Was ist Verletztengeld? Höhe, Anspruch & Wissenswertes

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder infolge einer Berufskrankheit können viele Betroffene nicht mehr voll arbeiten. Damit sie in einer solchen Situation finanziell abgesichert sind, gibt es Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung. Erfahren Sie hier mehr darüber, wann ein Anspruch auf Verletztengeld besteht und was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten.

Verletzter Mann moechte Verletztengeld beantragen

Was ist Verletztengeld?

Bei Verletztengeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung in bestimmten Fällen gezahlt wird. Die Leistung richtet sich an Beschäftigte, die nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit arbeitsunfähig geworden sind. Durch Verletztengeld sind die Betroffenen trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert. Die Leistung soll ihren Lebensunterhalt sichern.

Verletztengeld wird üblicherweise erst gezahlt, wenn die reguläre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet – vorausgesetzt, die betreffende Person ist weiterhin nicht arbeitsfähig. Zugleich muss der Unfall oder die Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.

Zuständig für Verletztengeld ist die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, über die der Arbeitgeber versichert ist. Der Bezug endet, wenn die betreffende Person wieder arbeiten kann oder ein Anspruch auf eine andere Leistung besteht, durch die die Voraussetzungen für Verletztengeld nicht mehr gegeben sind.

Verletztengeld: Wie lange wird es gezahlt und wie hoch ist es?

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Verletztengeldes wird in der Regel das übliche Bruttoarbeitsentgelt herangezogen. Das Verletztengeld macht 80 Prozent des Bruttolohns aus, darf das Nettoeinkommen aber nicht überschreiten.

Begrenzt ist das Verletztengeld in seiner Höhe zudem durch die Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass hohe Einkommen nur bis zu einer bestimmten Schwelle berücksichtigt werden.

Die Betroffenen erhalten die Leistung, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft. Das ist in den meisten Fällen nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit der Fall. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse springt dann ein – vorausgesetzt, es besteht ein Anspruch auf Verletztengeld.

Das Verletztengeld wird solange ausgezahlt, bis der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Wer wieder in den Job einsteigt, hat somit keinen Anspruch mehr auf die Leistung. Dasselbe gilt in Fällen, in denen Betroffene andere Unterstützungsleistungen erhalten, etwa eine Erwerbsminderungsrente. Eine gesetzlich begrenzte Höchstdauer gibt es beim Verletztengeld nicht.

Antrag auf Verletztengeld: So machen Sie es richtig

Zuständig für die Auszahlung von Verletztengeld sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. An wen Sie sich für den Antrag auf Verletztengeld wenden müssen, hängt davon ab, in welchem Bereich Sie tätig sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber, wer zuständig ist.

Um Anspruch auf Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall zu haben, muss der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nachgekommen sein. Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich an den zuständigen Träger gemeldet werden, damit er offiziell als solcher anerkannt wird. Arbeitgeber haben die Pflicht, alle wichtigen Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu übermitteln, damit diese mit dem Verfahren beginnen kann.

Wer Verletztengeld beantragen möchte, braucht bestimmte Nachweise und andere Unterlagen. Gefragt sind zum Beispiel ärztliche Atteste, die bescheinigen, dass die betreffende Person nicht arbeiten kann. Ebenso bedarf es der Unfallanzeige – entweder durch den Arbeitgeber oder den versicherten Beschäftigten. Der eigentliche Antrag kann entweder schriftlich oder online gestellt werden. Nach der Übermittlung des Antrags prüft die zuständige Stelle die Unterlagen und entscheidet darüber, ob ein Anspruch auf Verletztengeld besteht oder nicht.

Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, wird das Verletztengeld im Fall eines Anspruchs meist innerhalb weniger Wochen überwiesen. Fehlen jedoch wichtige Unterlagen, dauert es entsprechend länger, bis das Geld da ist. Umso wichtiger ist es, Arbeitsunfälle unverzüglich zu melden und alle gefragten Nachweise einzureichen.

Verletztengeld: Rechte und Pflichten von Betroffenen

Wer Verletztengeld bekommt, hat nicht nur Ansprüche und Rechte, sondern auch bestimmte Pflichten. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, riskiert, dass Leistungen ruhen oder eingestellt werden. Entsprechend wichtig ist es, diese Pflichten zu kennen.

Beim Bezug von Verletztengeld sind Betroffene verpflichtet, aktiv auf ihre Genesung hinzuwirken. Das kann zum Beispiel bedeuten, empfohlene medizinische Maßnahmen durchführen zu lassen und regelmäßig beim Arzt vorstellig zu werden, um die Gesundheitssituation immer wieder neu beurteilen zu lassen.

Gleichzeitig haben Arbeitnehmer die Pflicht, Änderungen in ihrem gesundheitlichen Zustand oder ihrer persönlichen Situation mitzuteilen. Zum Beispiel, wenn sie wieder in der Lage sind, zu arbeiten. Oder wenn sie Anspruch auf andere Leistungen wie etwa eine Erwerbsminderungsrente haben.

