Krankengeld: Dauer, Höhe, Anspruch

Wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger als sechs Wochen ausfallen, muss der Arbeitgeber das normale Gehalt nach Ablauf dieser sechs Wochen nicht mehr fortzahlen. Damit Beschäftigte zusätzlich zu den Sorgen um ihre Gesundheit sich nicht auch noch um das Finanzielle sorgen müssen, gibt es das Krankengeld. Die Krankenkasse ist dafür zuständig, diese Leistung auszuzahlen. Wer einen Anspruch auf die Leistung hat, was dabei zu beachten ist, ob Arbeitnehmer Krankengeld beantragen müssen und was zu tun ist, wenn die Leistung ausläuft, können Sie hier erfahren.

Ein Mann ist krank und informiert sich über das Krankengeld

Definition Krankengeld: Was ist das?

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung für abhängig beschäftigte Personen, die lange krank sind und daher nicht arbeiten können. Mit dem Krankengeld soll der Lebensunterhalt gesichert werden, bis der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist.

Wer hat einen Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, allerdings erst nach einer bestimmten Krankheitsdauer. Denn wenn abhängig Beschäftigte krank werden, ist zunächst der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss Lohnfortzahlung leisten – und damit sechs Wochen lang das volle Gehalt weiterzahlen.

Nach diesen sechs Wochen ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Sie zahlt dann das sogenannte Krankengeld, das meist geringer ausfällt als die Lohnfortzahlung. Um die Differenz zwischen Krankengeld und normalem Gehalt ein wenig auszugleichen, gibt es in einigen Tarifverträgen und Branchen entsprechende Regelungen über Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Für den öffentlichen Dienst haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber zum Beispiel darauf geeinigt, dass der Arbeitgeber das Krankengeld bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohns aufstockt – und zwar bis zu 10 Monate lang. Jedoch nur für Mitarbeiter, die länger als drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Anspruch auf Krankengeld haben unter Umständen auch Personen, die Elterngeld bekommen und/oder in Elternzeit sind – sofern sie gesetzlich versichert sind. Im Zweifel sollten Sie jedoch mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten und klären, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen.

Übrigens: Krankentagegeld und Krankengeld sollten Sie nicht miteinander verwechseln. Krankentagegeld ist eine Leistung, die Sie mit einer zusätzlichen Versicherung, die Sie in der Regel privat abschließen müssen, bekommen können. Zum Beispiel für den Fall, dass Sie länger im Krankenhaus sind oder in eine Reha-Einrichtung müssen.

Wer hat keinen Anspruch?

Daneben gibt es einige Personen, die nicht in den Genuss des Krankengeldes kommen. Dazu gehören:

  • Ehepartner von Versicherten, sofern der Ehepartner nicht selbst versichert, sondern nur familienversichert ist
  • Pflichtversicherte Praktikanten
  • Studenten, sofern sie keine eigene Krankenversicherung haben
  • Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen
  • Rentner

Ebenfalls keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld haben privatversicherte Personen – obwohl diese gemeinhin als besser versichert gelten als gesetzlich Versicherte. Privatversicherte müssen sich selbst darum kümmern, den zusätzlichen Baustein „Krankentagegeld“ in ihre Versicherung zu integrieren.

Selbständigen geht es häufig ähnlich: Auch dann, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind, haben sie nicht automatisch einen Anspruch auf Krankengeld. Da bei Selbstständigen und Freiberuflern die finanziellen Einbußen bei Krankheit häufig erheblich sind, lohnt sich das Krankengeld gerade für diesen Personenkreis. In der Regel haben die gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Angebote in ihrem Portfolio.

Höhe des Krankengelds: Mit wie viel Geld kann ich rechnen?

Die Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, ob der Beschäftigte in den letzten 12 Monaten vor Bezug des Krankengelds Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld erhalten hat.

Ein grober Richtwert: Sie können davon ausgehen, dass Sie zwischen 70 Ihres Brutto- oder 90 Prozent Ihres üblichen Nettogehalts bekommen werden. Davon müssen jedoch noch Sozialversicherungsbeiträge – mit Ausnahme der Beiträge für die Krankenkassen – gezahlt werden.

Im Jahr 2021 können Arbeitnehmer und andere Versicherte mit einem Anspruch auf Krankengeld maximal 112,88 Euro pro Tag bekommen. Wenn Sie ausrechnen möchten, wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich bekommen werden, stehen Ihnen dazu im Netz verschiedene Krankengeldrechner zur Verfügung. Unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, wie zum Beispiel die AOK, bieten derartige Krankengeldrechner an, mit denen Versicherte einen ersten Eindruck von der Höhe ihres individuellen Krankengelds bekommen können.

Außerdem ist das Krankengeld steuerfrei. Es unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass Sie unter Umständen Ihr gesamtes Einkommen mit einem höheren Steuersatz versteuern müssen. Und das kann dazu führen, dass das Finanzamt am Ende des Steuerjahres eine Nachforderung bereithält.

