Jobangebot absagen: Gründe, Risiken & Tipps

Wenn Sie als Bewerber doch kein Interesse mehr an einer Stelle haben, der Arbeitgeber Sie aber gern einstellen möchte, haben Sie die Wahl: Verhandeln Sie nach oder lehnen Sie ab? Ein Jobangebot abzusagen, erfordert Fingerspitzengefühl. Je frühzeitiger und respektvoller Sie absagen, desto besser bleiben Sie in Erinnerung. Hier erfahren Sie, was bei einer Jobabsage als Bewerber wichtig ist. 

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Die Kunst der Absage: Jobangebote professionell ablehnen

Ein Jobangebot ist eigentlich eine gute Nachricht für Bewerberinnen und Bewerber. Manchmal haben Jobsuchende bei genauerer Betrachtung allerdings doch kein Interesse an der Stelle. Dann ist ein Jobangebot eine Herausforderung: Man muss es absagen, aber dabei das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag legen, um den Arbeitgeber nicht vor den Kopf zu stoßen. 

Die Absage ist in solchen Fällen oft ein Drahtseilakt. So erfreulich es auch ist, wenn die eigene Bewerbung auf Anklang stößt – ein Angebot ablehnen zu müssen, kann für Jobsuchende unangenehm sein. Mit jedem Jobangebot ist für Arbeitgeber schließlich ein gewisser Aufwand verbunden. Die Personalverantwortlichen haben Bewerbungsunterlagen gesichtet, Vorstellungsgespräche geführt, sich Gedanken gemacht – und anderen Kandidaten womöglich abgesagt. Eine Absage von Bewerbern kann vor diesem Hintergrund als unhöflich oder respektlos empfunden werden, wenn sie nicht mit Bedacht erfolgt. Das könnte dem Ruf von Bewerbern ebenso schaden wie ihren weiteren Karriereaussichten. 

Bewerber, die sich gegen eine angebotene Stelle entscheiden, müssen sich jedoch nicht schlecht fühlen. Schließlich muss es auch für sie passen – wenn sie von vornherein kein gutes Gefühl haben oder wichtige Aspekte gegen den Job sprechen, ist eine Absage völlig legitim und sinnvoll. Entscheidend ist, die Jobabsage professionell zu formulieren. Wer eine Stelle klar, höflich und wertschätzend absagt, kann seinen Ruf bewahren und zeigt Charakterstärke. Damit können sich Bewerber häufig sogar die Option offenhalten, sich bei diesem Unternehmen später noch einmal zu bewerben. 

Eine Jobabsage ist somit keine reine Formalie, sondern eine kommunikative Herausforderung. Gefragt ist die richtige Mischung aus Ehrlichkeit und Diplomatie. Der Arbeitgeber muss einerseits unmissverständlich wissen, woran er ist. Andererseits sollte die Absage so formuliert sein, dass sie die Beziehung nicht unnötig schädigt. Wer es schafft, den richtigen Ton zu treffen, bleibt besser in Erinnerung und verhindert, dass sich die Verantwortlichen mit anderen in der Branche über ihre negative Erfahrung austauschen. 

Jobangebot ablehnen: Gründe, die zu diesem Schritt führen können

Wenn Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheiden, kann es verschiedene Gründe dafür geben – persönliche ebenso wie berufliche. 

Häufig ist die Begründung für eine Jobabsage, dass Bewerber ein besseres Angebot erhalten haben. Das kann ein Job mit einem höheren Gehalt oder interessanteren Tätigkeiten sein, vielleicht wird ein Festvertrag geboten oder der Arbeitsort ist günstiger gelegen. 

Auch persönliche Gründe können eine Rolle spielen. Möglicherweise ist ein Umzug geplant, vielleicht kam es zu einer Trennung vom Partner. Auch die Familienplanung oder veränderte Prioritäten können eine Rolle spielen. 

In anderen Fällen hängt die Jobabsage mit dem Angebot an sich zusammen. Vielleicht sind Gehalt und Benefits nicht so, wie es sich Bewerber vorstellen. Das kann besonders problematisch sein, wenn man den eigenen Marktwert höher einschätzt und sich durch den Gehaltsvorschlag ungerecht behandelt fühlt.

Auch die Arbeitszeiten können bei näherer Betrachtung ein Problem sein. Schichtzeiten, Wochenendarbeit oder wenig Flexibilität können zu K.-o.-Kriterien werden – der Job muss sich schließlich auch ins Privatleben einfügen und mit persönlichen Verpflichtungen und Vorstellungen zu verbinden sein. 

Manchmal sind es die Aufgaben, die wenig attraktiv wirken und zu einer Absage durch Bewerber führen. Die Tätigkeiten entsprechen dann etwa nicht den eigenen Interessen, Kompetenzen oder langfristigen beruflichen Plänen. Apropos langfristige Pläne: Sind die Entwicklungsperspektiven nicht gut, macht das einen Job tendenziell unattraktiver. 

