Studiengebühren clever absetzen: Optimieren Sie Ihre Finanzen

Für Studenten kann sich eine Steuererklärung lohnen: Sie können die Kosten für ihr Studium, etwa Studiengebühren, steuerlich absetzen. Es kommt allerdings darauf an, ob sie zum ersten Mal studieren oder sich bereits in einer Zweitausbildung befinden. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten, Studiengebühren abzusetzen, und wie Sie Ihre Studienkosten steuerlich geltend machen können.

Studentin sitzt am laptop und moechte ihre studiengebuehren absetzen

Studiengebühren absetzen – was bedeutet das?

Studenten haben meist noch keine Erfahrung mit der Abgabe einer Steuererklärung. Aber womöglich haben Sie als Student schon mal den Rat gehört, doch Ihre Studiengebühren steuerlich abzusetzen. Was genau heißt das – etwas von der Steuer absetzen? Um etwas von der Steuer abzusetzen, geben Sie den entsprechenden Posten in der Einkommensteuererklärung an. Diese Ausgaben berücksichtigt das Finanzamt – sie werden angerechnet und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch mindert sich die Steuerlast. Auch eine Erstattung vom Finanzamt ist abhängig von den insgesamt fälligen Steuern möglich.

Von der Steuer abgesetzt werden können bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Beruf, Studium und Ausbildung. Das kann etwa Studiengebühren, aber auch Lehrmaterialien oder Fahrtkosten betreffen.

Grundsätzlich können Studenten bestimmte Kosten für ihr Studium in der Einkommensteuererklärung angeben. Das kann sich selbst dann lohnen, wenn sie gar keine Einkünfte haben und somit auch noch keine Steuern zahlen müssen. Bei einer Zweitausbildung – etwa beim Masterstudium, Zweitstudium oder berufsbegleitenden Studium – können die Studienkosten als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Praktisch heißt das: Sie werden in Jahren, in denen jemand kein oder nur ein geringes Einkommen hat, übertragen. In Jahren mit höherem Einkommen werden sie berücksichtigt und dadurch können Steuerzahler Steuern sparen.

Sind Studiengebühren absetzbar?

Viele Studenten machen keine Steuererklärung. Dabei könnten sie ihre Studienkosten von der Steuer absetzen. Welche Möglichkeiten es gibt, hängt davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

Bei einem Erststudium gilt: Studiengebühren können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Die Summe ist dabei auf 6.000 Euro im Jahr begrenzt. Wichtig zu wissen: Sonderausgaben können nur in dem Zeitraum geltend gemacht werden, in dem sie auch tatsächlich anfallen. Ein Verlustvortrag ist mit ihnen nicht möglich – anders als bei einer Zweitausbildung. Das heißt: Sie profitieren als Studentin oder Student im Erststudium nur dann von einer Steuererklärung, wenn Sie bereits ein steuerpflichtiges Einkommen haben.

Bei einer Zweitausbildung – etwa einem Zweitstudium oder einem Masterstudium – sieht es anders aus. In diesem Fall gelten die Studienkosten in steuerlicher Hinsicht als Werbungskosten. Sie können prinzipiell in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Ein Verlustvortrag ist möglich. Das heißt, dass Sie die Ausgaben auf spätere Jahre übertragen lassen können. So werden sie dann steuerlich berücksichtigt, wenn Sie tatsächlich ein relevantes Einkommen haben.

Was ist, wenn jemand im Ausland studiert? Auch diese Kosten können grundsätzlich in der beschriebenen Form steuerlich geltend gemacht werden – je nach Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten.

Was gilt für die Kosten für ein duales Studium? Hier können die Kosten in der Regel als Werbungskosten angegeben werden. Dasselbe gilt, wenn jemand an seiner Doktorarbeit schreibt. Weil die Promotion als Form der beruflichen Weiterbildung angesehen wird, handelt es sich um Werbungskosten.

Studiengebühren steuerlich absetzen: Welche Kosten kann ich angeben?