Betroffene, die Verletztengeld erhalten, haben außerdem eine Auskunftspflicht gegenüber dem zuständigen Träger der Unfallversicherung. Sie müssen der Versicherung alle relevanten Informationen und Dokumente übermitteln, die nötig sind, damit ihre gesundheitliche Situation beurteilt werden kann. Das kann etwa ärztliche Atteste betreffen, Angaben zum Unfallhergang oder Einkommensnachweise.

Zugleich haben betroffene Arbeitnehmer nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Dazu zählt das Recht auf Beratung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind verpflichtet, Versicherte umfassend über ihre Ansprüche, Leistungen und Abläufe zu informieren. Dieses Recht können Betroffene einfordern – und sollten das auch tun, um ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Mögliche Auswirkungen von Verletztengeld auf den Job und andere Leistungen

Verletztengeld kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, aber auch auf das Arbeitsverhältnis selbst. Ein wichtiger Punkt ist der Kündigungsschutz. Viele Beschäftigte, die nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten können, sorgen sich um ihren Job.

Wer Verletztengeld bezieht, hat kein höheres Kündigungsrisiko. In der Regel gelten die üblichen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Zwar gibt es auch kein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber, er kann sich von einem erkrankten Mitarbeiter aber nur mit guter Begründung trennen. Krankheitsbedingte Kündigungen rechtssicher zu gestalten, ist in der Praxis häufig schwierig – was betroffenen Arbeitnehmern mehr Sicherheit gibt.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, Verletztengeld gleichzeitig mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu erhalten. Ob Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt wird, hängt von den individuellen Umständen ab: Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, besteht ein Anspruch auf Verletztengeld.

Verletztengeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung?

Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) arbeiten Beschäftigte schon wieder teilweise, können aber währenddessen zunächst weiter Verletztengeld erhalten. Die Belastung im Job wird erst nach und nach wieder gesteigert; eine volle Arbeitsfähigkeit ist anfangs nicht gegeben. Betroffene gelten formal weiterhin als arbeitsunfähig. Somit besteht auch der Anspruch auf Verletztengeld weiterhin, bis die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Verletztengeld: Besonderheiten & häufige Fragen

Hier erfahren Sie mehr über spezifische Aspekte und häufige Fragen rund um Verletztengeld – zum Beispiel bezogen auf Wegeunfälle, Berufskrankheiten und abgelehnte Anträge.

Verletztengeld auch bei Wegeunfällen?

Grundsätzlich kommt Verletztengeld nicht nur nach Unfällen bei der Arbeit infrage, sondern auch nach Wegeunfällen. Ein Wegeunfall liegt vor, wenn Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause einen Unfall haben. Es handelt sich allerdings nur um einen Wegeunfall, wenn die Betroffenen den direkten Weg gewählt haben – erhebliche Unterbrechungen der Strecke und Umwege können für die Anerkennung als Wegeunfall problematisch sein.

Was ist bei Berufskrankheiten?

Auch Berufskrankheiten sind ein klassischer Fall für Verletztengeld – zumindest, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Der Job muss die Ursache dafür sein. Ein Anspruch auf Verletztengeld kann nur entstehen, wenn die betreffende Krankheit offiziell als Berufskrankheit anerkannt ist. Dafür ist der jeweilige Unfallversicherungsträger zuständig, der auch individuelle Prüfungen durchführt.

Antrag auf Verletztengeld abgelehnt: was jetzt?

Wird der Antrag abgelehnt, sind Betroffene gut beraten, sich nicht entmutigen zu lassen. Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Das geht innerhalb eines Monats: Betroffene können den Widerspruch schriftlich beim zuständigen Unfallversicherungsträger einreichen.

Nach einem Widerspruch prüfen die zuständigen Mitarbeiter die spezifischen Umstände erneut. Es können zusätzliche Nachweise oder Gutachten angefordert werden. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Rechtsweg: Die Betroffenen können ihren Anspruch einklagen, sollten sich vor einem solchen Schritt aber unbedingt rechtliche Unterstützung suchen.

Fazit: Verletztengeld als wichtige Unterstützung nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten

  • Verletztengeld dient als Lohnersatz für Beschäftigte, die nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder infolge einer Berufskrankheit nicht arbeiten können. Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung. 
  • Verletztengeld macht in der Höhe üblicherweise 80 Prozent des regulären Bruttolohns aus. Es darf allerdings nicht höher sein als das Nettogehalt. 
  • Die Antragstellung kann komplex sein, weshalb es sich lohnt, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren, um alles korrekt einzureichen und fristgemäß zu beantragen. 
  • Die mögliche Bezugsdauer ist nicht gesetzlich begrenzt: Betroffene können Verletztengeld so lange bekommen, bis sie wieder voll erwerbsfähig sind. 
  • Beschäftigte, die Verletztengeld beziehen, haben nicht nur Rechte wie den Anspruch auf Verletztengeld, sondern auch Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Wer dagegen verstößt, riskiert, dass die Leistung eingestellt wird.

Bildnachweis: Andrey_Popov / Shutterstock.com

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