In anderen Fällen spielt die Unternehmenskultur die entscheidende Rolle. Bewerber können sie nach einem Vorstellungsgespräch und einigen Kontakten mit Personalverantwortlichen besser beurteilen. Vielleicht schrecken sie auch Erfahrungsberichte und Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitern im Internet ab. 

Wenn Bewerber einen Job ablehnen, kann auch das Bauchgefühl den Ausschlag geben. Vielleicht fühlt sich das Angebot einfach nicht stimmig an. Das kann ausreichen, um sich dagegen zu entscheiden – selbst wenn man nicht genau sagen kann, was einen nicht überzeugt hat. 

Job ablehnen ohne Sanktionen: Tipps für Arbeitsuchende

Wenn man arbeitsuchend gemeldet ist, ist es besonders heikel, ein Jobangebot abzusagen. In solchen Fällen können Sanktionen vom Arbeitsamt oder Jobcenter drohen. Es ist daher sinnvoll, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und die Gründe für die (geplante) Absage im Detail darzulegen. 

Ein Jobangebot kann am ehesten ohne Sanktionen abgesagt werden, wenn die Arbeit als nicht zumutbar ausgelegt werden kann – zum Beispiel durch die Aufgaben, Arbeitszeiten, den Arbeitsort oder die Vergütung. Wenn beispielsweise gesundheitliche Gründe gegen die Tätigkeit sprechen, Schichtpläne nicht mit familiären Verpflichtungen vereinbar sind oder der Arbeitsweg unangemessen lang wäre, kann das eine Tätigkeit unzumutbar machen. Der Haken für Bewerber: Was zumutbar ist und was nicht, entscheidet das Jobcenter oder die Arbeitsagentur. Zur Bewertung werden zwar gesetzliche Vorgaben herangezogen, es gibt aber durchaus einen gewissen Spielraum. 

Jobangebote immer schriftlich ablehnen

Um Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, ein Jobangebot schriftlich abzulehnen. Ob per Brief oder E-Mail: Jobsuchende können darin erklären, warum sie die Stelle nicht annehmen können. Dabei sollten unbedingt Gründe angeführt werden, die für Jobcenter oder Arbeitsagentur mutmaßlich überzeugend sind – zum Beispiel gesundheitliche Probleme oder mangelnde Qualifikationen. 

Höflich wird das Schreiben, wenn Sie sich zunächst für das Angebot bedanken und dann kurz erläutern, warum es nicht passt. Möglicherweise gibt es Nachweise, die Sie mitschicken können – das ist hilfreich, um ein Jobangebot abzulehnen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. 

Um mögliche Sanktionen zu umgehen, ist es wichtig, möglichst rasch zu handeln. Gefragt ist außerdem Ehrlichkeit: Wenn Sie Gründe für Ihre Absage heranziehen, die gar nicht zutreffen, kann das ansonsten auffliegen – mit entsprechend negativen Folgen. Sprechen Sie nach Möglichkeit vor der Absage mit dem zuständigen Berater beim Jobcenter, um Risiken zu minimieren. 

So sagen Sie ein Jobangebot professionell ab

Ein Jobangebot abzusagen, muss nicht bedeuten, dass Sie bei dem betreffenden Unternehmen in Ungnade fallen. Entscheidend ist, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Sie den Verantwortlichen Ihre Entscheidung mitteilen. 

Schnelligkeit ist grundsätzlich wichtig: Sobald Sie sicher sind, dass Sie den Job nicht wollen, sollten Sie absagen. So können die Verantwortlichen alles Nötige in die Wege leiten, um die Stelle trotzdem rechtzeitig zu besetzen. Eine frühzeitige Absage ist ein Zeichen der Höflichkeit – sagen Sie kurzfristig ab, kann das Ihrem Ruf deutlich stärker schaden. 

Wie sagt man ein Jobangebot am besten ab – per Telefon oder E-Mail? Das kommt darauf an, mit wem Sie es zu tun haben und wie die bisherige Kommunikation ablief. In größeren Unternehmen ist die Kommunikation mit Bewerbern per Mail üblicher als per Telefon. Sagen Sie daher ruhig auch per E-Mail ab. Bei dieser Variante haben Sie gleichzeitig einen Nachweis darüber, dass und wann Sie Ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Eine E-Mail ermöglicht es Ihnen zudem, Ihre Worte mit Bedacht zu wählen, und gibt auch dem Empfänger Zeit für eine angemessene Reaktion. 

Die Absage begründen oder nicht?

Eine telefonische Absage ist demgegenüber die persönlichere Vorgehensweise – sich dafür zu entscheiden, kann von Wertschätzung zeugen. Diese Variante bietet sich insbesondere an, wenn der Kontakt sehr gut war, es sich um eine kleinere Firma handelt oder es Ihnen besonders wichtig ist, gut in Erinnerung zu bleiben, indem Sie respektvoll verhalten. Auch eine Kombination ist möglich: Sie rufen erst an und schicken im Anschluss noch eine E-Mail zur Dokumentation. 

