Betriebsvereinbarung: Was ist darin geregelt?

Welche Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Unternehmen gelten, geht oft nicht nur aus dem Arbeitsvertrag hervor. Auch in einer Betriebsvereinbarung können die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit geregelt sein. Hier erfahren Sie, was in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein kann, wie sie abgeschlossen werden kann und wie lange sie gültig ist.

Nach Beschluss der Betriebsvereinbarung werden die Hände geschüttelt

Betriebsvereinbarung: Was ist das?

In vielen Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, die im öffentlichen Dienst als Dienstvereinbarung bekannt ist. Aber worum handelt es sich dabei eigentlich? Die Betriebsvereinbarung ist das Ergebnis einer Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer, die bestimmte Themen des betrieblichen Alltags behandelt. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen die Betriebsvereinbarung gemeinsam beschließen und unterzeichnen, damit sie zustande kommen kann.

Es handelt sich bei der Betriebsvereinbarung um einen Vertrag mit bindender Wirkung; ihre Regelungen sind für Arbeitgeber und Beschäftigte unmittelbar und zwingend. Geregelt ist die Betriebsvereinbarung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und zwar in § 77 BetrVG sowie in § 88 BetrVG. Die Betriebsvereinbarung muss demnach schriftlich geschlossen werden und vom Arbeitgeber an einem geeigneten Ort im Betrieb ausgelegt werden, damit sie alle Beschäftigten einsehen können.

Verschiedene Formen der Betriebsvereinbarung: freiwillig vs. erzwingbar

Grundsätzlich kann eine Betriebsvereinbarung zwei verschiedene Formen annehmen: Es kann sich um eine freiwillige oder um eine erzwingbare Betriebsvereinbarung handeln. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die darin behandelten Themen, aber auch bei der Frage, ob der Arbeitgeber sich darauf einlassen muss oder nicht:

  • Die erzwingbare Betriebsvereinbarung betrifft Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, bei denen der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte hat. Ihre Grundlage ist § 77 BetrVG. Eine solche Betriebsvereinbarung kann auch abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber sich verweigert. Der Betriebsrat kann in diesem Fall die betriebliche Einigungsstelle anrufen. Sie fungiert als Schiedsgericht und entscheidet, ob die Betriebsvereinbarung zustande kommen soll oder nicht. Macht sie den Weg dafür frei, ist die Ablehnung des Arbeitgebers bedeutungslos.
  • Die freiwillige Betriebsvereinbarung betrifft hingegen Themen, bei denen der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte hat. Ob sie geschlossen wird, hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers ab. Lehnt er eine freiwillige Betriebsvereinbarung ab, ist das Vorhaben gescheitert – die Einigungsstelle hat nicht das Recht, das Veto des Arbeitgebers zu ersetzen.

Was ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt?

Eine Betriebsvereinbarung behandelt häufig eine Vielzahl von Inhalten, die im beruflichen Alltag bedeutsam sind und bei denen der Betriebsrat involviert ist. Aus ihren Regelungen ergeben sich Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Welche Inhalte konkret enthalten sind, hängt davon ab, in welchen Sachverhalten sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen konnten. Die Betriebsvereinbarung kann entsprechend kurz oder umfangreich sein. Wie eine solche Übereinkunft praktisch aussehen kann, zeigen Ihnen Betriebsvereinbarungs-Muster, die Sie im Internet finden.

Betriebsvereinbarung: Beispiele für Themen, die darin geregelt sein können

  • In der Betriebsvereinbarung ist geregelt, für wen sie gilt und wie lange sie gültig ist.
  • Typische Inhalte der Betriebsvereinbarung – und Aspekte, in denen der Betriebsrat mitbestimmen kann – betreffen den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierbei geht es darum, Unfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
  • Aus einer Betriebsvereinbarung kann hervorgehen, wie viele Mitglieder der Betriebsrat hat.
  • Nach welchen Maßstäben wird die Entlohnung im Unternehmen festgelegt? Kriterien dafür können sich in der Betriebsvereinbarung finden.
  • Dasselbe gilt für mögliche Sonderzahlungen, etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sowie leistungsbezogene Prämien.
  • Ein weiterer typischer Inhalt von einer Betriebsvereinbarung betrifft die Arbeitszeit. Welche Schichten gibt es, falls es Schichten gibt? Wie sind die üblichen Arbeitszeiten im Betrieb? Wann sind die Pausen und wie lange dauern sie?
  • In einer Betriebsvereinbarung kann es auch darum gehen, unter welchen Umständen Überstunden und Mehrarbeit zu leisten sind und wie diese entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch der Ausgleichszeitraum geht dann aus der Betriebsvereinbarung hervor.
  • Möglicherweise sind Mitarbeiter zu bestimmten Zeiten in Rufbereitschaft. Die Grundsätze dafür können sich in der Betriebsvereinbarung finden.
  • Auf welche Weise die Arbeitszeit erfasst wird, kann ebenfalls in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
  • Die Kriterien für Urlaubspläne sind oft in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.
  • Was ist wichtig bei der Personalauswahl? Kriterien für die Auswahl neuer Mitarbeiter sind häufig Bestandteil von Betriebsvereinbarungen.
  • Falls es im Unternehmen ein Arbeitszeitkonto oder ähnliche Modelle gibt, sind die Grundlagen davon typischerweise in der Betriebsvereinbarung geregelt.
  • Das Thema Datenschutz ist ein weiteres Beispiel für Inhalte der Betriebsvereinbarung. Wie geht der Arbeitgeber mit den persönlichen Daten seiner Beschäftigten um? Welche werden erhoben, wie werden sie gespeichert, was passiert damit?
  • Die Betriebsvereinbarung kann auch Kurzarbeit regeln: Wann kommt sie infrage, wie wird sie konkret ausgestaltet?
  • Weitere Beispiele für Betriebsvereinbarungs-Inhalte sind unter anderem der betriebliche Umweltschutz,
  • Beurteilungsgrundsätze der Leistungen der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber,
  • soziale Angelegenheiten,
  • die Eingliederung schwerbehinderter Menschen
  • und die Integration ausländischer Mitarbeiter.

