Ist Flirten am Arbeitsplatz kein Problem?

Den Großteil unseres Tages verbringen wir auf der Arbeit, mit unseren Kollegen. Da ist es nicht verwunderlich, dass wir uns immer gelegentlich zu einem kleinen Flirt am Arbeitsplatz hinreißen lassen. Doch ist ein platonisches Geplänkel zwischen Kollegen überhaupt erlaubt? Wo liegt die Grenze und welche Konsequenzen können drohen, wenn sie überschritten wird? Wir fassen zusammen, was sie zum Thema Flirt am Arbeitsplatz wissen müssen.

Zwei Menschen flirten am Arbeitsplatz

Flirten am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?

Die vielleicht wichtigste Antwort gleich zu Beginn: Ja, ein Flirt am Arbeitsplatz ist rechtlich erlaubt. Es gibt in deutschen Gesetzen keine Vorschrift, die verbietet, dass man am Arbeitsplatz mit Kollegen flirtet, eine Liebelei anfängt oder sogar eine Beziehung beginnt.

Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn einer der Beteiligten für die Beziehung eine Gegenleistung erhält. Flirtet der Vorgesetzte zum Beispiel mit einer ihm unterstellten Mitarbeiterin und stellt er dieser eine Beförderung in Aussicht, wenn sie auf seine Avancen eingeht, wird die Sache problematisch. Schnell befindet man sich dann in Bereichen, in denen ein solcher Flirt am Arbeitsplatz juristisch relevant werden kann.

Gehen wir jedoch davon aus, dass beide Kollegen mit dem Flirt einverstanden sind und keiner der beiden sich einen Vorteil davon verspricht, drohen zumindest keine rechtlichen Konsequenzen. Die flirtenden Kollegen sollten jedoch die entsprechende Policy im Unternehmen beachten und sich dementsprechend verhalten.

Der Arbeitgeber darf einen Flirt am Arbeitsplatz oder Beziehungen unter Kollegen zwar nicht verbieten. Er darf jedoch handeln, wenn die Arbeitsleistung unter der Liebschaft leidet. Heißt: Wenn die beiden Kollegen mehr damit beschäftigt sind, sich schöne Augen zu machen, anstatt zu arbeiten, kann er sie auf dieses Fehlverhalten hinweisen oder im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung erteilen.

Flirt mit Kollegen kommt häufig vor

Umfragen und Studien kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass das Flirten am Arbeitsplatz in vielen Büros zum Alltag gehört. Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer kann sich beispielsweise vorstellen, eine Beziehung mit einem Kollegen einzugehen.

Und selbst wenn es meist nicht so weit kommt, wird das Flirten am Arbeitsplatz von vielen Beschäftigten praktiziert. Denn ein harmloser Flirt mit den Kollegen kann durchaus positive Effekte auf das Arbeitsklima haben – sofern sich niemand unangenehm berührt oder benachteiligt fühlt.

Denn Flirten kann den Stress senken und die Laune heben. Es ist ein angenehmes Gefühl, wenn man umgarnt wird und sich ein Kollege oder eine Kollegin für einen interessiert. Wer hat schon etwas dagegen, wenn man gelegentlich ein Kompliment oder ein nettes Lächeln geschenkt bekommt? Solange das Flirten am Arbeitsplatz zivilisiert abläuft und die Flirtenden keine moralischen oder rechtlichen Grenzen überschreiten, ist es eine völlig normale Sache.

Flirt am Arbeitsplatz erkennen: So gelingt es

Der neue Kollege scheint auffallend freundlich und Sie sind sich nicht sicher, ob es bloß Freundlichkeit ist oder ob sich dahinter ein Flirt am Arbeitsplatz verbirgt? Verständlich, denn hin und wieder ist es gar nicht so einfach, einen Flirt als solchen zu erkennen. Wenn Sie auf folgende Signale achten, können Sie mit etwas Glück leichter entscheiden, ob Sie angeflirtet werden oder nicht:

  1. Blickkontakt: Der Kollege schaut Sie nicht nur kurz an und lächelt Ihnen zu, sondern hält für längere Zeit Blickkontakt mit Ihnen. Das könnte darauf hindeuten, dass er ein echtes Interesse an Ihnen hat.
  2. Fragen: Die Kollegin zeigt nicht nur oberflächliches Interesse, sondern interessiert sich offensichtlich für Ihre Person. Sie stellt spezifische Nachfragen zu Ihrem Leben, Ihren Hobbys und den Dingen, die Sie interessieren. Sie bekundet damit, dass sie Sie als Person näher kennenlernen möchte.
  3. Gesten: Der Kollege bringt Ihnen jeden Nachmittag pünktlich um 16 Uhr eine Tasse Tee. Er hat sogar genau zugehört, welche Sorte Sie am liebsten trinken und bereitet Ihnen jeden Tag ein Tässchen zu. So viel Aufmerksamkeit kommt vermutlich nicht von ungefähr. Wenn sich Ihr Kollege so verhält, scheint es sich um einen Flirt am Arbeitsplatz zu handeln und nicht bloß um eine nette Geste, die den Zusammenhalt im Team steigern soll.

