Arbeitslos geworden: Das ist jetzt zu tun

Die Auswirkungen der Corona-Krise spiegeln sich in den Arbeitslosenzahlen und der Arbeitslosenquote wider. Noch dazu ist nicht sicher, dass alle Beschäftigten, die derzeit einen Job haben, diesen auch in den nächsten Monaten behalten werden. Denn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden noch längere Zeit nachwirken. Das Thema Arbeitslosigkeit ist daher aktueller denn je – leider. Wir haben einige Tipps und Hinweise gesammelt, wie sich Arbeitnehmer verhalten sollen, die arbeitslos sind oder in absehbarer Zeit arbeitslos werden könnten. Die Übersicht.

Ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit, hier gibt es finanzielle Unterstützung, wenn man arbeitslos geworden ist

Wann bin ich arbeitslos?

Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie vermutlich nicht von einem Tag auf den nächsten arbeitslos sind. In der Regel sind Sie weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, bis Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wie lange diese Frist in Ihrem Fall dauert, können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen.

Sollten Sie sich also derzeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zum Beispiel deshalb, weil die Kündigungsfrist noch läuft oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag noch nicht beendet ist, gelten Sie nicht als arbeitslos, sondern als arbeitssuchend. Die Agentur für Arbeit kann Sie in diesem Fall dabei unterstützen, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Im besten Fall werden Sie damit erst gar nicht arbeitslos, sondern wechseln von einer Beschäftigung direkt in die nächste. Damit das gelingen kann, müssen sich Arbeitnehmer so schnell wie möglich arbeitssuchend melden. Idealerweise sofort, nachdem sie davon erfahren haben, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren werden.

Arbeitslos sind Sie dagegen, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und Sie gelten sofort als arbeitslos. Auch dann, wenn Ihre Kündigungsfrist vorüber ist, gelten Sie beim Arbeitsamt als arbeitslos und nicht mehr als arbeitssuchend.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Wenn Sie erfahren, dass Ihnen Arbeitslosigkeit droht, weil der Betriebsrat oder Ihr Arbeitgeber selbst das ankündigen, sollten Sie sich schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. In der Regel sind Sie dazu verpflichtet, sich drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu melden. Diese Frist lässt sich besonders dann einhalten, wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder Ihr Ausbildungsvertrag endet. In beiden Fällen wissen Sie dann nämlich, ab wann Sie arbeitslos sein werden und sollten daher zeitnah beim Arbeitsamt vorsprechen.

Kommt die Kündigung dagegen unverhofft, müssen Sie auch schnell tätig werden. In diesem Fall bleiben Ihnen drei Tage Zeit, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Um die Frist zu wahren, reicht es auch aus, sich telefonisch zu melden. Und auch über das Internet können Sie sich arbeitslos melden.

Übrigens: Sie sollten sich auch dann bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, wenn Ihr Chef Ihnen in Aussicht stellt, den Arbeitsvertrag zu verlängern. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst dann, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Um Sperrzeiten zu vermeiden und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, sollten Sie sich also so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden und Ihre Arbeitslosigkeit anzeigen. Sie können zwar vorab die Arbeitsagentur telefonisch oder online informieren. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie jedoch persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorsprechen.

Achten Sie daher darauf, dass Sie spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit einen Termin bei der Agentur für Arbeit haben. Sollte der Termin zu einem späteren Zeitpunkt sein, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.

Während der Corona-Pandemie hat die Arbeitsagentur allerdings auf persönliche Termine verzichtet. Ob das nun immer noch so ist, sollten Sie am besten direkt bei der für Sie zuständigen Dienststelle erfragen. Diese können Sie über eine Suchmaske bei der Bundesagentur für Arbeit finden.

Antrag stellen

Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online stellen. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn Sie den Antrag inklusive der notwendigen Unterlagen ungefähr zwei Wochen bevor Sie arbeitslos werden einreichen. Natürlich nur, wenn Sie rechtzeitig über Ihre Arbeitslosigkeit informiert werden.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie direkt auf der Webseite der Arbeitsagentur ausfüllen. Dazu machen Sie Angaben über Ihren beruflichen Werdegang der letzten fünf Jahre. Denn die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind in erster Linie bestrebt, so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz für Sie zu finden.