Im Zusammenhang mit dem Studium können verschiedene Kosten anfallen, die Sie häufig in der Steuererklärung angeben können. Steuerlich absetzbar sind unter anderem die folgenden Posten:

  • Studiengebühren (auch für private Hochschulen)
  • Semesterbeitrag
  • Kosten für Arbeits- und Lehrmaterialien
  • Kosten für Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel wie Laptop, Tablet, Drucker oder Büromöbel
  • Fahrtkosten
  • Kosten für einen notwendigen Umzug
  • Mietkosten bei einer doppelten Haushaltsführung (nur als Werbungskosten bei einer Zweitausbildung bei Studenten, die regelmäßig nach Hause fahren)
  • Kosten für ein Arbeitszimmer, das ausschließlich fürs Studium genutzt wird (soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht)
  • Kosten, die im Rahmen eines Pflichtpraktikums anfallen (etwa für Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)
  • Zinsen für die Rückzahlung eines Studienkredits (nur bei einer Zweitausbildung)

In welcher Höhe können Studienkosten von der Steuer abgesetzt werden?

In welcher Höhe die Kosten für ein Studium von der Steuer abgesetzt werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung handelt:

  • Für die Erstausbildung – etwa bei einem Bachelorstudium nach dem Abitur – können Sie bis zu 6.000 Euro an Studienkosten pro Jahr geltend machen. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich, die Kosten können also nicht in Folgejahre übertragen werden.
  • Bei einer Zweitausbildung  – etwa bei einem Masterstudium oder einer Promotion – sind die Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden können, unbegrenzt, weil es sich nicht um Sonderausgaben, sondern um Werbungskosten handelt. Ein Verlustvortrag ist möglich: Die Kosten können auf spätere Jahre übertragen werden, in denen Sie ein Einkommen haben, wodurch sich dann die Steuerlast mindert. Dabei können die Studienkosten auch über mehrere Jahre „angesammelt“ werden, bevor sie als Verlustvortrag genutzt werden.

Wie macht man eine Steuererklärung?

Steuererklärung – das klingt nicht gerade nach einer spaßigen Freizeitaktivität. Dennoch kann sich die Einkommensteuererklärung besonders für Studierende lohnen. Und so kompliziert, wie es vielleicht klingen mag, ist sie auch nicht.

Der erste Schritt besteht darin, die notwendigen Unterlagen und Belege zu sammeln. Wer seine Unterlagen ordentlich abheftet, ist dabei im Vorteil, weil er für die Steuererklärung nicht lange suchen muss. Besonders wichtig sind zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, falls Sie nebenher arbeiten. Auch Quittungen für absetzbare Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium anfallen, sollten Sie aufbewahren. Das kann etwa Kosten für elektronische Geräte, Kurse oder Fahrten betreffen.

Die Einkommensteuererklärung geben Sie online ab, zum Beispiel direkt bei ELSTER. Dafür brauchen Sie ein Zertifikat, das Sie herunterladen können. Eine persönliche Kennung für den Log-in wird Ihnen bei der ersten Anmeldung zugeschickt. Sie können neben ELSTER auch Steuer-Software und Apps wie WISO oder Taxfix nutzen.

In der Steuererklärung geben Sie anschließend Ihre persönlichen Daten an, etwa Ihren Namen und Ihre Steuer-ID. Sie machen Angaben zu Ihren Einkünften und geben Ausgaben an, die Sie von der Steuer absetzen können. Studiengebühren geben Sie dabei als Werbungskosten oder Sonderausgaben an, abhängig davon, ob es sich um Ihr Erst- oder ein Zweitstudium handelt.

Abschicken können Sie Ihre Steuererklärung ebenfalls online oder per App. Nach einigen Wochen meldet sich das zuständige Finanzamt mit dem Steuerbescheid bei Ihnen. Wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben, erhalten Sie eine Erstattung.

