Führungszeugnis bei der Bewerbung: Das sollen Sie wissen

„Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Führungszeugnis hinzu.“ Hin und wieder liest man eine derartige Aufforderung in Stellenausschreibungen. Aber ist das auch rechtens? In bestimmten Fällen schon. Erfahren Sie, wann der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen darf und was dann zu tun ist.

Eine Frau hält ihr Führungszeugnis in der Hand

Definition: Was ist ein Führungszeugnis?

Die offizielle Bezeichnung für das Führungszeugnis lautet: Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz. Früher nannte man das Führungszeugnis umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis. Den Zusatz „polizeilich“ nutzt man heute jedoch nicht mehr, wenn man von der Bescheinigung spricht.

Das Führungszeugnis gibt einen Einblick in das strafrechtlich relevante Verhalten einer Person. Denn in dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz werden einige wichtige Informationen festgehalten:

  • Verurteilungen aus dem strafrechtlichen Bereich
  • strafrechtliche Verurteilungen eines deutschen Staatsbürgers
  • strafrechtliche Verurteilungen eines Bürgers mit Wohnsitz in Deutschland durch ein ausländliches Gericht
  • Urteile und Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts
  • Befunde über die Schuldunfähigkeit
  • andere Daten, die strafrechtlich relevant sein könnten

Nicht alle Verurteilungen oder Gerichtsurteile, die im Register stehen, werden automatisch im Führungszeugnis aufgeführt. Bei einer Strafe unter 90 Tagessätzen oder einer Bewährungsstrafe von unter drei Monaten, wird sich kein Eintrag im Führungszeugnis finden.

Die Arten des Führungszeugnisses

Es gibt nicht nur ein Führungszeugnis, sondern gleich mehrere Arten des Führungszeugnisses, die verschiedene Zwecke erfüllen:

  1. Das private (einfache) Führungszeugnis: Diese Art des Führungszeugnisses wird häufig in Bewerbungen verlangt. Arbeitgeber, die Bewerber für bestimmte Jobs suchen, können ein solches Führungszeugnis fordern.
  2. Das behördliche Führungszeugnis: Nur Behörden können diese Art des Führungszeugnisses beantragen. Es enthält mehr Auskünfte als das einfache Führungszeugnis. So können Behörden zum Beispiel Auskunft darüber bekommen, ob die betreffende Person schon einmal in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war.
  3. Das erweiterte Führungszeugnis: Diese Art des Führungszeugnisses kann seit dem 1. Mai 2020 beantragt werden. Arbeitgeber oder Institutionen können es dann verlangen, wenn die betreffende Person mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchte. Dieses Führungszeugnis ist auch bei ehrenamtlicher Arbeit mit Minderjährigen relevant. Denn das erweiterte Führungszeugnis gibt Informationen darüber, ob die Person wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit verurteilt wurde.
  4. Das europäische Führungszeugnis: Personen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU stammen, können mit diesem Führungszeugnis eventuelle Einträge im Strafregister ihres Herkunftslandes nachweisen.

Wann darf ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Die verschiedenen Arten des Führungszeugnisses zeigen schon, dass es auf die Umstände des zukünftigen Jobs ankommt, ob und wann ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen kann.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Arbeitgeber nur dann Bewerber dazu auffordern dürfen, ein Führungszeugnis vorzulegen, wenn die Informationen für den zukünftigen Job relevant sind.

Konkret: Soll sich der zukünftige Mitarbeiter um die Buchhaltung und die Finanzen im Unternehmen kümmern, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, ob der Kandidat zum Beispiel schon einmal wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.

Eine Branche, in der es vollkommen normal ist, dass Bewerber ein Führungszeugnis mit den Unterlagen einreichen müssen, ist die Sicherheits- und Bewachungsbranche. Von Mitarbeitern, die in diesem Gewerbe arbeiten, wird eben erwartet, dass sie besonders vertrauenswürdig und zuverlässig sind und keine einschlägigen Vorstrafen haben.

Auch bei einer Verbeamtung ist es dem potenziellen Arbeitgeber erlaubt, vorab eine Auskunft über den Leumund des Bewerbers einzuholen. Für angehende Beamte gibt es zu diesem Zweck das oben erwähnte behördliche Führungszeugnis.

Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der potenzielle Arbeitgeber darf anhand des erweiterten Führungszeugnisses überprüfen, ob die Personen eine Eintragung aufgrund des Missbrauchs von Schutzbefohlenen oder einer Sexualstraftat haben. Personen, die derartige Vorstrafen haben, dürfen natürlich nicht mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Daher ist das Vorlegen eines Führungszeugnisses für solche Positionen sogar gesetzlich geregelt.

