Bestechlichkeit am Arbeitsplatz: Erkennen, verhindern & ethisch handeln

In unserer Arbeitswelt hängt viel von Beziehungen ab. Wer über Vitamin B verfügt, hat es bei Entscheidungen und Verhandlungen leichter. Manche versuchen aber auch, sich durch Bestechung eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Das ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kann auch rechtlich heikel werden. Und zwar nicht nur für den, der zu bestechen versucht, sondern auch für den, der sich bestechen lässt. Welche Konsequenzen bei Bestechlichkeit am Arbeitsplatz drohen, lesen Sie hier.

Geldscheine hinter dem Rücken, was ist Bestechlichkeit am Arbeitsplatz?

Definition: Was ist Bestechlichkeit am Arbeitsplatz?

Von Bestechlichkeit spricht man, wenn Personen Geschenke oder Gefälligkeiten annehmen und sie dafür eine Gegenleistung erbringen. Sie ist in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, die für die Person oder das Unternehmen, das die Bestechung versucht, hilfreich und nützlich ist. Bestechlichkeit ist ein unethisches Verhalten, da die Person, die bestechlich ist, sich in eine für sie günstige Position bringt.

Beispiel für Bestechlichkeit

Ein junges Pharmaunternehmen hat einen neuen Wirkstoff entwickelt. Leider lässt die Zulassung auf sich warten. Das heißt, dass das Medikament nicht verkauft werden darf.

Dem Unternehmen geht nun langsam aber sicher das Geld aus. Daher wendet es sich an die zuständige Person in der Zulassungsbehörde und lässt dieser Karten für das Endspiel der Fußball WM in einer exklusiven Loge zukommen.

Mit den Karten ist die Bitte verbunden, dass die Person den Antrag etwas schneller bearbeitet und im Idealfall nicht so genau hinschaut. Nimmt die Person die Karten an und beschleunigt die Zulassung, handelt es sich um einen Fall von Bestechlichkeit.

Bestechlichkeit kann rechtliche Konsequenzen haben

Bestechlichkeit ist nicht nur unethisch, sie kann auch strafbar sein. Personen, die ein Amt bekleiden, können sich unter Umständen gemäß § 332 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar machen. Dieser Paragraf gilt zum Beispiel für Soldaten und für einige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Der Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Weniger schwere Fälle von Bestechlichkeit im Amt werden mit kürzeren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet.

Natürlich drohen auch in der Privatwirtschaft rechtliche Konsequenzen bei Bestechlichkeit am Arbeitsplatz. In diesem Fall finden sich die gesetzlichen Vorschriften in § 229 StGB. Abhängig vom Vergehen sind bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe möglich.

Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Neben den Konsequenzen, die sich aus dem Strafrecht ergeben, kann es für Arbeitnehmer auch Folgen für das Arbeitsverhältnis haben, wenn ihm Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme nachgewiesen werden kann.

Dieser Sachverhalt ist auch unter dem Namen „Schmiergeldverbot“ bekannt. Mitarbeiter, die in Positionen arbeiten, bei denen Schmiergeld relevant werden könnte, haben meist eine entsprechende Klausel in ihrem Arbeitsvertrag.

Juristen weisen jedoch darauf hin, dass es nicht zwingend vertraglich geregelt sein muss. Unabhängig davon, ob sich eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung findet, muss sich der Mitarbeiter an das Schmiergeldverbot halten.

Das bedeutet für ihn, dass ihm Konsequenzen drohen, wenn er Geschenke oder andere Zuwendungen annimmt und sich dafür im Gegenzug auf eine bestimmte Art und Weise verhält, abstimmt oder sich anderweitig revanchiert.

Wie die Konsequenzen ausfallen, hängt vom Arbeitgeber und der Schwere der Verfehlung ab. Juristen gehen davon aus, dass im Falle von Bestechlichkeit eine Abmahnung gerechtfertigt sein kann. Aber auch eine Kündigung, in Ausnahmefällen sogar eine fristlose, kann dem Arbeitnehmer drohen.

Bestechlichkeit am Arbeitsplatz ist also keine Lappalie. Mitarbeiter sollten sich bei Geschenken und Zuwendungen von Geschäftspartnern oder Personen, die eine Zusammenarbeit anstreben, vorab informieren, was sie annehmen dürfen und was nicht.

Bestechlichkeit vermeiden: So verhalten Sie sich richtig

Gerade zur Weihnachtszeit ist es üblich, dass Unternehmer Geschenke versenden. Beschäftigte, die sich zuvor mit dem Thema Bestechlichkeit auseinandergesetzt haben, könnten sich unwohl fühlen, diese Geschenke anzunehmen.

Die meisten Arbeitnehmer möchten nach Möglichkeit nämlich nicht den Eindruck erwecken, dass sie sich einen Vorteil verschaffen und gegen die Interessen ihres Arbeitgebers handeln.

Was also tun? Am besten ist eine offene Kommunikation. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Geschenke von Kunden annehmen dürfen, fragen Sie einfach nach. In der Personalabteilung oder beim Betriebsrat sollte man Ihnen weiterhelfen können.

Meist ist es unproblematisch, wenn die Geschenke einen Wert von 25 Euro nicht überschreiten. Aber auch das gilt nicht uneingeschränkt. Denn wenn das Geschenk mit einer Gegenleistung verbunden ist, spielt der Wert letztlich keine Rolle. Es kommt auf Ihr Verhalten an. Umgekehrt gilt das jedoch nicht: Wenn Sie beispielsweise von einem Kunden teure Konzertkarten erhalten, aber keine Gegenleistung anbieten, ist das Geschenk nicht unbedingt unproblematisch.

Juristen sprechen bei Geschenken gerne davon, dass sie sozialadäquat sein müssen. Damit meinen sie, dass der Wert des Geschenkes mit dem Einkommen des Beschäftigten ins Verhältnis gesetzt wird.

Wenn ein Mitarbeiter, der 3.000 Euro brutto verdient, ein Geschenk im Wert von 200 Euro erhält, könnte dies bereits problematisch sein. Andererseits ist ein Geschenk im Wert von 200 Euro an einen Mitarbeiter in einer höheren Führungsposition keine Seltenheit und könnte daher durchaus sozialadäquat und damit vermutlich relativ unproblematisch sein.

Bildnachweis: MillaF / Shutterstock.com

Nach oben scrollen