wenn jemand „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist“.

Beides, üble Nachrede und Verleumdung, ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Wie kann man sich gegen Denunzierung am Arbeitsplatz wehren?

Opfer von Denunziation am Arbeitsplatz zu sein, ist für Betroffene oft schwer zu ertragen. Anfangs haben die betroffenen Arbeitnehmer oft nur ein diffuses schlechtes Gefühl; einen Verdacht, aber keine Gewissheit: Vielleicht tuscheln die Kollegen auffällig häufig und verstummen plötzlich, wenn man sich ihnen nähert. Auch vielsagende Blicke, spitze Kommentare oder das Vorenthalten von wichtigen Informationen können darauf hindeuten, dass andere Sie auf dem Kieker haben.

Vielleicht haben Sie sogar handfeste Informationen darüber, dass andere Sie denunzieren – zum Beispiel, weil ein Ihnen wohlgesinnter Kollege Sie darüber informiert hat, dass andere schlecht über Sie sprechen.

Keine Frage: Es ist belastend, wenn andere Ihnen schaden wollen. Es kann zu körperlichen Symptomen ebenso führen wie zu psychischen Beschwerden. Nicht zuletzt kann Ihr Job auf dem Spiel stehen: Wenn der Chef den Anschuldigungen Ihrer Kollegen glaubt, sind Sie Ihren Job womöglich bald los. Deshalb sollten Sie nicht untätig bleiben, wenn Sie das Gefühl haben, dass andere Sie gezielt schlechtmachen.

Was tun, wenn Kollegen Sie denunzieren?

Kopflos reagieren sollten Sie aber auch nicht. Überlegen Sie sich gut, was Sie gegen die intriganten Kollegen tun können. Natürlich kommt es darauf an, ob deren Ausführungen stimmen oder nicht. Haben Sie sich tatsächlich falsch verhalten, ist es sinnvoll, das dem Arbeitgeber selbst zu beichten. Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr Fehlverhalten, entschuldigen Sie sich aufrichtig und bemühen Sie sich anschließend, die Wogen durch gutes Verhalten wieder zu glätten.

Es kann auch sein, dass man schlecht über Sie spricht und dabei Gerüchte in die Welt setzt, die gar nicht stimmen. Wenn Sie davon erfahren, ist ein Gespräch mit dem Chef ebenfalls ratsam. Er hat von den Gerüchten vielleicht schon gehört und Sie haben die Gelegenheit, die Sache klarzustellen und seine Unterstützung zu erbitten. Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss deshalb aktiv werden, wenn Mitarbeiter Lügen über andere verbreiten.

Sie können natürlich auch versuchen, mit den betreffenden Kollegen selbst zu sprechen. Ob das aussichtsreich ist, hängt davon ab, wie zugespitzt die Lage schon ist und wie Ihr Verhältnis zu diesen Personen im Allgemeinen ist. Wenn es sich auch um ein Missverständnis handeln könnte, kann ein klärendes Gespräch durchaus hilfreich sein. Wenn die anderen Sie aber wirklich loswerden wollen, wird ein Gespräch wenig bringen.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle zu wenden. Natürlich steht es Ihnen auch frei, einen Anwalt zurate zu ziehen, falls Sie juristische Schritte gegen Ihre Kollegen in Erwägung ziehen.

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