Steuerfreibetrag 2024: Überblick & Tipps zur optimalen Nutzung

Wer Einkommen erzielt, muss dieses auch versteuern. Glücklicherweise gibt es gleich mehrere Faktoren, die das zu versteuernde Einkommen senken: die Steuerfreibeträge 2024. Was dazu gehört, wo der Unterschied zur Freigrenze liegt und wie sich Pauschalbeträge in der Steuererklärung auswirken, erklären wir hier.

Ein Mann macht eine Steuererklärung, wie hoch ist sein Steuerfreibetrag?

Steuerfreibetrag: Was versteht man darunter?

Der Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe keine Steuern fällig werden. Der Steuerfreibetrag 2024 liegt bei 11.604 Euro. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu dieser Grenze nicht versteuert werden muss. Wird ein Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagt, verdoppelt sich der Freibetrag. Dieser liegt dann bei 23.208 Euro.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie einen 538 Euro Job ausüben. Dann verdienen Sie, sofern Sie zwölf Monate pro Jahr arbeiten, 6.456 Euro im Jahr. Damit liegen Sie deutlich unter dem Grundfreibetrag und müssen daher auf dieses Einkommen keine Steuern zahlen.

Übrigens: Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, den Steuerfreibetrag für das Jahr 2024 aufgrund der anhaltenden Inflation auf 11.784 Euro zu erhöhen. Das Thema steht im Bundestag derzeit jedoch noch zur Debatte.

Übrigens: Sie müssen den Grundfreibetrag nicht beim Finanzamt beantragen. Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, wird die Lohnbuchhaltung den Grundfreibetrag berücksichtigen. Sollte das nicht geschehen, setzt das Finanzamt ganz automatisch den Grundfreibetrag an, sobald Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Steuerfreibetrag und Freigrenze: nicht verwechseln

Für bestimmte Einkünfte werden sogenannte Freigrenzen festgelegt. Wenn die Grenze, die für das jeweilige Steuerjahr gilt, überschritten wird, muss der komplette Betrag versteuert werden.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte seinem Arbeitnehmer einen Gutschein schenken. Die Freigrenze für Sachbezüge wie Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen liegt im Jahr 2024 bei 50 Euro im Monat. Bekommt der Mitarbeiter aber einen Gutschein über 51 Euro, muss er Steuern für den kompletten Betrag zahlen.

Der Steuerfreibetrag bleibt jedoch in jedem Fall erhalten, auch, wenn das Einkommen höher ist. So wird nur der Einkommensteil besteuert, der über dem Freibetrag liegt – nicht aber das gesamte Einkommen.

Andere Freibeträge: steuerfrei bis zu welchem Betrag?

Der Grundfreibetrag ist vermutlich der bekannteste Freibetrag. Vielleicht auch deshalb, weil er am höchsten ist. Es gibt aber noch weitere Steuerfreibeträge, die Sie kennen sollten:

  1. Sparerfreibetrag: Wer Zinsen auf Sparguthaben erhält oder Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der kann den Sparerfreibetrag dafür verwenden. Seit 2023 liegt der bei 1.000 Euro pro Person. Zusammen veranlagte Paare können also 2.000 Euro geltend machen. Um Zinsen, die über den Steuerfreibetrag liegen, steuerfrei zu bekommen, müssen Sparer in der Regel den sogenannten Freistellungsauftrag bei ihrer Bank oder Broker einrichten.
  2. Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger für Sie ist. Im Jahr 2024 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.384 Euro.
  3. Steuerfreibetrag für Rentner: Im Jahr 2024 müssen 84 Prozent der Rente versteuern werden. So entsteht ein Rentenfreibetrag von 16 Prozent. Arbeitnehmer, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihre Rente komplett versteuern Der Steuerfreibetrag für Rentner wird dann abgeschafft.
  4. Lohnsteuerfreibetrag bei Schwerbehinderung: Personen, die einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben, können den Behindertenpauschbetrag geltend machen. Dieser steigt mit dem Grad der Behinderung hat: Bei einem GdB von 70 liegt der Freibetrag bei 1.780 Euro, bei einem GdB von 80 bei 2.120 Euro. Ist die Person hilflos, blind oder taubblind, erhöht sich der jährliche Steuerfreibetrag auf 7.400 Euro.
  5. Steuerfreibetrag für Kleingewerbe: Personen, die ein Kleingewerbe betreiben, profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese sorgt dafür, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird. Um die Regelung anwenden zu können, muss der Umsatz jedoch unter einen bestimmen Grenze liegen: Sie dürfen im vorherigen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und dürfen im laufenden Geschäftsjahr eine Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.
  6. Steuerfreibetrag für Erben: Personen, die von einem verstorbenen Familienmitglied etwas erben, müssen nicht den gesamten Betrag versteuern. Die Höhe des Freibetrags hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Für Kinder und Stiefkinder gilt zum Beispiel ein Freibetrag von 400.000 Euro, Enkel haben dagegen nur einen Freibetrag von 200.000 Euro.

Pauschbetrag: eine andere Möglichkeit, Steuern zu sparen

Neben Freigrenze und Steuerfreibetrag, gibt es noch eine dritte Möglichkeit, um weniger Abgaben zu halten: die sogenannten Pauschbeträge. Dabei macht es das Finanzamt den Steuerzahlern leicht: Die Behörde erkennt nämlich bestimmte Abzüge pauschal an, ohne dass der Steuerzahler diese in der Steuererklärung nachweisen müsste. Wenn die Ausgaben des Steuerzahlers jedoch über dem Pauschbetrag liegen, kann er natürlich auch seine tatsächlichen Kosten angeben. Dazu muss er jedoch die entsprechenden Belege einreichen.

Werbungskostenpauschale

Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt im Jahr 2024 bei 1.230 Euro. Damit ist die Werbungskostenpauschale, wie der Arbeitnehmerpauschbetrag auch genannt wird, 2024 genauso hoch wie im Jahr 2023. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen höher, muss der Arbeitnehmer Belege vorlegen, um von einer größeren Steuererleichterung profitieren zu können.

Pauschale für Homeoffice

Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 von zuhause arbeiten, können diese Tage steuerlich geltend machen. Jeder Tag, den der Beschäftigte 2024 nicht im Büro arbeitet, wird steuerlich mit 6 Euro angesetzte – maximal 210 Tage im Homeoffice sind vorgesehen. Pro Jahr kann eine Summe von maximal 1.260 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Umzug: Steuerfrei bis zu welchem Betrag

Personen, die berufsbedingt umziehen müssen, werden mit diesen Kosten nicht allein gelassen. Der Steuerfreibetrag 2024 liegt für einen Umzug aus beruflichen Gründen bei 964 Euro. Für jede weitere Personen, die mitumzieht, können 643 Euro angesetzt werden.

Bildnachweis: goodluz / Shutterstock.com

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