Muss ich Krankengeld beantragen?

Einen Antrag auf Krankengeld müssen abhängig Beschäftigte nicht stellen. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Krankenkasse rechtzeitig darüber zu informieren, dass Sie vermutlich länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein werden. Unter Umständen benötigt die Krankenkasse ein wenig Vorlauf, um die Zahlung des Krankengeldes vorzubereiten.

Davon abgesehen müssen Sie außerdem darauf achten, die geltenden Fristen und Vorgaben einzuhalten. Tun Sie das nicht, könnte es passieren, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bekommen.

Unter anderem auf folgende Vorgaben sollten Sie achten:

  • Krankmeldung ohne Unterbrechung: Der behandelnde Arzt sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Unterbrechung aneinander anschließen lassen. Dabei wurden die Regelungen so geändert, dass häufig das Wochenende oder ein Feiertag nicht abgedeckt werden muss. Wenn die AU also bis einschließlich Freitag ausgestellt ist, reicht es, erst am darauffolgenden Montag zum Arzt zu gehen und sich eine neue Krankmeldung ausstellen zu lassen.
  • Rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen: Daneben dürfen sich Versicherte nicht zu lange Zeit lassen, bis sie die Bescheinigung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Spätestens eine Woche nachdem sie beim Arzt waren, muss die AU bei der Krankenkasse vorliegen – die für den Versand benötige Zeit sollten Sie ebenfalls berücksichtigen. Trifft die Krankmeldung nämlich nicht innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse ein, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Mit anderen Worten: Die Krankenkasse zahlt nicht, auch nicht rückwirkend. Reichen Sie die Bescheinigung also erst zwei Wochen nach Ihrem Arztbesuch bei der Krankenkasse ein, bekommen Sie für diese Zeit kein Krankengeld.

Der Ablauf beim Bezug von Krankengeld

Sollten Sie länger als sechs Wochen krank ausfallen, abhängig beschäftigt sein und damit aller Wahrscheinlichkeit nach einen Anspruch auf Krankengeld haben, können Sie in der Regel mit folgendem Ablauf rechnen:

  1. Verdienstbescheinigung: Damit die Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse berechnet werden kann, schickt die Krankenkasse einen entsprechenden Vordruck an den Arbeitgeber. Dies geschieht für gewöhnlich kurz vor Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Sie können im Zweifel kurz bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese das Formular bereits an Ihren Arbeitgeber gesendet hat.
  2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Wie bereits erwähnt müssen Sie darauf achten, dass die jeweiligen AUs nahtlos aneinander anknüpfen. Sollte es Lücken zwischen den einzelnen Bescheinigungen geben, zahlt die Krankenkasse für diese Zeit kein Krankengeld.
  3. Versand: Schicken Sie, wenn möglich, einen Scan oder ein Foto der AU per E-Mail an Ihre Krankenkasse. Zusätzlich senden Sie die Bescheinigung per Post. Um ganz sicher zu gehen, dass Ihre Krankenkasse die Bescheinigung erhält, können Sie diese auch als Einschreiben verschicken. Den Erhalt können Sie sich außerdem bestätigen lassen.
  4. Arbeitgeber: Idealerweise informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, für wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Er muss zwar keine Lohnfortzahlung mehr leisten, ist aber wahrscheinlich trotzdem dankbar darüber, dass er entsprechend planen kann. Denn Ihren Arbeitsplatz müssen während Ihrer Abwesenheit in der Regel andere Beschäftigte besetzen.

Dauer: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die Krankenkasse zahlt in einem Zeitraum von 3 Jahren maximal 72 Wochen lang Krankengeld für Versicherte. Das bedeutet, dass es für Beschäftigte nach insgesamt 78 Wochen (6 Wochen Lohnfortzahlung plus 72 Krankengeld) finanziell schlecht aussehen kann.

Denn was tun, wenn der Bezug von Krankengeld endet, man aber immer noch nicht gesund genug ist, um wieder arbeiten zu gehen? Folgende Optionen stehen dann zur Verfügung:

  1. Erwerbsminderungsrente: Wenn klar ist, dass Sie Ihren bisherigen Job nicht mehr ausüben können, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Idealfall warten Sie damit jedoch nicht, bis das Krankengeld ausläuft, sondern fragen schon frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach.
  2. Arbeitslosengeld I: Während der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bearbeitet wird, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das kann sehr wertvoll sein – unabhängig von den Geldleistungen, die Sie von der Agentur für Arbeit bekommen. Denn wenn der Anspruch auf Krankengeld endet, endet in der Regel auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie jedoch Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie sich auf diesem Wege versichern lassen.
  3. Grundsicherung: Wer keine Erwerbsminderungsrente bekommt und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann Grundsicherung beantragen. Lassen Sie sich da hinsichtlich zum Beispiel beim Jobcenter beraten.

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