Flirten am Arbeitsplatz: Darauf sollten Sie achten

Meist gibt es aber wenig Zweifel: Sie haben die Signale richtig gedeutet, denn ganz offensichtlich flirtet ihr Kollege mit Ihnen. Das freut Sie, denn auch Sie können nicht verbergen, dass Sie sich für Ihren Kollegen interessieren. Wenn Sie dann noch darauf achten, niemanden mit Ihrem Geflirte zu stören und sich weiterhin auf Ihre Arbeit konzentrieren können, spricht eigentlich nichts gegen den harmlosen Flirt am Arbeitsplatz. Damit Sie nicht ins Fettnäpfchen treten, haben wir hier ein paar Tipps für den Flirt mit Kollegen zusammengestellt:

  1. Zurückhaltend: Auch wenn die Emotionen aufkochen sollten, rufen Sie sich immer wieder in Erinnerung, dass Sie am Arbeitsplatz sind. Und dort sind Sie, um zu arbeiten – schließlich bezahlt Sie Ihr Arbeitgeber dafür. Übertreiben Sie es also nicht mit dem Flirt mit dem Kollegen. Gegen gelegentliche nette Worte oder kleine Aufmerksamkeiten ist sicherlich nichts einzuwenden. Wenn Ihr gesamter Arbeitstag aber nur noch daraus besteht, dass Sie pausenlos flirten, anstatt zu arbeiten, dürfte es über kurz oder lang Probleme geben.
  2. Unauffällig: Gerade zu Beginn des Flirts gilt, dass Sie möglichst unauffällig vorgehen sollten. Sie möchten vermutlich nicht, dass Ihr Flirt am Arbeitsplatz im Büro zum Gesprächsthema Nummer eins wird. Achten Sie daher darauf, dass keine weiteren Kollegen anwesend sind, wenn Sie mit dem Kollegen flirten. Vielleicht können Sie unbemerkt eine kleine Notiz auf seinen Schreibtisch legen oder Sie nutzen die Mittagspause, um sich dem Kollegen zu nähern.
  3. Unverfänglich: Noch besser: Sie verlagern Ihr Kennenlernen komplett in die Freizeit und verzichten am Arbeitsplatz auf unnötige Annäherungen. Eine Verabredung zum gemeinsamen Mittagessen außerhalb der Firma ist dazu eine gute Gelegenheit. Vielleicht haben Sie sogar etwas Berufliches zu besprechen, wie zum Beispiel den aktuellen Stand im Projekt oder die Planung des nächsten Marketingevents. Dann lässt sich das Treffen leichter anbahnen und die Kollegen schöpfen weniger Verdacht.

So entziehen Sie sich dem Flirt am Arbeitsplatz

Nicht immer beruht der Flirt am Arbeitsplatz auf Gegenseitigkeit. Es gibt immer wieder Situationen, in denen der angeflirteten Person der Annäherungsversuch unangenehm ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Kollegin in einer Beziehung ist oder es sich um den direkten Vorgesetzten handelt, der einem Avancen macht.

Was ist in solchen Momenten zu tun? Zunächst heißt es: Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Denken Sie daran, dass Sie vermutlich noch länger bei Ihrem Arbeitgeber bleiben wollen und daher auch nach dieser Episode mit dem Kollegen, der Kollegin oder dem Vorgesetzten zusammenarbeiten müssen. Fingerspitzengefühl ist gefragt! Und das beweisen Sie so:

  1. Unter vier Augen klären: Versuchen Sie der Person ruhig, sachlich und vor allem wertschätzend und respektvoll klarzumachen, dass Sie nicht an einem Flirt interessiert sind. Das machen Sie am besten, wenn keine weitere Person anwesend ist. So kann der Kollege am besten sein Gesicht wahren. Lassen Sie ganz nebenbei einen Satz wie „Neulich habe ich mich mit meinem Partner genau darüber unterhalten. Wir waren uns einig, dass …“ fallen. Vielleicht genügt das schon, um dem Kollegen klar zu machen, dass Sie nicht an einem Flirt am Arbeitsplatz interessiert sind.
  2. Explizit ansprechen: Sollte die eher subtile Botschaft nichts bringen, müssen Sie deutlicher werden. Auch jetzt sollten Sie zunächst versuchen, die Angelegenheit in Abwesenheit anderer Personen anzusprechen. Machen Sie nun aber unmissverständlich klar, dass Sie mit den Annäherungsversuchen Ihres Kollegen nicht einverstanden sind. Je nachdem, wie renitent der Kollege ist, können Sie auch mit weiteren Schritten drohen.
  3. Beschwerdestelle einschalten: In größeren Unternehmen gibt es betriebliche Beschwerdestellen, die sich um derartige Belästigungen am Arbeitsplatz kümmern. Sollten Sie mehrmals deutlich gemacht haben, dass Sie nicht an einem Flirt interessiert sind, der Kollege oder die Kollegin aber trotzdem weitermacht, handelt es sich um eine Belästigung.
  4. Vorgesetzten informieren: Sollte es keine betriebliche Beschwerdestelle geben, die sich um Fälle der sexuellen Belästigung kümmert, ist der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber selbst gefragt. Dieser hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und muss sich deshalb um diese Angelegenheit kümmern. Zugegeben: Es ist sicherlich nicht immer angenehm, den Arbeitgeber über solche Umstände zu informieren. Daher sollte das wirklich der letzte Schritt und gut durchdacht sein. Aber wenn alle anderen Interventionsversuche nicht fruchten, sollten Sie diese Maßnahme ergreifen.

Bildnachweis: BearFotos / Shutterstock.com

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