Hinzuverdienst Rente: So viel dürfen Sie hinzuverdienen
Wer heute in Rente geht, gehört nicht unbedingt zum alten Eisen. Einige ehemalige Erwerbstätige können sich durchaus vorstellen, auch in der Rente noch weiter zu arbeiten und so einen Hinzuverdienst in der Rente zu erhalten. Doch wo liegen die Hinzuverdienstgrenzen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Frührentner oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind? Die Antworten lesen Sie hier.
Hinzuverdienstgrenze: Was versteht man darunter?
Personen, die bereits Rente beziehen, aber trotzdem weiterhin arbeiten und Geld verdienen, erwirtschaften einen Hinzuverdienst in der Rente. Bislang war es nur möglich, bis zu einer bestimmten Summe hinzuzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Summe nennt man Hinzuverdienstgrenze. Ihre Höhe hing bislang davon ab, ob man als Frührentner, regulärer Rentner oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bei der Rentenkasse geführt wird.
Frührentner
Der Gesetzgeber schrieb bislang vor, dass Personen, die in Frührente sind, jährlich unter einer Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bleiben müssen. Lagen die Einnahmen, die sie pro Jahr erwirtschafteten, über dieser Grenze, wurde die Rente gekürzt. Dabei wurde jedoch nur der Betrag berücksichtigt, der die 6.300 Euro überstieg.
In der Folge der Coronapandemie wurde dieser Betrag jedoch nach oben angepasst. Aktuell ist es erlaubt, 46.060 Euro zusätzlich pro Jahr zu verdienen, ohne dass sie Kürzungen bei der Rente befürchten müssten.
Die Idee hinter dieser Anhebung war, einen Anreiz für Frührentner zu schaffen, sich einen Nebenjob in den überlasteten Bereichen wie Pflege und Erziehung zu suchen.
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die mehr als 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, müssen damit rechnen, dass ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Beträge, die über der Freigrenze liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Reguläre Rentner
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, also regulär und ohne Abschläge in Rente gehen dürfen, müssen nicht auf eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze achten. Sie können in beliebiger Höhe Einkommen erwirtschaften, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Versteuern müssen sie den Hinzuverdienst natürlich trotzdem.
Was zählt als Hinzuverdienst?
Hinzuverdienst ist nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auch andere Einnahmen gelten als Hinzuverdienst, nämlich:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Vorruhestandsgeld
- Betriebsrenten
- Zusatzrenten
- Vermögenseinkommen wie Dividenden, Zinsen oder Mietzahlungen
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Verletztengeld
Hinzuverdienst in der Rente ab 2023
Ab dem Jahr 2023 können Personen, die in Frührente sind, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Angst haben zu müssen, dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Der Grund dafür ist eine Reaktion auf die Probleme des Arbeitsmarkts – in vielen Branchen mangelt es an Arbeitskräften. Durch den unbegrenzten Hinzuverdienst für Rentner ab 63, möchte man einen Anreiz für sie schaffen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. So möchte man die Folgen des Fachkräftemangels abfedern.
Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dürfen ab 2023 ebenfalls mehr hinzuverdienen: Die Hinzuverdienstgrenze steigt für sie von 6.300 Euro auf 17.272,50 Euro.
Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente dürfen ebenfalls Geld hinzuverdienen. Allerdings gestaltet sich die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei ihnen ein wenig schwieriger. Sie wird nämlich individuell berechnet und richtet sich nach dem höchsten sozialversicherungspflichtigen Einkommen, das sie innerhalb der letzten 15 Jahre bezogen haben. Im Jahr 2023 erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze für teilweise Erwerbsgeminderte auf mindestens 34.545 Euro.
Hinzuverdienst in der Rente im Jahr 2022
Welche Hinzuverdienstgrenze gilt 2022 und was ist zu beachten? Aktuell gelten folgende Regelungen:
- Hinzuverdienst in der Rente nach 35 Beitragsjahren: Wer im Alter von 63 Jahren und mit 35 Beitragsjahren in Frührente geht, muss aktuell noch die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro beachten.
- Hinzuverdienst für Rentner über 65: Schon jetzt können Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt hinzuverdienen.
- Hinzuverdienst in der Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren: Beschäftigte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können in die sogenannte vorgezogene Altersrente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich ehemalige Beschäftige melden sollen, damit ihr Fall individuell geprüft werden kann.
- Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente: Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, können nur noch eingeschränkt (maximal drei Stunden pro Tag) arbeiten. Sie dürfen aber trotzdem zusätzliches Entgelt verdienen, solange der Betrag nicht über 525 Euro monatlich, also 6.300 Euro im Jahr liegt.
- Hinzuverdienst Teilerwerbsminderungsrente: Die Hinzuverdienstgrenze für Menschen, die eine teilweise Erwerbminderungsrente beziehen, liegt 2022 bei mindestens 15.989,40 Euro.
Als Frührentner weiterarbeiten: Lohnt sich das?
Erwerbstätige, die planen, schon vor der regulären Altersgrenze in Rente zu gehen, können von der Gesetzesänderung im Jahr 2023 durchaus profitieren.
Wer schon mit 63 in Rente geht, sich aber nebenbei bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit etwas hinzuverdient, bekommt weiterhin seine reguläre Rente und – das ist der Vorteil – zahlt gleichzeitig weiter in die Rentenkasse ein. Denn eine Teilzeitbeschäftigung bedeutet, dass weiterhin Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland gibt auf ihrer Internetpräsenz an, dass sich ein Hinzuverdienst von etwa 2.000 Euro brutto nach vier Jahren bereits mit (aktuell) 100 Euro mehr Rente bemerkbar macht.
Hinzuverdienst in der Rente: Was gibt es bei der Steuer zu beachten?
Der Hinzuverdienst in der Rente muss versteuert werden. Auch der Großteil der Rente muss versteuert werden – meist sind es 70 Prozent. Mit zusätzlichem Einkommen erhöht sich auch die Steuerlast.
Ob sich der Hinzuverdienst überhaupt noch lohnt, wenn man gleichzeitig mehr Steuern zahlen muss, können Sie vorab selbst berechnen: Entweder mithilfe Ihres Steuerberaters oder mithilfe des Lohnsteuerhilfevereins.
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