Neben dem Antrag auf Arbeitslosengeld, den Sie ausfüllen müssen, brauchen Sie noch weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebestätigung und Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsnachweis
  • Arbeitsbescheinigung
  • Kündigung des Arbeitsvertrages oder Arbeitsvertrag bei befristeten Arbeitsverhältnis
  • Lebenslauf

Unter Umständen kann die Arbeitsagentur noch weitere Unterlagen verlangen, wie zum Beispiel:

  • Bescheinigungen über frühere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Nachweise über den Bezug und die Höhe von Krankengeld

Übrigens: Um Sperrzeiten oder Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie die Agentur für Arbeit über alle Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse auf dem Laufenden halten. Dazu gehört natürlich in erster Linie die Mitteilung, wenn Sie einen neuen Job gefunden haben. Denn dann endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Aber auch eher unscheinbare Veränderungen, wie zum Beispiel einen Umzug sollten Sie Ihrem Sachbearbeiter unbedingt rechtzeitig bekannt geben. Erreicht Sie beispielsweise ein Brief mit der Einladung zu einem persönlichen Gespräch bei der Arbeitsagentur nicht oder zu spät, könnte Ihr Nichterscheinen Grund für eine Kürzung der Leistung sein.

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nicht jeder Beschäftigte, der arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anwartschaftszeit: Bevor Sie arbeitslos geworden sind, müssen sie mindestens 12 Monate innerhalb der vergangenen 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Diese 12 Monate können Sie auch bei verschiedenen Arbeitgebern gesammelt haben.
  • Arbeitslos: Sie haben sich bei der Arbeitsagentur gemeldet und mitgeteilt, dass Sie arbeitslos sind oder bald werden.
  • Beschäftigungslos: Aktuell haben Sie keine Beschäftigung. Allerdings dürfen Sie bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem Arbeitslosengeld erhalten.
  • Eigenbemühungen: Sie suchen selbst aktiv nach einer neuen Beschäftigung und nehmen auch die Hilfe der Mitarbeiter der Arbeitsagentur an, wenn diese Ihnen einen neuen Job vermitteln möchten.

Wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen, ist gesetzlich geregelt:

  • Kinderlose Arbeitslose bekommen in der Regel 60 Prozent ihres durchschnittlichen Nettogehalts, auch als sogenannten Leistungsentgelt bezeichnet.
  • Arbeitslos gewordene Personen, die Kinder haben, bekommen ein wenig mehr. Sie haben einen Anspruch auf 67 Prozent ihres regelmäßigen Gehalts.

Damit hat auch die Steuerklasse einen Einfluss darauf, wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen. Wer verheiratet ist und die günstige Steuerklasse 3 wählt, hat ein höheres Nettoeinkommen – und damit steigt auch die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn 60 (oder 67) Prozent von 2.000 Euro sind eben mehr als 60 (oder 67) Prozent von 1.700 Euro.

Ziel des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld I, also die Leistung, die Sie bekommen, wenn Sie gerade erst arbeitslos geworden sind, ist keine Sozialleistung. Damit unterscheidet sich das Arbeitslosengeld I deutlich von dem sogenannten Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das sehr wohl eine Sozialleistung ist.

Arbeitslosengeld I ist vielmehr eine Versicherungsleistung. Denn die Beiträge für die Versicherung zahlen Arbeitnehmer selbst ein. Schauen Sie einmal auf Ihrer Gehaltsabrechnung nach, dort werden Sie sehen, dass ein gewisser Prozentsatz Ihres Arbeitsentgelts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird – Ihr Arbeitgeber beteiligt sich in gleicher Höhe an den Versicherungsbeiträgen.

Da das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung ist, ist es auch nicht dazu da, Ihren Lebensstandard zu sichern. Vielmehr soll es als Ersatz für den ausgefallenen Lohn oder das ausgefallene Gehalt dienen. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht aus, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, können und sollten Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Aber Vorsicht: Auch Hartz IV ist nicht dazu gedacht, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Die Leistung soll Ihnen lediglich einen Lebensstandard auf Mindestniveau garantieren. Und der kann von Ihrem gewohnten Lebensstandard stark abweichen.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? I

Wie lange sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

  1. Ihrem Lebensalter
  2. der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen

In der Regel werden dabei die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse der vergangenen fünf Jahre berücksichtigt. Daraus ergibt sich folgender Anspruch (sofern alle Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind):

Sozialversicherungspflichtiges BeschäftigungsverhältnisAlter (vollendetes Lebensjahr)Anspruch auf Arbeitslosengeld I
12 Monateunerheblich6 Monate
16 Monateunerheblich8 Monate
20 Monateunerheblich10 Monate
24 Monateunerheblich12 Monate
30 Monate5015 Monate
36 Monate5518 Monate
48 Monate5824 Monate

Bildnachweis: nitpicker / Shutterstock.com

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