Affäre mit Kollegen: Was hat das für Konsequenzen?

Eine Affäre mit Kollegen: Sie kann den schnöden Arbeitsalltag auflockern könnte – aber auch zu einem echten Problem werden. Denn ist die Affäre mit dem Kollegen für den Arbeitgeber ein zulässiger Kündigungsgrund? Wie reagieren die übrigen Kollegen? Und vor allem: Wie verhält man sich richtig, wenn man die Affäre beenden möchte?

Eine Frau hat eine Affäre mit einem Kollegen

Affäre mit Arbeitskollegen: Vorsicht geboten?

Die meisten Menschen, die einen Vollzeitjob haben, verbringen mehr Zeit am Arbeitsplatz – also mit den Arbeitskollegen – als mit Freunden oder der eigenen Familie. Wer fast den ganzen Tag miteinander teilt, hat genügend Gelegenheit, die reizvollen Seiten an einem Kollegen oder einer Kollegin zu entdecken.

Vielleicht ist der Reiz sogar so groß, dass es zu einer Affäre mit dem Arbeitskollegen kommt. Das kann einerseits ziemlich spannend sein. Vor allem der Beginn einer Liebesbeziehung setzt in den Verliebten viele Hormone frei, die sie beflügeln können. Das positive Gefühl kann auch die Arbeit positiv beeinflussen. Man ist voller Tatkraft, hat beste Laune und ist motiviert, seine täglichen Arbeitsaufgaben anzugehen und zügig zu erledigen – denn dann hat man mehr Zeit für seinen Arbeitskollegen.

Solange beide Arbeitskollegen nicht in einer anderen Beziehung stecken oder zwischen beiden ein Abhängigkeitsverhältnis (Vorgesetzter zu Mitarbeiter) besteht, ist dagegen zunächst wenig einzuwenden. Denn als erwachsene Menschen können beide machen, was sie möchten – solange sie sich an geltende Gesetze halten. Und eine Beziehung am Arbeitsplatz oder eine Affäre mit einem Arbeitskollegen ist arbeitsrechtlich nicht verboten.

Emotionale Affäre mit Arbeitskollegen

Als Affäre wird es generell bezeichnet, wenn sich zwei Personen gelegentlich zu unverbindlichem Sex treffen. Problematisch kann eine Affäre in dem Moment werden, wenn einer der beiden Beteiligten Gefühle für die andere Person entwickelt, die andere Person aber nicht.

Vielleicht ist diese emotionale Bindung an die Affäre ein Grund dafür, dass der unverbindliche Flirt ein jähes Ende findet. Sehen sich die Kollegen trotzdem weiterhin am Arbeitsplatz, ist das meist für alle Beteiligten keine schöne Situation.

Abhängig davon wie stark die Emotionen bezüglich der Affäre sind, könnte sogar der eigene Job auf dem Spiel stehen. Zwar sind Liebeskummer oder eine Affäre am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund, doch wenn darunter die Leistung am Arbeitsplatz leidet, könnte eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

Der Impuls zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss aber auch gar nicht vom Arbeitgeber ausgehen. In manchen Fällen können Beschäftigte es einfach nicht ertragen, jeden Tag der ehemaligen Affäre am Arbeitsplatz zu begegnen. Wenn eine interne Versetzung nicht möglich ist, wählen einige daher den Weg der Kündigung und suchen sich einen neuen Arbeitsplatz, an dem sie von vorne anfangen können.

Die Gefahr, dass nach dem Ende der Affäre eine oder beide Beteiligten kündigen möchten oder gekündigt werden, besteht auch bei einer Affäre mit dem Arbeitskollegen ohne die ganz großen Gefühle. Jedoch ist es bei einem unverbindlichen Flirt unkomplizierter möglich, auch nach dem Ende der Affäre noch im gleichen Unternehmen zu arbeiten.

Erste Anzeichen: Ist der Arbeitskollege an einer Affäre interessiert?

Spannend ist eine Affäre auch dann schon, wenn sie eigentlich noch gar nicht begonnen hat. Vielleicht bemerkt man eines Tages, dass der Kollegen aus der anderen Abteilung immer zufällig gerade dann an den Drucker muss, wenn man selbst dort ist. Oder aber die Kollegin macht sich scheinbar zufällig immer zur gleichen Zeit ihr mitgebrachtes Essen in der Büroküche warm.

Personen, die eine Affäre am Arbeitsplatz hatten, berichten beispielsweise davon, dass der interessierte Kollege jeden Tag pünktlich um 16 Uhr mit einer Tasse der favorisierten Teesorte am Schreibtisch stand und diese Tasse sehr freundlich servierte. Es war ziemlich eindeutig, dass der Kollege etwas mehr an seiner Kollegin interessiert war.

So offensichtlich ist es jedoch nicht immer und so fragen sich einige Beschäftigte, ob ihr Arbeitskollege eine Affäre anbahnen möchte. Wenn Sie unsicher sind, ob das Verhalten Ihres Arbeitskollegen auf ein gesteigertes Interesse hindeuten könnte, können Sie bei Kollegen nachfragen, mit denen Sie ein gutes Vertrauensverhältnis haben.

