Checkliste Arbeitsvertrag: Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Welche Grundlagen bestimmen darüber, wie ein Arbeitsverhältnis in der Praxis ausgestaltet werden kann? Das regeln die Klauseln des Arbeitsvertrags. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollten Sie den Inhalt genau prüfen. Worauf Sie dabei achten sollten, welche Inhalte nicht fehlen dürfen und was nicht zulässig ist, erfahren Sie in unserer Arbeitsvertrag-Checkliste.

Checkliste Arbeitsvertrag: Das gehört in den Arbeitsvertrag

Darum sollten Sie einen Arbeitsvertrag nicht ungesehen unterschreiben

Zu jedem Arbeitsverhältnis gehört ein Arbeitsvertrag. Zwar ist es nicht zwingend nötig, einen schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Zusammenarbeit entschließen. Auch eine mündliche Zusage ist rechtlich im Zweifel ausreichend. Allerdings muss der Arbeitgeber aus Gründen des Nachweises die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit ohnehin schriftlich festhalten, und zwar innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Beschäftigung.

Bevor Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich die Inhalte genauer ansehen. Genau das tun viele Beschäftigte nicht – im Glauben, der Arbeitgeber werde ihnen schon faire Bedingungen bieten. Diese Haltung kann jedoch verschiedene Nachteile haben. Ein Arbeitsvertrag kann zu Ihren Ungunsten ausfallen, Ihre Stellung verschlechtern und Ihre Rechte als Arbeitnehmer einschränken.

Grundsätzlich sind Sie nach Ihrer Unterschrift an die Regelungen des Arbeitsvertrags gebunden. Der Arbeitgeber kann sich darauf berufen, denn Sie haben den Klauseln ja schließlich zugestimmt. Dabei finden sich in vielen Arbeitsverträgen nach wie vor Paragrafen, die eigentlich nicht zulässig sind. Werden solche Regelungen im Arbeitsverhältnis relevant, sind Sie erstmal in der schlechteren Position. In einem Rechtsstreit würden Sie zwar womöglich gewinnen, bis dahin müssten Sie aber wohl längere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber in Kauf nehmen.

Besser ist es deshalb, sich gar nicht erst auf Regelungen einzulassen, die nicht rechtmäßig sind oder die mit großen Nachteilen für Sie als Arbeitnehmer verbunden sind.

Typische Inhalte des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag hat den Anspruch, möglichst alle grundlegenden Aspekte zu regeln, die in einem Beschäftigungsverhältnis relevant sind oder werden könnten. Außerdem enthält er die wichtigsten Daten der beiden Vertragspartner, nämlich die Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aus einem Arbeitsvertrag geht hervor, wann das Beschäftigungsverhältnis beginnt und im Fall eines befristeten Vertrags auch, wann es endet. Die wichtigsten Bestandteile eines Arbeitsvertrags stellen wir Ihnen hier vor.

Die Tätigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, geht es um einen bestimmten Job. Welche Tätigkeiten dazu gehören oder gehören können, geht aus dem Arbeitsvertrag hervor. Oft ist die Tätigkeitsbeschreibung relativ allgemein gehalten. Dadurch hat der Arbeitgeber Spielraum, wenn er den Mitarbeiter mit anderen Aufgaben betrauen möchte. Sonst wäre nämlich eine Änderung des Vertrags nötig, um das Aufgabengebiet ausweiten zu können.

Der Arbeitsort

Im Arbeitsvertrag wird auch geklärt, wo ein Arbeitnehmer eingesetzt wird oder werden kann. Oft behalten sich Arbeitgeber das Recht vor, ihre Mitarbeiter auch anderswo einzusetzen – zum Beispiel in anderen Niederlassungen.

Die Vergütung

Aus Sicht von Arbeitnehmern spielt auch das Thema Vergütung eine wichtige Rolle. Auch dieser Aspekt ist im Arbeitsvertrag geregelt. Aus der entsprechenden Regelung geht hervor, wie hoch das Grundgehalt des Beschäftigten ist und ob er Anspruch auf Zulagen, Prämie oder andere Zuschläge hat. Im Fall von Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ist außerdem im Arbeitsvertrag festgehalten, wann sie jeweils fällig werden.