Wie bei allen juristischen Themen gilt auch in diesem Fall: Wenden Sie sich bei individuellen Fragen an einen Fachanwalt. Wir können keine verbindlichen Aussagen treffen, sondern lediglich allgemeine Zusammenhänge wiedergeben.

Kann der Arbeitgeber ein Führungszeugnis beantragen?

Nein, der Arbeitgeber hat nicht das Recht, das Führungszeugnis eines Bewerbers beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Er kann jedoch den Bewerber dazu auffordern, selbst ein Führungszeugnis zu beantragen und dieses vorzulegen.

Muss der Bewerber ein Führungszeugnis vorlegen?

Wie wir gesehen haben, gibt es bestimmte Positionen und Aufgaben, bei denen der Arbeitgeber das Recht hat, sich vorab über den Leumund des Bewerbers zu informieren. In allen anderen Fällen kann der Bewerber verweigern, ein Führungszeugnis vorzulegen.

Was aber, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach einiger Zeit im Unternehmen auffordert, ein Führungszeugnis zu beantragen? Ist der Mitarbeiter gezwungen, dieser Aufforderung nachzukommen, weil er einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben hat?

Wie so häufig kommt es auch in diesem Fall auf die Umstände an. Soll der Mitarbeiter in eine Position befördert werden, in der eventuelle Vorstrafen oder Verurteilungen relevant sind, hat der Arbeitgeber häufig das Recht, ein Führungszeugnis zu verlangen. Soll sich der Mitarbeiter zum Bespiel fortan um die Finanzen des gesamten Unternehmens kümmern, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, ob sich der Mitarbeiter in diesem Bereich irgendetwas hat zu Schulden kommen lassen.

Ändert sich jedoch nichts an dem Aufgabengebiet des Mitarbeiters, kann der Chef nicht ohne weiteres beschließen, dass er jetzt ein Führungszeugnis seines Mitarbeiters sehen möchte. Legt der Beschäftigte daher kein Zeugnis vor, darf ihm daraus kein Nachteil entstehen. Der Arbeitgeber darf ihn allein deshalb weder abmahnen noch kündigen.

Tipp: Sofern es bei Ihrem Arbeitgeber einen Betriebsrat gibt, sollten Sie dort Rücksprache halten, wie Sie sich am besten verhalten. Unter Umständen kann der Betriebsrat verhindern, dass die Firmenleitung weitere Mitarbeiter um ein Führungszeugnis bittet. Doch dazu müssen die Betriebsratsmitglieder Kenntnis von den Vorgängen haben.

Wie lange bleiben Eintragungen im Führungszeugnis bestehen?

Es wäre natürlich ärgerlich, wenn Verfehlungen in der Jugend die berufliche Karriere für viele Jahre einschränken und beeinflussen würde. Daher verjähren einige Straftaten und sind dann nicht mehr im Führungszeugnis zu finden.

Wann die Eintragungen im Führungszeugnis verjähren, hängt davon ab, wie schwer die Straftat war. Die Fristen für Eintragungen im Führungszeugnis sind häufig geringer als die Fristen für das Bundeszentralregister. Bedeutet: Es kann durchaus sein, dass Verurteilungen noch im Zentralregister gespeichert sind, aber nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt werden.

Für das Führungszeugnis gelten in der Regel Verjährungsfristen von drei, fünf oder zehn Jahren. Je nach Straftat werden die Eintragungen dann gelöscht. Unter der Voraussetzung, dass die Person in der Zwischenzeit nicht noch einmal verurteilt wurde.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Sie möchten sich zum Beispiel für einen Job in der Sicherheitsbranche bewerben und brauchen ein Führungszeugnis? Dann heißt es, so früh wie möglich aktiv werden. Denn in der Regel dauert es mehrere Wochen, bis der Auszug aus dem Bundeszentralregister ankommt.

Für den Antrag benötigt man den Personalausweis oder Reisepass und geht damit zur zuständigen Meldebehörde. Wer das Führungszeugnis lieber schriftlich beantragen möchte, setzt ein formloses Antragsschreiben auf, in dem die folgenden Angaben nicht fehlen dürfen:

  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Vorname
  • Geburtsname, evtl. abweichender Familienname
  • Anschrift

Wer einen elektronischen Personalausweis besitzt, kann das Führungszeugnis online beantragen.

Die Kosten für das Führungszeugnis liegen aktuell bei 13 Euro, können in bestimmten Fällen jedoch ermäßigt oder gar komplett erlassen werden. Hier sollten Sie vorab mit der zuständigen Meldebehörde sprechen.

Benötigen Jugendliche unter 14 Jahren ein Führungszeugnis, können es die Erziehungsberechtigten beim Bundeszentralamt für Justiz beantragen.

Bildnachweis: Dean Drobot / Shutterstock.com

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