Schildern Sie, wie sich besagter Kollege verhält, und lassen Sie die anderen Kollegen urteilen, ob eine mögliche Affäre im Raum steht. Hilfreich kann es außerdem sein, wenn die nicht betroffenen Kollegen Revue passieren lassen, wie sich der flirtende Kollege ihnen gegenüber verhält. Ist besagter Kollege ständig in Flirtlaune, muss sein Verhalten nicht zwingend darauf hindeuten, dass er eine Affäre mit Ihnen im Sinn hat.

Arbeitsrecht: Ist eine Affäre am Arbeitsplatz erlaubt

Alle Zweifel sind beseitigt: Der Kollege war tatsächlich an einer Affäre interessiert – und Sie auch, weshalb Sie sich darauf eingelassen haben. Doch was dann? Könnte die Affäre ein Kündigungsgrund sein?

Nein, der Arbeitgeber darf nicht nur deshalb kündigen, weil zwei Mitarbeiter eine Liebesbeziehung führen oder eine Affäre miteinander haben. Die Betonung liegt hier jedoch auf den Wörtern „nicht nur deshalb“. Der Chef darf nicht in das Privatleben seiner Beschäftigten eingreifen. Wenn beide aus freien Stücken eine Beziehung miteinander führen, geht ihn das nichts an.

Alle Dinge, die die Arbeitssphäre betreffen, gehen ihn allerdings sehr wohl etwas an. Wenn die Kollegen ihre Affäre am Arbeitsplatz so ausleben, dass sie sich nur noch füreinander und kaum mehr für ihre Arbeitsaufgaben interessieren, wird es problematisch. Nimmt die Arbeitsleistung beträchtlich ab, könnte eine Abmahnung, in einigen Fällen sogar eine verhaltensbedingte Kündigung möglich sein.

Bevor es so weit kommt, kann der Arbeitgeber beispielsweise die Arbeitsorganisation ändern. Sollten sich die beiden Turteltäubchen ein Zweierbüro teilen, kann er sie auseinander setzen und jedem ein anderes Büro zuweisen. Wie weit diese Einschnitte in den täglichen Arbeitsverlauf gehen dürfen, sollten Sie bei konkreten Fragen individuell mit einem Rechtsanwalt klären.

Das richtige Verhalten am Arbeitsplatz

Wenn Sie eine Affäre mit dem Arbeitskollegen haben und arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden wollen, ist das richtige Verhalten wichtig. Achten Sie zum Beispiel auf folgende Dinge, um möglichst konfliktfrei durch den Arbeitstag zu kommen:

  1. Mit anderen Kollegen treffen: Die Mittagspause oder kleinere Aktivitäten nach Feierabend sollten Sie nicht nur auf Ihre Affäre beschränken. Versuchen Sie stattdessen, auch Zeit mit anderen Kollegen zu verbringen. Das stärkt den Zusammenhalt im Team – trotz Affäre.
  2. Liebesbekundungen vom Arbeitsplatz fernhalten: Gerade in der Anfangszeit ist das vielleicht schwierig. Jedoch sollten Sie Ihre Kollegen nicht damit belästigen, dass Sie und Ihr Arbeitskollege eine Affäre haben. Innige Berührungen, tiefe Blicke oder gar Küsse gehören in die Freizeit und haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
  3. Offensiv nach neuen Verantwortlichkeiten suchen: Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, lassen Sie sich einem Projekt zuweisen, in das Ihre Affäre nicht involviert ist. So kommen Sie nicht in die Versuchung, Ihrer Affäre am Arbeitsplatz ständig zu nahe zu kommen.

Affäre mit Kollegen beenden

Eine Affäre am Arbeitsplatz ist vielen Widrigkeiten ausgesetzt. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn der anfängliche Zauber schnell verfliegt und Sie den Wunsch verspüren, die Affäre zu beenden. Wie aber macht man das am besten? Eine Beziehung zu beenden, ist generell nicht einfach. Sieht man das Gegenüber nach der Trennung weiterhin am Arbeitsplatz, ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.

Grundsätzlich gilt auch bei einer Affäre am Arbeitsplatz: Wenn Sie zu der Einsicht gekommen sind, dass Sie die Affäre beenden möchten, tun Sie es so schnell wie möglich. Sie tun weder sich noch Ihrem Arbeitskollegen einen Gefallen damit, wenn Sie die Affäre fortsetzen, obwohl Sie nicht mehr möchten.

Aus falsch verstandener Rücksicht, Angst vor der Trennung oder gar Mitleid an der Affäre festzuhalten, ist der denkbar schlechteste Weg. Erfährt Ihre Affäre von diesen Beweggründen, wird sie wahrscheinlich traurig sein und sich unter Umständen sogar beleidigt und gedemütigt fühlen. Unter diesen Voraussetzungen wird es schwer werden, ein normales und professionelles Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten – was natürlich auch Ihr Arbeitgeber über kurz oder lang bemerken dürfte.

Wenn Sie sich trennen möchten, schaffen Sie zeitnah eine gute Gelegenheit für ein Gespräch und sagen Sie Ihrer Affäre, dass es vorbei ist. Achten Sie dabei auf die Wortwahl: Einfühlsam und vor allem wertschätzend sollten Sie vorgehen. Damit schaffen Sie am ehesten die Voraussetzungen dafür, dass Sie beide auch nach Ihrer Affäre am Arbeitsplatz weiterhin gut miteinander auskommen können.

Bildnachweis: sirtravelalot / Shutterstock.com

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