Kindergeld: Anspruch, Höhe & Alternativen

Weil Familien mit Kindern durch ihren Nachwuchs höhere Kosten haben, werden sie vom Staat unterstützt. Eine Variante ist dabei das Kindergeld. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf Kindergeld hat, wie viel Geld es vom Staat gibt und wann es sinnvoller ist, den Kinderfreibetrag zu nutzen. Außerdem geht es um weitere Formen der staatlichen Unterstützung: den Kinderzuschlag und den Kinderbonus.

Eine Familie spart Geld, sie erhalten Kindergeld

Kindergeld als Unterstützung für Familien

Kinder zu haben ist nicht ganz billig. Der eigene Nachwuchs kann die Haushaltsausgaben stark in die Höhe treiben. Das kann vor allem für Geringverdiener eine große finanzielle Belastung sein. Um die Grundversorgung von Kindern zu sichern und Familien zu unterstützen, gibt es das Kindergeld als staatliche Leistung.

Kindergeld gibt es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für Familien, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen. Der Betrag wird jeden Monat ausgezahlt und ist für alle Anspruchsberechtigten grundsätzlich gleich. Er wird pro Kind ausgezahlt, weshalb Familien mit mehreren Kindern auch mehr Geld erhalten.

Kindergeld kann nicht nur an die leiblichen Eltern eines Kindes ausgezahlt werden, sondern prinzipiell auch an Stiefeltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern, wenn diese ein Kind betreuen und die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld können die Eltern, Pflegeeltern, Stiefeltern oder Großeltern von Kindern erhalten, die in ihrem Haushalt leben. Dabei gibt es die staatliche Unterstützungsleistung nicht nur für minderjährige Kinder, sondern oft auch für über 18-Jährige.

Das ist möglich, wenn die Kinder ein Studium aufgenommen haben oder eine Berufsausbildung machen, sie fertig mit ihrer Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. In diesen Fällen können Familien für ihre Kinder noch bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Auch Familien mit Kindern mit einer Behinderung können über deren 18. Geburtstag hinaus Kindergeld bekommen – unter Umständen auch noch über deren 25. Lebensjahr hinaus.

Kindergeld können nur Erziehungsberechtigte bekommen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie versorgen regelmäßig ein Kind, das in ihrem Haushalt lebt
  • Sie leben in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz

Kindergeld beantragen: So geht es

Kindergeld können Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Auf der Homepage der Familienkasse können Sie sich einen Antrag herunterladen, alternativ können Sie das Kindergeld auch direkt online beantragen. Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld hingegen bei seinem Dienstherrn.

Um Kindergeld beantragen zu können, brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, bei volljährigen Kindern auch eine Bescheinigung über ihre Ausbildung, Schule oder eine andere Beschäftigung. Sie müssen außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.

Wenn Sie Ihren Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingereicht haben, kann es einige Wochen dauern, bis er bearbeitet wurde. Deshalb ist es sinnvoll, Kindergeld möglichst frühzeitig zu beantragen. Sie können auch noch rückwirkend Kindergeld für Ihre Kinder bekommen, allerdings wird die Unterstützungsleistung für höchstens sechs Monate nachträglich ausgezahlt.

Kindergeld muss pro Kind grundsätzlich nur einmal beantragt werden. Ob die Voraussetzungen für den weiteren Bezug der Leistung noch gegeben sind, prüft die Familienkasse in regelmäßigen Abständen.

Höhe des Kindergelds

Wer die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt, erhält pro Kind eine festgelegte Summe, die für alle Anspruchsberechtigten gleich ist. Das Einkommen der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten spielt also für die Höhe des Kindergelds keine Rolle.

Wie viel Geld es gibt, hängt seit 2023 nicht mehr von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Nach der letzten Erhöhung des Kindergelds zum Januar 2023 können Erziehungsberechtigte nun pauschal immer mit demselben Betrag rechnen:

  • 250 Euro pro Kind

Die Berechnung der Höhe des Kindergelds ist heute einfacher und mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden als vor 2023. Bis dahin war die Kindergeldhöhe gestaffelt. Wer mehr Kinder in seinem Haushalt betreute, konnte pro Kind einen höheren Betrag an Kindergeld erhalten. Dabei wurden auch sogenannte „Zählkinder“ berücksichtigt, also zum Beispiel leibliche Kinder, die im Haushalt des Ex-Partners leben.

