Elterngeld: Anspruch, Höhe, Antrag

Elterngeld soll den Eltern mehr Zeit mit der Familie ermöglichen. Denn statt nach der Geburt eines Kindes sofort wieder in den Job zurückkehren zu müssen, gleicht das Elterngeld finanzielle Einbußen von Vätern und/oder Müttern aus. Dabei haben die jungen Eltern verschiedene Optionen, wie lange sie Elterngeld bekommen möchten. Gegebenenfalls sind zusätzlich sogar Tätigkeiten in Teilzeit erlaubt. Welche Möglichkeiten es gibt, wer einen Anspruch auf Elterngeld hat und wie hoch das Elterngeld ausfällt, erfahren Sie hier.

Eltern machen mit Kind und Hund einen Spaziergang, sie sind entspannt aufgrund des Elterngeldes

Elterngeld: Was versteht man darunter?

Elterngeld – früher übrigens Erziehungsgeld genannt – ist eine Leistung des Staates. Wie andere Sozialleistungen auch wird es als staatliche Transferleistung bezeichnet. Mit dem Elterngeld erhalten junge Familien finanzielle Unterstützung, was es ermöglichen soll, dass sie in den ersten Lebensmonaten des Kindes mehr Zeit miteinander verbringen können.

Elterngeld ist allerdings Ländersache. Das bedeutet, dass es in den verschiedenen Bundesländern teilweise unterschiedliche Regelungen und Formulare für den Antrag gibt. Aber nicht nur das: In Bayern können sich frisch gebackene Eltern sogar über das sogenannte Familiengeld freuen, das unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.

Das Elterngeld kann jedenfalls ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Folgende Varianten sind möglich:

Basiselterngeld

Die wohl häufigste Variante beim Elterngeld. Dabei bleibt die Mutter in der Regel 1 Jahr zu Hause, während der Vater 2 Monate Elternzeit beantragt – die sogenannten Vatermonate. Insgesamt kommt das Paar also auf 14 Monate Elterngeld. Ein paralleler Bezug ist künftig allerdings nur noch für maximal einen Monat während des ersten Lebensjahres des Kindes möglich. Diese Regelung gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Ausnahmen soll es jedoch bei Mehrlings- und Frühgeburten geben.

Alleinerziehende können übrigens ebenfalls 2 zusätzliche Monate beantragen und kommen so ebenfalls in der Summe auf 14 Monate.

Seit September 2021 erhalten Eltern von Frühchen länger Elterngeld. Wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, gibt es einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Bei 8 Wochen sind es 2 Monate und bei 12 Wochen 3 Monate. Wird das Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren, gibt es 4 Monate länger Elterngeld.

ElterngeldPlus

Diese Variante des Elterngeld gibt Eltern die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und trotzdem mehr für die Familie da zu sein. Beim ElterngeldPlus lautet eine Voraussetzung, dass der Antragsteller nur noch in Teilzeit arbeitet. Bei dieser Variante des Elterngelds fällt die Zahlung auch nur halb so hoch aus wie beim Basiselterngeld – dafür wird es aber doppelt so lange gezahlt. In der Summe bleibt die Höhe des Elterngeldes daher gleich.

Wer jedoch gleichzeitig in Teilzeit arbeitet, bekommt natürlich auch von seinem Arbeitgeber Gehalt. Arbeitnehmer, die ElterngeldPlus beziehen, können sich also insgesamt über mehr Einnahmen freuen als Eltern, die gar nicht arbeiten und „nur“ Basiselterngeld bekommen.

Übrigens: Auch wenn Sie nicht arbeiten, können Sie ElterngeldPlus beantragen. Dann fällt der monatliche Betrag des Elterngeldes zwar nur halb so hoch aus, wird aber über eine Zeitspanne von 24 statt 12 Monaten ausgezahlt.

Partnerschaftsbonus

Den Partnerschaftsbonus gibt es ebenfalls für Väter und Mütter, die in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) arbeiten und sich die sogenannte „Care-Arbeit“ oder Sorgearbeit teilen. Hier kommen noch einmal 2 bis 4 zusätzliche Monate dazu. Der Partnerschaftsbonus ist damit das Gegenstück zu den Vatermonaten des Basiselterngelds.

Denn auch hier gibt es nur die Hälfte des Elterngelds, dafür aber für den doppelten Zeitraum. Es gilt außerdem ebenso, dass Alleinerziehende, die ElterngeldPlus beziehen, den Partnerschaftsbonus für sich beantragen dürfen.

Elterngeld-Anspruch: Wer kann Elterngeld beantragen?

Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern – in einigen Fällen auch Groß- und Adpotiveltern –, die ihr Kind selbst betreuen. Das Elterngeld wird daher unabhängig davon gezahlt, ob Sie vorher einen Job hatten oder nicht. Eine vorangehende Beschäftigung hat aber einen Einfluss auf die Höhe des Elterngeld, da sich die Berechnung am Verdienst in den Monaten vor der Geburt des Kindes orientiert.

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen Sie aber nicht nur ihr Kind selbst betreuen, sondern auch:

  • mit dem Kind im gleichen Haushalt leben
  • nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
  • Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben

Elterngeld gibt es übrigens nicht, wenn Sie bezahlten Urlaub statt Elternzeit beantragen. Zwar sind Sie auch in dieser Zeit für das Kind da, das Arbeitsverhältnis ruht aber nicht.

