Schwanger bewerben: Ist das sinnvoll?

Eine Schwangerschaft bedeutet für viele Frauen einen Karriereknick. Das muss aber nicht sein: Sie können sich schließlich auch in der Schwangerschaft nach neuen spannenden Job-Möglichkeiten umsehen. Verbieten kann und darf Ihnen das niemand – aber ist es auch sinnvoll, sich schwanger zu bewerben? Was sollte man dabei beachten und inwieweit muss man den (potenziellen) Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Das und mehr erfahren Sie hier.

Schwanger bewerben ist erlaubt

Müssen Sie potenziellen Arbeitgebern sagen, dass Sie schwanger sind?

Sollte man möglichen Arbeitgebern sagen, dass man schwanger ist? Das kommt ganz darauf an. Wenn Ihre Schwangerschaft schon so weit fortgeschritten ist, dass sie sichtbar ist, können Sie den Arbeitgeber ebenso gut darauf hinweisen – er wird es sich sonst ohnehin denken.

In vielen Fällen zeigt sich aber in Bewerbungsgesprächen trotz der Schwangerschaft noch kein deutlicher Bauch. Dann gilt: Sie sind nicht dazu verpflichtet, mögliche Arbeitgeber über den Umstand Ihrer Schwangerschaft zu informieren – weder in der Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch.

Das ist auch dann so, wenn es bei der Bewerbung um eine befristete Stelle geht, die Sie womöglich nur zeitweise ausüben können. Ein Sonderfall besteht allerdings, wenn es um einen befristeten Job geht, den Sie voraussichtlich nie antreten werden. Hier ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob Bewerber die Schwangerschaft mitteilen müssen und ob Arbeitgeber sich danach erkundigen dürfen.

Was, wenn sich ein möglicher Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft erkundigt?

Wenn Sie im Vorstellungsgespräch schwanger sind, müssen Sie das ansonsten auch bei gezielter Nachfrage seitens des möglichen Arbeitgebers nicht mitteilen. Eine entsprechende Frage ist aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässig. Falls Sie eine solche Frage dennoch zu hören bekommen, dürfen Sie die Antwort verweigern oder lügen.

Wer sich schwanger bewirbt, aber die eigene Schwangerschaft für sich behält, fragt sich womöglich, ob das später Konsequenzen haben kann. Das ist nicht der Fall. Sie können für eine verschwiegene Schwangerschaft ebenso wenig zur Rechenschaft gezogen werden wie für eine Notlüge bei einer unzulässigen Frage im Vorstellungsgespräch, ob Sie schwanger sind. Allerdings sollten Sie bedenken, dass ein verärgerter Arbeitgeber, der Sie loswerden möchte, wahrscheinlich früher oder später auch einen Weg findet.

Potenzielle Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren müssen Sie also nicht – aber sollten Sie es nichtsdestotrotz tun? Das sollten Sie im Einzelfall von der Frage abhängig machen, wie es Ihre Erfolgsaussichten womöglich beeinflussen würde. Falls Sie sich dazu entschließen, offen mit Ihrer Schwangerschaft umzugehen, ist es gut, wenn Sie auch sagen, wie Sie sich die Zeit nach der Geburt vorstellen und wann Sie nach der Entbindung wieder in den Job einsteigen möchten.

Diese Rechte haben Frauen im Mutterschutz

Grundsätzlich ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber zeitnah Bescheid zu geben, dass man schwanger ist. In der Schwangerschaft sind Sie im Job besonders vor Gefahren für Sie und Ihr ungeborenes Kind geschützt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das setzt allerdings voraus, dass er von der Schwangerschaft weiß. Bei der Gefährdungsbeurteilung schaut der Arbeitgeber im Einzelfall, welche Tätigkeiten möglicherweise vorübergehend nicht mehr infrage kommen und was anders ausgestaltet werden muss.

Generell gelten während der Schwangerschaft besondere Regeln am Arbeitsplatz. So dürfen Schwangere etwa nicht in nasser, kalter, heißer oder lauter Umgebung arbeiten. Sie dürfen nicht mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen, schwere körperliche Arbeiten verrichten oder Strahlung oder Erschütterungen ausgesetzt sein. Außerdem dürfen sie nicht im Akkord oder am Fließband arbeiten und nach dem fünften Monat nicht länger als einige Stunden stehen.

Auch die Arbeitszeiten sind durch die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Frauen im Mutterschutz eingegrenzt. Schwangere Beschäftigte dürfen im Normalfall nicht nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeiten. Eine Arbeitstätigkeit ist während des Mutterschutzes grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt. Freiwillig dürfen schwangere Frauen bis maximal 22 Uhr arbeiten, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. Unter diesen Umständen ist auch eine Arbeitstätigkeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Im Mutterschutz sind außerdem keine Überstunden erlaubt. Volljährige Beschäftigte dürfen pro Tag höchstens achteinhalb Stunden arbeiten, minderjährige acht Stunden.

Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern in der Schwangerschaft nicht kündigen

Gesonderte Regelungen für Schwangere betreffen auch deren Jobsicherheit. Normalerweise ist im Mutterschutz bis zu vier Monate nach der Geburt keine Kündigung möglich. Der besondere Kündigungsschutz gilt bereits in der Probezeit. Einen hundertprozentigen Schutz bietet er allerdings nicht. Es ist denkbar, dass der Arbeitgeber in gravierenden Fällen eine außerordentliche Kündigung ausspricht. Ebenso laufen befristete Verträge zum vorgesehenen Zeitpunkt aus, ungeachtet dessen, ob sich eine Frau im Mutterschutz befindet.

Sechs Wochen vor der Geburt beginnt die engere Mutterschutzfrist und die Frau darf nicht mehr arbeiten – es sei denn, sie will es ausdrücklich und es spricht aus ärztlicher Sicht nichts dagegen. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt, welches normalerweise acht Wochen umfasst, ist dagegen absolut und kann auch nicht mit der Zustimmung der Betroffenen umgangen werden. Der behandelnde Arzt kann im Einzelfall auch ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.

Schwangere Beschäftigte haben außerdem das Recht auf Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse in der engeren Mutterschutzfrist bezahlt wird. Der Arbeitgeber muss dazu einen Zuschuss leisten. Falls ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt, haben Arbeitnehmer in der Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftslohn.

Pflichten von schwangeren Frauen

Neben zahlreichen Rechten haben schwangere Frauen auch gewisse Pflichten in einem Arbeitsverhältnis. Die Pflicht, den Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist über ihre Schwangerschaft zu informieren, gehört allerdings nicht dazu. Jede Frau kann sich frei entscheiden, ob sie erzählt, dass sie schwanger ist, oder nicht. Das gilt auch im laufenden Arbeitsverhältnis. Allerdings ist es sinnvoll, den Arbeitgeber möglichst früh darüber in Kenntnis zu setzen, damit er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren treffen kann.

Wenn eine Beschäftigte den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, kann dieser einen ärztlichen Nachweis darüber verlangen. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber tragen.

Führt die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz dazu, dass eine Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf, kann der Arbeitgeber ihr alternative Tätigkeiten zuweisen. Wie weit er dabei vom eigentlichen Tätigkeitsfeld abweichen darf, hängt von den Bestimmungen des Arbeitsvertrags ab. Je konkreter die Tätigkeit dort beschrieben ist, desto geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers. Ansonsten gilt: Was zumutbar ist und keine Gefährdung für Mutter und Kind darstellt, darf eine Schwangere nicht ablehnen.

Bewerbung in der Schwangerschaft: Wie sind die Erfolgsaussichten?

Viele schwangere Frauen überlegen sich gut, ob sie sich trotz ihrer Schwangerschaft für einen neuen Job bewerben sollen. Ob eine Bewerbung in der Schwangerschaft eine gute Idee ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie gut die Erfolgsaussichten sind. Das wiederum ist davon abhängig, ob Sie potenziellen Arbeitgebern überhaupt sagen, dass Sie schwanger sind.

Angenommen, Sie teilen einem möglichen Arbeitgeber mit, dass Sie ein Kind erwarten. Das dürfte in den wenigsten Fällen für Begeisterung sorgen – und kann Ihre Chancen somit enorm verschlechtern. Das gilt besonders, wenn Sie davon ausgehen können, dass Sie viele qualifizierte Mitbewerber haben und Sie nicht durch besondere Alleinstellungsmerkmale aus der Masse der Bewerber herausstechen.

Die Umstände können aber auch anders sein – und sich zu Ihren Gunsten auswirken. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie sich in Berufen beziehungsweise Regionen bewerben, in denen es in Ihrem Bereich an Fachkräften mangelt. Je gefragter Sie wahrscheinlich aus Sicht möglicher Arbeitgeber sind, desto eher sehen diese womöglich über Ihre Schwangerschaft hinweg.

Eine Rolle spielt auch, wie das jeweilige Unternehmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht. Bei einer Firma, die sich Familienfreundlichkeit auf die Fahne schreibt, dürften die Chancen etwas besser sein. Verlassen können Sie sich darauf allerdings nicht: Manche Unternehmen betonen zwar, dass sie familienfreundlich sind – weil es gut fürs Marketing ist. In der Praxis kann die Sache aber ganz anders aussehen.