Die Kindergeldauszahlung erfolgt an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten. Der Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung richtet sich nach der Kindergeldnummer. Entscheidend ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer, die sogenannte Endziffer. Die Termine für die Kindergeldauszahlung können Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

Wer kann den Kinderzuschlag bekommen?

Manche Familien haben nicht nur Anspruch auf das Kindergeld, sondern können auch einen Kinderzuschlag bekommen. Der Kinderzuschlag – umgangssprachlich auch bekannt als Kindergeldzuschlag – richtet sich an Familien mit niedrigen Einkommen.

Damit der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Im eigenen Haushalt muss ein Kind leben, das unter 25 Jahre alt ist und für das die Erziehungsberechtigten Kindergeld bekommen
  • Das Kind darf nicht verheiratet sein
  • Paare dürfen pro Monat höchstens 900 Euro brutto verdienen
  • Alleinerziehende erhalten den Kinderzuschlag nur, wenn sie höchstens 600 Euro brutto pro Monat verdienen
  • Mit dem Kindergeldzuschlag kann der finanzielle Bedarf des Haushalts gedeckt werden

Wie das Kindergeld können Sie auch den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Anders als das Kindergeld erhalten Sie den Kindergeldzuschlag nicht dauerhaft, sondern immer nur für begrenzte Zeitspannen. Die übliche Bezugsdauer sind sechs Monate. Im Anschluss können Sie den Kinderzuschlag noch einmal beantragen, falls die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind.

Wie viel Geld es durch den Kinderzuschlag extra gibt, wird individuell berechnet. Der Höchstsatz liegt bei 250 Euro pro Monat und Kind. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.

Falls Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, kommen möglicherweise auch weitere Unterstützungsleistungen für Sie in Betracht. Dazu kann zum Beispiel eine Befreiung von den Kita-Gebühren zählen.

Kinderbonus: Was ist das und wer hat Anspruch darauf?

Während der Corona-Pandemie konnten Familien mit Kindern eine zeitlich begrenzte staatliche Unterstützungsleistung erhalten: den Kinderbonus. Dieser wurde im Jahr 2020 erstmalig an Familien ausgezahlt, auch 2021 wurden Familien auf diese Weise unterstützt. Der Kinderbonus war ein Bestandteil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes und sollte mögliche Härten ausgleichen, die durch die Folgen der Corona-Krise entstehen konnten.

Wer Kindergeld erhält, erhielt auch den Kinderbonus. Er betrug einmalig 150 Euro pro Kind und wurde nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet. Voraussetzung für den Bezug des Kinderbonus war, dass für das jeweilige Kind im laufenden Jahr mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld bestand.

Der Kinderbonus musste nicht gesondert beantragt werden. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlte ihn automatisch an alle Anspruchsberechtigten von Kindergeld aus.

Der Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld

Als Alternative zum Kindergeld kommt auch der Kinderfreibetrag für Familien mit Kindern infrage. Beides zusammen kann jedoch nicht bezogen werden. Der Kinderfreibetrag ist eine rechnerische Größe, die bei der Berechnung der Steuerlast der Erziehungsberechtigten eine Rolle spielt. Durch den Kinderfreibetrag reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuern insgesamt sinken.

Der Kinderfreibetrag besteht aus dem Kinderfreibetrag und dem Erziehungsfreibetrag. Seit Januar des Jahres 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 8.952 Euro im Jahr. Beide Elternteile können den Kinderfreibetrag je zur Hälfte nutzen. Ebenso ist es möglich, dass sich ein Elternteil den vollen Betrag anrechnen lässt.

Der Kinderfreibetrag kann wie das Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes oder, bei einer Ausbildung oder einem Studium, bis das Kind 25 Jahre alt ist bezogen werden. Wenn das Kind behindert ist, kann der Anspruch auf die Nutzung des Kinderfreibetrags auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.

Um den Kinderfreibetrag nutzen zu können, müssen Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die Anlage Kind ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Das Finanzamt prüft dann, ob im Einzelfall der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld die günstigere Variante für Familien ist. In der Regel ist Kindergeld für Familien mit niedrigen Einkommen sinnvoller, während Familien mit höheren Einkommen eher vom Kinderfreibetrag profitieren.

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