Ebenfalls keinen Anspruch auf Elterngeld haben Spitzenverdiener:

  • Paare, die zusammen mehr als 300.000 Euro und
  • Alleinerziehende, die mehr als 250.000 Euro

verdienen, bekommen kein Elterngeld. Diese Regelungen besitzen noch bis Ende März Gültigkeit.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten niedrigere Einkommensgrenzen:

  • Paare bekommen kein Elterngeld mehr, wenn sie gemeinsam mehr als 200.000 Euro im Jahr verdienen.
  • Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei 150.000 Euro.

Eine weitere Senkung ist zum 1. April 2025 geplant. Dann gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro

Elterngeld Länge: Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt vom gewählten Modell ab:

  • Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate. Dabei muss Ihr Partner mindestens 2 Monate Elternzeit beantragen, während Sie maximal 12 Monate Elterngeld bekommen können. Achtung: Unabhängig vom Elterngeld können beide Partner 3 Jahre Elternzeit beantragen. Elterngeld ist lediglich der finanzielle Ausgleich, der gezahlt wird – jedoch nicht für die gesamte Elternzeit. Wenn Sie über die maximale Bezugsdauer hinaus nicht arbeiten gehen, gibt es trotzdem kein Elterngeld mehr. Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
  • ElterngeldPlus gibt es für den doppelten Zeitraum, also insgesamt maximal 28 Monate. Allerdings – und das sollten Sie nicht vergessen – ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Ebenfalls wichtig: Der Anspruch auf Elterngeld richtet sich nach den Lebensmonaten Ihres Kindes, denn der Anspruch entsteht mit der Geburt. Nehmen wir an, Ihr Kind ist am 20. März geboren, dann beginnt der 1. Anspruchsmonat am 20. März und endet am 20. April. Am 20. April schließt sich direkt der 2. Anspruchsmonat an und so weiter.

Elterngeld Höhe: Wieviel Elterngeld bekomme ich?

Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes ab. Wobei es eine Grenze gibt: Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die sehr gut verdient haben, können nicht ihr gesamtes Gehalt als Berechnungsgrundlage nutzen. Mehr als 2.770 Euro netto werden nicht zur Berechnung herangezogen. Daraus ergibt sich folgende Spanne beim Elterngeld:

  • mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld gibt es pro Monat.

Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, haben damit einen Anspruch auf 300 Euro Elterngeld.

Wie viel Elterngeld Sie letztlich bekommen werden, ist eine individuelle Berechnung. Die Elterngeldstelle orientiert sich dabei am durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Berücksichtigt werden außerdem Steuern und Sozialabgaben und bestimmte Pauschalbeträge. Von dem Betrag, der nach dieser individuellen Berechnung übrigbleibt, bekommen Sie in der Regel 65 Prozent in Form von Elterngeld. Wer vor der Geburt des Kindes ein Netto-Einkommen unter 1.240 Euro hatte, erhält mehr als 65 Prozent. Bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehalts sind möglich.

Unser Tipp: Wenn Sie schon vor der Berechnung durch die Elterngeldstelle wissen möchten, wie hoch Ihr Elterngeld voraussichtlich ausfallen wird, können Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen und Ihr Elterngeld selbst berechnen.

Geschwister und Mehrlingsgeburten

Übrigens haben auch Geschwister und Mehrlingsgeburten einen positiven Einfluss auf das Elterngeld – die Eltern bekommen dann nämlich mehr. 10 Prozent mehr Elterngeld (mindestens 75 Euro bzw. 37,50 Euro beim ElterngeldPlus) gibt es, wenn…

  • im Haushalt 1 weiteres Kind unter 3 Jahren lebt.
  • Im Haushalt 2 weitere Kinder unter 6 Jahren leben.
  • Im Haushalt 1 weiteres Kind unter 14 Jahren lebt, das eine Behinderung hat.

Für Mehrlingsgeburten gibt es außerdem Zuschläge:

  • Zwillinge: 300 Euro (oder 150 Euro ElterngeldPlus)
  • Drillinge: 600 Euro (oder 300 Euro ElterngeldPlus)
  • Vierlinge: 900 Euro (oder 450 Euro ElterngeldPlus)

Elterngeld Antrag: Wie beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Netz herausfinden.

In einigen Bundesländern kann das Elterngeld mittlerweile auch digital beantragt werden. ElterngeldDigital nennt sich der Service, der in folgenden Bundesländern verfügbar ist:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Eltern, die in anderen Bundesländern wohnen, finden den Antrag auf familienportal.de. Unabhängig von ElterngeldDigital ist die Online-Beantragung aber auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland möglich.

Zusätzlich zum Antragsformular benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gehaltsnachweis der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes (bei der Mutter vor Beginn des Mutterschutzes)
  • Arbeitgeberbestätigung über den Antrag auf Elternzeit
  • Arbeitgeberbestätigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
  • Kopien der Pässe oder Personalausweise der Eltern
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes

Wichtig: Jedes Elternteil, das Elterngeld beantragen möchte, muss einen eigenen Antrag stellen. Am besten bereiten Sie den Antrag schon vor der Geburt des Kindes vor und tragen nach der Geburt nur noch die fehlenden Daten ein.

Bildnachweis: Phovoir / Shutterstock.com

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