Die Arbeitszeiten

Wie viele Stunden arbeitet der Beschäftigte pro Woche? Auch darüber gibt der Arbeitsvertrag Aufschluss. In der Regel ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit angegeben. Vor allem bei Teilzeitjobs kann es auch sein, dass die konkrete Stundenverteilung vertraglich festgehalten wird. Auch der Umgang mit Überstunden ist häufig ein Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Die Urlaubstage

Gesetzlich steht Arbeitnehmern ein bezahlter Jahresurlaub von mindestens 20 Tagen bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche zu. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum. Wie viele Urlaubstage jemand hat, steht im Arbeitsvertrag.

Das Vorgehen bei Krankheit

Wie sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten sollten, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Demnach ist wichtig, dass Beschäftigte den Arbeitgeber schnellstmöglich über ihre Erkrankung in Kenntnis setzen. Außerdem müssen sie spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es steht Arbeitgebern frei, schon früher ein ärztliches Attest im Krankheitsfall zu verlangen – auch schon am ersten Fehltag.

Wettbewerbsverbote

Ein häufiger Bestandteil von Arbeitsverträgen sind Wettbewerbsverbote. Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist es Arbeitnehmern gesetzlich untersagt, für einen Konkurrenten ihres Arbeitgebers tätig zu werden. Das ergibt sich aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Bei manchen Positionen verankern Unternehmen zusätzlich ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag. Es gilt für einen gewissen Zeitraum nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Ausschlussfrist

Typischerweise werden im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen angegeben. Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Rechte und Ansprüche geltend machen möchten, müssen sie das innerhalb dieser Fristen tun. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind meist deutlich kürzer als gesetzliche Verjährungsfristen. Oft liegt die Frist bei drei bis sechs Monaten.

Die Kündigungsfrist

Ebenfalls in den Arbeitsvertrag gehört die Angabe einer Kündigungsfrist, mit der die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis ordentlich beenden können. Dabei müssen die gesetzlichen Fristen beachtet werden, außerdem darf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Oft hängt die Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Je länger ein Mitarbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt ist, desto mehr Vorlauf ist dann nötig, damit eine Kündigung wirksam wird.

Checkliste Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag prüfen

Für einen Laien ist es oft gar nicht so einfach, einen Arbeitsvertrag inhaltlich zu prüfen. Schließlich wissen die wenigsten Arbeitnehmer im Detail, auf welche Aspekte sie dabei achten sollten. Hier finden Sie eine Checkliste für den Arbeitsvertrag, aus der wichtige Regelungen hervorgehen. Falls Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen und nicht sicher sind, wie bestimmte Klauseln zu bewerten sind, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. So haben Sie Gewissheit darüber, ob bestimmte Passagen kritisch sind oder nicht.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen:

  • Tätigkeitsbeschreibung: Welche Aufgaben Sie haben werden, sollte im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Ist die Beschreibung sehr schwammig, kann es Ihnen passieren, dass der Arbeitgeber Ihnen Aufgaben zuweist, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Was im Arbeitsvertrag steht, entscheidet darüber, welche Tätigkeiten Ihnen der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts zuweisen kann.
  • Arbeitsort: Auch dieser Aspekt ist einer, den Sie genau unter die Lupe nehmen sollten. Wie klar ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag definiert? Wenn sich der Arbeitgeber weitreichende Versetzungsbefugnisse einräumt, kann er von Ihnen verlangen, bei Bedarf in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bereich zu arbeiten.
  • Arbeitszeiten: Viele Jobs gehen mit Schichtarbeit einher oder finden in Teilzeit statt. Besonders dann ist es aus Arbeitnehmersicht wichtig zu wissen, wann die Arbeitszeiten sind. Das steht normalerweise nicht im Arbeitsvertrag, was dazu führt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts frei darüber entscheiden kann. Falls Sie zu bestimmten Zeiten nicht arbeiten können oder wollen, sollten Sie das im Vorfeld mit dem Arbeitgeber besprechen.
  • Überstunden: Sehr wichtig ist auch die Regelung von Überstunden im Arbeitsvertrag. Oft geht aus dem Arbeitsvertrag hervor, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden mit dem regulären Gehalt abgegolten ist (siehe Überstundenausgleich). Das ist ein Nachteil aus Sicht von Arbeitnehmern, weil sie in solchen Fällen häufig regelmäßig mehr arbeiten als eigentlich vereinbart, aber nicht mehr Geld erhalten.
  • Sonderzahlungen: Gewährt der Arbeitgeber Sonderzahlungen, zum Beispiel Urlaubsgeld? Dann sollte auch das im Arbeitsvertrag geregelt sein.
  • Kündigungsfrist: Wie schnell können Sie das Arbeitsverhältnis beenden und mit welchem Vorlauf kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen? Das sollten Sie im Arbeitsvertrag nachlesen, bevor Sie ihn unterzeichnen.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Ist im Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, ist auch das häufig ein Nachteil für Beschäftigte. Sie dürfen dann nach ihrem Austritt aus dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum in einem festgelegten räumlichen Bereich nicht für Konkurrenten des Arbeitgebers tätig werden. Das kann die Jobsuche stark erschweren – vor allem, wenn man für den neuen Job nicht umziehen möchte. Der Arbeitgeber muss Ihnen für diese Einschränkung im Gegenzug eine Karenzentschädigung zahlen.
  • Ausschlussfristen: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln. Aus ihnen geht dann hervor, wie viel Zeit die Vertragspartner haben, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend zu machen. Das ist meist zulasten des Arbeitnehmers, weil die Fristen oft kurz sind und die Ansprüche danach verfallen.

