Kirchensteuer berechnen: Wie hoch ist sie in Deutschland?

Rund 40 Millionen Menschen in Deutschland zahlen Kirchensteuer. Obwohl die Mitgliedszahlen seit Jahren rückläufig sind, gehörte im Jahr 2022 ungefähr die Hälfte aller Deutschen einer staatlich anerkannten Kirchengemeinschaft an. Das bedeutet: Kirchensteuer wird fällig – zumindest in der Mehrzahl der Fälle. Der Obolus, der an die Kirchen gezahlt werden muss, richtet sich nach dem Einkommen. Wie Sie die Höhe der Kirchensteuer berechnen können, lesen Sie hier.

Eine Steuererklärung und Bargeld, wie lässt sich die Kirchensteuer berechnen?

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Wenn Sie Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche sind und Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, wird in vielen Fällen Kirchensteuer fällig. Die Kirchensteuer wird in der Regel monatlich von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

Zu den anerkannten Kirchen gehören zum Beispiel die evangelische Kirche, die römisch-katholische Kirche, die Alt-Katholiken oder jüdische Gemeinschaften. Auch andere Glaubensgemeinschaften wie die Mennonitengemeinde, die Französische Kirche, die Unitarier, verschiedene israelitische Konfessionen sowie einige freireligiöse Gemeinden dürfen in Deutschland Kirchensteuer erheben.

Für buddhistische und islamische Gemeinden gilt die Steuerpflicht nicht, weil jene nicht zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählen. Sie sind also keine staatlich anerkannten Glaubensgemeinschaften.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Wie viel Kirchensteuer Sie heute zahlen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst einmal spielt das Bundesland, in dem Sie leben und arbeiten, eine Rolle. In den meisten Bundesländern sind neun Prozent des Einkommenssteuersatzes für die Kirchensteuer zu entrichten.

In Bayern oder Baden-Württemberg ist ein Prozent weniger fällig: Dort zahlen Sie nur acht Prozent Kirchensteuer.

Kirchensteuer berechnen in Deutschland

BundeslandKirchensteuersatz
Baden-Württemberg8 Prozent
Bayern8 Prozent
Berlin9 Prozent
Brandenburg9 Prozent
Bremen9 Prozent
Hamburg9 Prozent
Hessen9 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern9 Prozent
Niedersachsen9 Prozent
Nordrhein-Westfalen9 Prozent
Rheinland-Pfalz9 Prozent
Saarland9 Prozent
Sachsen-Anhalt9 Prozent
Schleswig-Holstein9 Prozent
Thüringen9 Prozent

Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie in Bayern weniger zahlen. Denn in Bayern müssen Sie regelmäßig das sogenannte obligatorische Kirchgeld abführen. Dieses Kirchgeld wird zusätzlich zur Kirchensteuer, die durch den Arbeitgeber monatlich abgeführt wird, gezahlt. Das Kirchgeld fließt direkt an die Kirchengemeinde, der Sie angehören. In Bayern stufen Sie sich auf Grundlage Ihres Einkommens selbst ein und überweisen das entsprechende Geld direkt an die Kirchengemeinde.

Weitere Sonderfälle sind zum Beispiel die Bistümer Limburg und Speyer, die eine Kirchengrundsteuer erheben. Leben Sie dort, müssen Sie als generell Kirchensteuerpflichtiger zusammen mit der Grundsteuer zehn Prozent des Grundsteuermessbetrags zahlen.

Kirchensteuer berechnen: Allgemeines und besonderes Kirchgeld

In einigen Regionen und Bundesländern gibt es noch weitere Formen des Kirchgeldes: Im Rheinland und in Rheinland-Pfalz greift beispielsweise in vielen Gemeinden das allgemeine Kirchgeld. Das allgemeine Kirchgeld ist eine Form der Kirchensteuer für Menschen ohne oder nur mit wenig Einkommen wie etwa Studenten, Hausfrauen oder Arbeitslose. Sie zahlen jährlichen einen Betrag zwischen 24 und 72 Euro an die Kirche. Das gilt jedoch nur, wenn die Gesamteinnahmen dieser Personen über dem Existenzminimum liegen.

Das besondere Kirchgeld wird verlangt, wenn Sie Mitglied einer evangelischen Landeskirche (außerhalb Bayerns) sind, verheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und einer der Lebenspartner Mitglied einer Kirchengemeinschaft ist und beide im Rahmen der Steuererklärung gemeinsam veranlagt werden.