Tipps für die Steuererklärung als Student

Viele Studierende befassen sich gar nicht erst mit der Steuererklärung – weil ihnen nicht bewusst ist, dass sie damit Geld sparen können, oder weil sie denken, dass dieses Thema erst im Berufsleben auf sie zukommt. Zwar ist eine Steuererklärung für viele Steuerzahler eher ein notwendiges Übel, aber als Studentin oder Student kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Besonders für Studierende, die eine Zweitausbildung wie einen Master, ein duales Studium oder ein Zweitstudium machen, ist das attraktiv: Sie können die Studiengebühren steuerlich absetzen und damit einen Verlustvortrag geltend machen. Damit können die Studienkosten auf Folgejahre übertragen werden – das spätere Einkommen mindert sich dann entsprechend. Bei einer Erstausbildung wie einem Bachelor lohnt sich die Steuererklärung vor allem für Studierende, die ein steuerpflichtiges Einkommen haben.

Um das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium gewissenhaft dokumentieren. Heften Sie alle wichtigen Unterlagen ordentlich ab. Das spart Ihnen bei der Steuererklärung viel Zeit und macht die Steuer wesentlich entspannter. Eine Loseblatt-Sammlung kann Sie hingegen in den Wahnsinn treiben – die Suche nach dem richtigen Dokument gleicht dann oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Fristen beachten

Wichtig ist, dass Sie die Abgabefristen für die Steuererklärung im Blick behalten:

  • Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, endet die Frist gegenwärtig mit dem 31. Juli des Folgejahres.
  • Wer seine Steuer freiwillig macht, hat wesentlich länger Zeit, nämlich vier Jahre. Die Steuererklärung für 2024 könnten Sie also theoretisch noch bis zum 31. Dezember 2029 abgeben.

Wer keine Lust hat, sich mit der Steuer zu befassen, aber trotzdem Studiengebühren wie den Semesterbeitrag in der Steuererklärung absetzen möchte, kann auch einen Steuerberater engagieren. Auch ein Lohnsteuerhilfeverein kann eine große Unterstützung sein – Sie müssen dort aber in der Regel Mitglied sein, damit Ihnen geholfen wird.

Studiengebühren absetzen: FAQ

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit einer Steuererklärung als Student aufkommen können. 

Wie gebe ich in der Steuererklärung Studiengebühren an?

Wenn Sie Ihre Studiengebühren absetzen möchten, können Sie das im Rahmen einer Steuererklärung tun. Dazu geben Sie die betreffenden Kosten wie folgt an: bei einer Erstausbildung als Sonderausgaben (Anlage Sonderausgaben), bei einer Zweitausbildung als Werbungskosten (Anlage N).

Was ist, wenn ich gar keine Einnahmen hatte?

Viele Studenten verdienen kein Geld. In diesem Fall kann sich eine Steuererklärung trotzdem lohnen – allerdings nur, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt. In diesem Fall können die Aufwendungen für das Studium im Rahmen eines Verlustvortrags für spätere Jahre angerechnet werden. Studieren Sie hingegen zum ersten Mal und haben auch keine vorherige Ausbildung gemacht, ist die Steuererklärung weniger sinnvoll, da ein Verlustvortrag in diesem Fall nicht möglich ist.

Kann man Studiengebühren auch rückwirkend von der Steuer absetzen?

Studiengebühren können Sie auch rückwirkend von der Steuer absetzen: Für eine freiwillige Steuererklärung als Student haben Sie bis zu vier Jahre lang Zeit. Sie können die Studiengebühren absetzen, indem Sie sie als Sonderausgaben (bei einer Erstausbildung) oder Werbungskosten (bei einer Zweitausbildung) angeben. 

Wirkt sich die Steuererklärung auf das BAföG aus?

Nein, eine Steuererklärung als Student hat keinen unmittelbaren Einfluss auf einen möglichen BAföG-Anspruch. Was Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, verändert Ihre Bafög-Leistungen nicht.

Kann man den Semesterbeitrag zurückfordern?

Der Semesterbeitrag fließt in die Verwaltung von Hochschulen. Er umfasst in der Regel einen Beitrag für das Studentenwerk, für den AStA und oft ein Semesterticket. Direkt abgesetzt werden kann der Semesterbeitrag in der Steuererklärung nicht, aber er kann in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt zum Beispiel bei einem dualen Studium, wo er als Teil der Werbungskosten abgesetzt werden kann. Auch die Fahrtkosten im Rahmen eines Semestertickets können abgesetzt werden.

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