Was sagt oder schreibt man, wenn man höflich und professionell absagen möchte? Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich für das Interesse und das Jobangebot bedanken. Im nächsten Schritt geht es darum, deutlich zu machen, dass Sie nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können das begründen; zu viele Details sind aber meist kontraproduktiv – halten Sie es lieber oberflächlich und nüchtern. Eine Begründung kann sich insbesondere anbieten, wenn Ihre Absage nichts mit dem Job an sich oder dem Arbeitgeber zu tun hat. 

Zum Schluss gilt es, die Nachricht wertschätzend abzuschließen. Das sollten Sie selbst dann tun, wenn Sie inzwischen einen schlechten Eindruck vom Unternehmen gewonnen haben – Sie wissen nie, ob sich Ihre Wege nicht doch noch einmal kreuzen. Unhöflichkeit kann sich außerdem in der Branche herumsprechen und ein Hindernis bei der Jobsuche sein. 

Job absagen nach Zusage: Mögliche Folgen & Tipps zum Vorgehen

Wenn man schon zugesagt hat, ist eine Jobabsage noch schwieriger – auch wenn sie rechtlich keine negativen Konsequenzen haben muss. Die Gefahr, dass der Arbeitgeber verärgert ist, ist groß. Das kann dem Ruf von Beschäftigten erheblich schaden. 

Ob ein solcher Schritt auch rechtliche Folgen haben kann, hängt von den Umständen ab. Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich bindend, und zwar unabhängig davon, ob er schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Eine mündliche Zusage kann als Zustandekommen eines Arbeitsvertrags betrachtet werden, auch wenn noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. 

Eine Absage ist damit eine einseitige Rücknahme der Zusage – was als Vertragsverletzung gewertet werden kann. In gravierenden Fällen könnten Unternehmen Schadensersatzforderungen an Bewerber stellen, wenn ihnen durch deren Absage Kosten entstanden sind. In der Praxis kommt das eher selten vor, aber es ist wichtig für Bewerber, solche Risiken zu kennen und abzuwägen. 

Neben den rechtlichen Aspekten kann eine Jobabsage nach Zusage dem eigenen Ruf schaden. Wenn Ihre Absage den Personalverantwortlichen sauer aufstößt, kann das noch lange Nachwirkungen haben. Je kleiner die Branche, je überschaubarer die Netzwerke, desto eher spricht sich so etwas herum. Umso wichtiger ist es, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen, um möglichst niemanden zu verärgern. 

Eine Zusage sollte nur in gut begründeten Fällen zurückgezogen werden. Ein wertschätzender Ton kann helfen, negative Effekte abzumildern. Außerdem ist es besonders wichtig, den Job so früh wie möglich abzusagen, damit die Nachteile für den Arbeitgeber nicht unnötig groß sind. 

Alternativen zur Jobabsage: Nachverhandlungen & Bedenkzeit

Ein Jobangebot abzusagen, ist nicht die einzige Option, wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob der Job (in der Form) die richtige Entscheidung für Sie ist. Es gibt Alternativen, die Sie prüfen sollten.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Vertragsbedingungen nachzuverhandeln. Wenn Sie auf bestimmte Rahmenbedingungen besonderen Wert legen, kann es sich lohnen, diese noch einmal zu besprechen. Das können flexible Arbeitszeiten sein, die Arbeit im Homeoffice oder das Gehalt. Scheuen Sie sich nicht, diese Punkte anzusprechen und um eine Neuverhandlung zu bitten. Wenn dem Arbeitgeber wirklich etwas an Ihnen liegt, kommt er Ihnen womöglich entgegen. 

Eine weitere Alternative zur Absage ist es, sich etwas Bedenkzeit zu erbitten. Es ist völlig legitim, sich ein paar zusätzliche Tage Zeit zu nehmen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. So haben Sie mehr Zeit, die Pro- und Kontra-Argumente sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Entscheidend ist, dass Sie diesen Wunsch höflich und respektvoll äußern. Machen Sie dabei unbedingt deutlich, dass Sie den Arbeitgeber nicht auf unbestimmte Zeit hinhalten wollen, sondern nennen Sie am besten gleich eine Deadline, bis zu der Sie dem Arbeitgeber eine verbindliche Rückmeldung geben. 

Fazit: Jobangebot absagen – so machen Sie es richtig

  • Es kann gute Gründe dafür geben, ein Jobangebot abzusagen. Zum Beispiel, weil das Gehalt zu niedrig ist, das Unternehmensklima fragwürdig ist oder man schlicht ein besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten hat. 
  • Wer ein Jobangebot ablehnen möchte, sollte das möglichst höflich und respektvoll tun. Das verhindert, dass Sie als Bewerber schlecht in Erinnerung bleiben. 
  • Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen – je eher Sie absagen, desto besser können die Verantwortlichen im Unternehmen weiter planen. 
  • Alternativ können Sie auch wichtige Punkte nachverhandeln oder um etwas Bedenkzeit bitten. 
  • Einen Job abzusagen nach einer Zusage, ist etwas heikler – hier ist es wichtig, rechtliche Aspekte zu beachten und sich möglichst wertschätzend zu verhalten, um Risiken und Nachteile zu minimieren. 

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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