Bewerbung trotz Schwangerschaft: Sinnvoll oder nicht?

Ob Sie sich trotz Ihrer Schwangerschaft bewerben möchten, können letztlich nur Sie entscheiden. Trotzdem: Es gibt einige Aspekte, die dafür beziehungsweise dagegen sprechen, sich schwanger zu bewerben.

Gegen eine Bewerbung in der Schwangerschaft spricht, dass sich der Arbeitgeber von Ihnen getäuscht fühlen könnte – zumindest, wenn Sie nicht mit offenen Karten spielen. Das kann die Beziehung zum Arbeitgeber von Anfang an belasten. Besonders, wenn Sie schon kurz nach dem ersten Arbeitstag ausfallen oder Ihren Job vor dem Beginn des Mutterschutzes im engeren Sinn gar nicht mehr antreten können, könnte der Arbeitgeber verärgert sein. Im schlimmsten Fall ändert sich dessen negative Grundhaltung auch nicht mit der Zeit.

Besonders problematisch ist eine bei der Bewerbung verheimlichte Schwangerschaft für kleine Firmen mit wenigen Mitarbeitern. Solche Arbeitgeber haben oft große Probleme, die Lücke zu füllen – und sind von den damit verbundenen Kosten hart getroffen. Wenn Sie sich bei entsprechenden Firmen bewerben, kann es im Sinne der Fairness besser sein, im Vorstellungsgespräch zu sagen, dass Sie schwanger sind.

Bei Bewerbungen mit offenen Karten spielen ist riskant

Noch ärgerlicher ist es für Arbeitgeber, wenn sie eine befristete Stelle besetzen müssen und erst später erfahren, dass neue Mitarbeiter schwanger sind. Es kann dann passieren, dass die neue Kraft ihren Job kaum je ausübt, aber natürlich trotzdem bezahlt werden muss. Unter solchen Umständen wird man in der Firma nicht gut auf Sie zu sprechen sein – und eine Verlängerung des Vertrags ist wahrscheinlich vom Tisch.

Die Sinnhaftigkeit einer Bewerbung trotz Schwangerschaft stellt sich auch, wenn es für Sie nicht infrage kommt, Ihre Schwangerschaft zu verheimlichen. Wenn Sie das mit Ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, müssen Sie den potenziellen Arbeitgeber darüber informieren. Dadurch können Sie sich aber selbst ins Aus schießen, wenn nicht gerade akuter Bewerbermangel herrscht und Sie sich trotzdem gute Chancen ausrechnen.

Andererseits gibt es gute Argumente für eine Bewerbung in der Schwangerschaft. Der wohl wichtigste Aspekt: Es kann sich in finanzieller Hinsicht lohnen. Staatliche Unterstützungsleistungen wie Elterngeld bemessen sich am durchschnittlichen Einkommen. Wer vor dem Beginn einer Elternzeit Bürgergeld bezogen hat, kann entsprechend wenig erwarten. Das sieht anders aus, wenn man in den Monaten vor der Entbindung eine Beschäftigung hatte. Außerdem bekommen Frauen während des Mutterschutzes nicht nur das Mutterschaftsgeld, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss, der meist den weitaus größeren Teil ausmacht.

Manche Chancen bieten sich nicht ständig

Ein weiteres Argument dafür, sich schwanger zu bewerben, ist die eigene Karriere. Wenn Sie Ihre beruflichen Ambitionen nicht länger als nötig auf Eis legen möchten, sollten Sie jegliche Möglichkeiten ergreifen, die sich Ihnen bieten – auch wenn Sie schwanger sind.

Hinzu kommt, dass sich manche Chancen nicht ständig bieten. Angenommen, Sie arbeiten in einem Beruf, in dem es nicht endlos viele Stellen gibt, und suchen in einem bestimmten geografischen Bereich. Dann müssen Sie womöglich lange warten, bis sich die nächste Gelegenheit ergibt, wenn Sie sich für eine passende Stelle nicht bewerben.

Für eine Bewerbung trotz Schwangerschaft spricht auch, dass man nicht immer nur Rücksicht auf andere nehmen kann beziehungsweise sollte. Sie müssen schließlich auch an sich denken. Wenn Sie von einem neuen Job profitieren könnten, sollten Sie es zumindest versuchen. Denken Sie daran: Sich schwanger zu bewerben ist Ihr gutes Recht. Niemand darf Sie dafür diskriminieren. Zwar kommt es trotzdem immer wieder vor, aber das heißt noch lange nicht, dass eine Bewerbung in der Schwangerschaft grundsätzlich eine schlechte Idee wäre.

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