Für wen gelten Betriebsvereinbarungen?

Der Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung geht aus der jeweiligen Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hervor. In vielen Fällen gilt die Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter in einem Betrieb. Zwingend ist das allerdings nicht. Es ist ebenso möglich, eine Betriebsvereinbarung nur für bestimmte Gruppen von Beschäftigten oder einzelne Abteilungen zu schließen. Zudem gilt: Willkürlich dürfen keine einzelnen Mitarbeiter vom Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden.

Voraussetzungen: Wie kann eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden?

Damit eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat darüber einig werden. Eine Ausnahme besteht nur bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat notfalls auch ohne die Unterstützung des Arbeitgebers durchsetzen kann. Sowohl bei freiwilligen als auch bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen ist die Voraussetzung für ihr Zustandekommen, dass es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt. Eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat ist somit ausgeschlossen.

Der Betriebsrat muss mit einem entsprechenden Beschluss zur Einführung einer Betriebsvereinbarung den Weg dafür freimachen. Die Betriebsvereinbarung selbst kann nur schriftlich geschlossen werden. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die ausschließlich mündlich getroffen wurden, haben keine rechtliche Wirksamkeit.

In der Betriebsvereinbarung dürfen keine Themen geregelt werden, die bereits in anwendbaren Tarifverträgen thematisiert werden. Das ist dem Tarifvorrang geschuldet. Ausnahmen können sich allerdings ergeben, wenn im jeweiligen Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, die Regelungen auf betrieblicher Ebene ermöglicht. Die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung dürfen außerdem nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, etwa Gesetze und EU-Recht.

Wie lange ist eine Betriebsvereinbarung gültig?

Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Befristete Betriebsvereinbarungen laufen zum entsprechenden Zeitpunkt aus, eine gesonderte Kündigung ist dann nicht nötig. Unbefristete Betriebsvereinbarungen bestehen auf unbestimmte Zeit. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen gekündigt oder aufgehoben werden.

Für die Kündigung einer Betriebsvereinbarung ist eine gesetzliche Frist von drei Monaten vorgesehen, individuell kann auch eine längere Kündigungsfrist für die Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Sowohl Arbeitgeber als auch der Betriebsrat können eine Betriebsvereinbarung kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Eine willkürliche Kündigung ist allerdings nicht zulässig. Falls es sich um eine erzwingbare Betriebsvereinbarung handelt, kann der Arbeitgeber sie nicht einseitig aufkündigen. Der Betriebsrat muss zustimmen – tut er das nicht, wird die Schlichtungsstelle angerufen. Sie entscheidet, ob die Betriebsvereinbarung erhalten bleibt oder nicht.

Wenn eine erzwingbare Betriebsvereinbarung gekündigt wird, entfaltet sie eine Nachwirkung. Sie gilt prinzipiell so lange, bis eine neue Betriebsvereinbarung geschlossen wurde. Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen ist das nicht der Fall.

Eine Betriebsvereinbarung kann mit einem Aufhebungsvertrag außer Kraft gesetzt werden

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nur ein Teil einer Betriebsvereinbarung gekündigt werden. Normalerweise ist das zwar nicht möglich, es kann aber sein, dass in der Betriebsvereinbarung die Möglichkeit hierzu explizit vorgesehen ist. Ansonsten kommt eine Teilkündigung der Betriebsvereinbarung nur infrage, wenn der übrige Vertrag auch im Anschluss noch in sich stimmig und vollständig ist. Fristlose Kündigungen der Betriebsvereinbarung sind ebenfalls möglich, und zwar wiederum für Arbeitgeber und Betriebsrat. Es bedarf dazu allerdings eines wichtigen Grundes.

Als Alternative zur Kündigung der Betriebsvereinbarung kommt ein Aufhebungsvertrag infrage. Darauf können sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen. In der Frist zur Aufhebung der Betriebsvereinbarung sind sie flexibel; die Betriebsvereinbarung kann auch mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Ist eine Betriebsvereinbarung ein Vorteil für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer ist es vorteilhaft, wenn es in ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt. Sie ist ein wichtiges Instrument der Arbeit des Betriebsrats, der die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und sich für ihre Rechte einsetzt. Durch die Existenz einer Betriebsvereinbarung wird die Stellung der Beschäftigten in einem Unternehmen fast immer verbessert. Sie enthält bestimmte verbriefte Rechte – sie kann etwa einen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beinhalten oder regeln, unter welchen Umständen Überstunden zulässig sind.

Die Regelungen einer Betriebsvereinbarung schaffen außerdem Klarheit und Transparenz in vielen Themen. Für Arbeitnehmer ist es nicht mehr nötig, bestimmte Angelegenheiten individuell mit dem Arbeitgeber zu regeln. Das hat der Betriebsrat womöglich bereits getan, der zugleich in einer besseren Verhandlungsposition als ein einzelner Arbeitnehmer ist. Dadurch kann eine Betriebsvereinbarung die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte häufig verbessern.

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