Die Höhe des besonderen Kirchgelds schwankt je nach Einkommen zwischen 96 und 3600 Euro (pro Jahr) und wird vom zuständigen Finanzamt auf Grundlage Ihres Einkommens berechnet.

Kirchensteuer berechnen: Wie wird die Kirchensteuer genau erhoben?

Die Kirchensteuer wird als Teil der Lohnsteuer abgeführt. Weil die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist, fällt der Betrag umso höher aus, je mehr Sie verdienen. Kinderfreibeträge können geltend gemacht werden.

Wenn Sie einem Minijob nachgehen, müssen Sie keine Kirchensteuer zahlen, denn in diesem Fall zahlen Sie auch keine Lohnsteuer.

Kirchensteuer berechnen: Die Formel

Wenn Sie im Vorfeld wissen möchten, wie hoch der monatliche oder jährliche Kirchensteuersatz in Ihrem Fall ist, können Sie eine einfache Formel zu Hilfe nehmen:

Berechnen Sie zunächst, wie viel Lohnsteuer Sie abführen, also wie hoch Ihr Lohnsteuersatz ist. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit 0,09 beziehungsweise 0,08, je nach Bundesland.

Erzielen Sie zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro pro Jahr, zahlen Sie im Rahmen der Steuererklärung laut Lohnsteuertabelle darauf zunächst ca. 14.000 Euro für das Jahr 2023 (Grundtarif). Von diesem Betrag werden weitere 9 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent) Kirchensteuer, also 1260 Euro einbehalten. Wenn Ihr Einkommen als Einzelveranlagter unterhalb des Grundfreibetrags liegt (10.908 Euro für das Jahr 2023), müssen Sie keine Kirchensteuer zahlen, weil Sie in diesen Fällen auch keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Kirchensteuer berechnen: Was Sie absetzen können und was die Steuer erhöht

Steuerliche Eigenarten beeinflussen die Höhe der Kirchensteuer. Dazu gehören beispielsweise Abfindungen. Bei Abfindungen ist es allerdings möglich, beim zuständigen Kirchensteueramt einen Teilerlass zu beantragen. In vielen Fällen verzichtet die Kirche dann auf einen Teil der Steuern (oft auf die Hälfte des zu leistenden Betrags).

Auch für Sachleistungen wie steuerpflichtige Geschenke kann Lohnsteuer fällig werden. Allerdings müssen Sie in solchen Fällen darauf meistens weniger Kirchensteuer zahlen, als Baden-Württemberger sind es zum Beispiel 5,5 Prozent.

Um die Kirchensteuerlast zu senken, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen kappen: Dieses Vorgehen ist in allen Bundesländern außer Bayern möglich. Dazu muss die sogenannte Kappungsgrenze überschritten worden sein. Diese beträgt je nach Bundesland 2,75 bis 4 Prozent.

Kirchensteuer: Wofür wird sie eingesetzt?

Viele Menschen treten aus der Kirche aus. Ein Grund, der dabei häufig genannt wird, ist die Kirchensteuer. Wer kein Mitglied einer Kirchengemeinde ist, zahlt auch keine Kirchensteuer. Allerdings sollten Sie dabei wissen, dass die Kirchen mit den Steuereinnahmen viele soziale Projekte finanzieren. Die Tafeln beispielsweise, die in allen Teilen Deutschlands Essen an finanziell schwache Personen ausgeben, werden auch von Steuergeldern getragen.

Ein Großteil der Kirchensteuer dient außerdem der Finanzierung des Personals, das in kirchlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kitas, arbeitet. Teile der Gelder fließen auch in die Unterhaltung von kirchlichen Kindergärten und Seniorenheimen.

Bezuschusst werden außerdem Beratungsangebote für hilfsbedürftige und benachteiligte Menschen. Außerdem wird auch Geld für die Renovierung und Instandhaltung von Kirchen und anderen Immobilien benötigt. Die Kirchen sind also auf Steuern angewiesen.

Einige kirchliche Einrichtungen werden von allen Steuerzahlern finanziert. Für Krankenhäuser mit einem kirchlichen Träger werden beispielsweise alle Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Bildnachweis: Younes Stiller Kraske / Shutterstock.com

Nach oben scrollen