Nicht zulässige Klauseln im Arbeitsvertrag

Viele Arbeitsverträge enthalten unzulässige Klauseln. Auch darauf sollten Sie achten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Zwar sind unzulässige Klauseln rechtlich nicht haltbar und damit auch nicht wirksam. Viele Arbeitgeber stellen sich trotzdem stur, so dass es sein kann, dass Sie Ihr Recht nicht bekommen, wenn Sie nicht bereit sind, juristisch gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Besser ist es, wenn Sie schon vorher prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag unwirksame Klauseln enthält.

Beispiele für Aspekte, bei denen besonders häufig unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag genutzt werden, sind:

  • Überstunden: Der Umgang mit Überstunden ist ein Thema, das besonders häufig für Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgt. Das gilt vor allem, wenn Arbeitgeber einen größeren Umfang an Überstunden nicht bezahlen möchten, sondern pauschal als mit dem regulären Gehalt abgegolten betrachten. Viele Arbeitsverträge enthalten unwirksame Klauseln. Unzulässig wäre etwa eine Regelung, nach der mögliche Überstunden generell nicht vergütet werden müssen, egal um wie viele Stunden es sich handelt. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, in welchem Umfang Überstunden nicht bezahlt werden müssen.
  • Vertragsstrafen: Vertragsstrafen können zum Beispiel fällig werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Job nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags doch nicht antritt oder er plötzlich nicht mehr zur Arbeit kommt. Oft benachteiligen die arbeitsvertraglich festgelegten Vertragsstrafen Beschäftigte jedoch übermäßig. Oft sind Regelungen ungültig, wenn die Vertragsstrafen mehr als ein Bruttomonatsgehalt umfassen sollen.
  • Ausschlussfristen: Es ist nicht verboten, Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag festzulegen. Sie sollten Arbeitnehmer aber nicht unverhältnismäßig benachteiligen. Das kann der Fall sein, wenn die Ausschlussfrist sehr kurz ist. Sie sollte mindestens drei Monate betragen.
  • Versetzung: Auch beim Thema Versetzung finden sich vergleichsweise häufig unzulässige Klauseln in Arbeitsverträgen. Auch hier gilt: Der Arbeitnehmer darf durch die betreffende Regelung nicht übermäßig benachteiligt sein.
  • Freiwilligkeitsvorbehalt: Arbeitgeber, die Sonderzahlungen leisten, sichern sich häufig mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag gegen Ansprüche ihrer Beschäftigten ab. Ob sie dadurch tatsächlich verhindern können, dass ihre Mitarbeiter ein Recht auf bestimmte Zahlungen haben, hängt jedoch von der konkreten Formulierung im Arbeitsvertrag ab.
  • Rückerstattungsforderungen für Weiterbildungs- und Fortbildungskosten: Viele Arbeitgeber beteiligen sich an Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiter oder übernehmen die Kosten ganz. Manche Arbeitgeber versuchen, sich diese Kosten zurückzuholen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Entsprechende Klauseln sind häufig unwirksam. Es wäre allerdings zulässig, vom Arbeitnehmer zu erwarten, dass er nach einer Fortbildung für eine gewisse Dauer im Unternehmen bleibt. Wie lange, hängt von der Dauer der Weiterbildungsmaßnahme ab. Bei sehr langen Fortbildungen ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch eine Vertragsbindung von bis zu fünf Jahren zulässig. Es kommt jedoch auf die Umstände im Einzelfall an.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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