Nebenberuflich selbstständig werden: Was gilt es zu beachten?

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, kann sich lohnen. Denn mit der Selbstständigkeit im Nebenerwerb kann man zusätzliches Einkommen erzielen und hat noch dazu die Möglichkeit, endlich seinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, und welche Vor- und Nachteile das Vorhaben hat, lesen Sie hier.

Eine Frau sitzt am Laptop, sie möchte sich nebenberuflich selbstständig machen

Nebenberuflich selbstständig machen: Was bedeutet das überhaupt?

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, der übt seine Selbstständigkeit neben seinem eigentlichen Job aus. Dieser gibt dabei gleichzeitig vor, in welchem Umfang die nebenberufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden kann. Um als nebenberuflich zu gelten, muss die selbstständige Tätigkeit wöchentlich in geringerer Stundenanzahl ausgeübt werden als der Hauptjob. Auch das Einkommen, das Sie nebenberuflich erwerben, muss geringer sein als der Lohn oder das Gehalt, das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen.

Die Rechtsform: Wie kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?

Wenn Sie nebenberuflich gründen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie als Freiberufler arbeiten möchten. Das gilt natürlich nur, wenn Sie die Voraussetzungen mitbringen, um einen freien Beruf zu ergreifen. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte. Wenn Sie eine entsprechende Ausbildung mitbringen, können Sie nebenberuflich einen freien Beruf ausüben. Das erleichtert ein wenig die Gründung. Denn Freiberufler müssen sich lediglich beim Finanzamt melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Erfüllen Sie dagegen nicht die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit, bleibt nur die Gewerbeanmeldung. In diesem Fall müssen Sie zum Gewerbeamt und für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden.

Die meisten Personen, die sich nebenberuflich selbstständig machen, entscheiden sich für die Rechtsform Einzelunternehmer. Diese bietet gleich mehrere Vorteile: Die Buchhaltung ist recht einfach, bei der Steuererklärung muss lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgegeben werden und die Gründung kann schnell vollzogen werden.

Den großen Nachteil dieser Rechtsform sollten Sie jedoch ebenfalls im Hinterkopf haben, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten: Sie haften mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Überlegen Sie sich daher vor der Gründung sehr gut, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden möchten.

Bei einem Unternehmen in Form einer Unternehmergesellschaft (UG) haften Sie zum Beispiel nicht mit Ihrem kompletten Vermögen. Auf der anderen Seite ist die Gründung etwas komplizierter und die Vorschriften an die Buchhaltung umfangreicher.

Als Gewerbetreibender ist es übrigens unerheblich, ob Sie sich nebenberuflich selbstständig machen oder das Gewerbe im Haupterwerb betreiben. In beiden Fällen gelten für Sie die gleichen Vorschriften. So müssen Sie zum Beispiel Gewerbesteuer zahlen und sich erkundigen, ob Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) Mitglied werden müssen.

Ihr Unternehmen sollten Sie außerdem im Handelsregister eintragen lassen. Am besten lassen Sie sich von einem Fachmann zu den konkreten Schritten, die Sie für eine Gründung durchführen müssen, beraten. So können Sie sicher sein, dass Sie keine wichtigen Anträge oder Anmeldungen vergessen.

Sozialversicherung und Krankenkasse

Manche nebenberuflichen Gründer gehen davon aus, dass sie sich nicht weiter um die Sozial-, Renten- und Krankenversicherung kümmern müssen, weil sie die Abgaben bereits im Hauptjob zahlen. Das kann allerdings zu Problemen führen.

Liegen die Einnahmen und der zeitliche Aufwand der nebenberuflichen Tätigkeit über dem des Hauptjobs, müssen Sie unter Umständen zusätzliche Abgaben an die Sozialversicherungen abführen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab über die Verdienst- und Zeitgrenzen, die Sie einhalten müssen.

Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit Arbeitgeber informieren

Sie müssen Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie planen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. In der Regel darf der Arbeitgeber die Selbstständigkeit zwar nicht verbieten, informieren sollen Sie ihn aber dennoch. Denn so vermeiden Sie, dass es zu Unstimmigkeiten und schlechter Stimmung am Arbeitsplatz kommt. Immerhin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen ja weiterhin Ihren Lohn oder Ihr Gehalt. Da sollten Sie es sich nicht mit ihm oder ihr verscherzen.

Abgesehen davon kann der Arbeitgeber Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit treten Sie in direkte Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber.
  • Um Ihre Selbstständigkeit durchführen zu können, benötigen Sie (Arbeits-) Mittel oder Informationen, die Sie nur von Ihrem Arbeitgeber bekommen können.
  • Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit ist derart kräftezehrend und zeitintensiv, dass Sie keine Energie mehr für Ihren Hauptjob haben. Was dazu führt, dass Ihre Performance schlechter wird.

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Sonderfall Beamter

Wenn Sie dagegen nicht als angestellter Arbeitnehmer, sondern als Beamter arbeiten, sieht die Sache ganz anders aus. Denn als Beamter befindet man sich nicht in einem Arbeits- sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis. Beamte müssen weitere Vorgaben einhalten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten:

  • Die Tätigkeit, die Sie nebenberuflich selbstständig ausüben möchten, darf maximal ein Fünftel der Arbeitszeit Ihres Hauptjobs betragen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Beamter auf 30 Wochenstunden reduziert haben, dürfen Sie maximal 6 Stunden pro Woche in die Selbstständigkeit investieren. Viel ist das nicht, wenn man sich ein zweites Standbein aufbauen möchte.
  • Im Hinblick auf die Einnahmen, die Sie selbstständig erwirtschaften dürfen, sieht es schon besser aus: Diese dürfen maximal 40 Prozent von dem betragen, was Ihnen Ihr Dienstherr jährlich zahlt.
  • Als Beamter müssen Sie Ihren Dienstherrn um Erlaubnis bitten, um sich nebenberuflich selbstständig machen zu dürfen. Wenn Ihr Dienstherr die Erlaubnis erteilt, ist sie jedoch nur für fünf Jahre gültig.

Die Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Sie können sich nicht entscheiden, ob Sie es wagen sollen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen? Dann schauen Sie sich die nun folgende Übersicht der Vor- und Nachteile an:

Vorteile nebenberufliche SelbstständigkeitNachteile nebenberufliche Selbstständigkeit
Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, bringt der Hauptjob finanzielle Sicherheit. In der Regel können Sie einen Großteil der Fixkosten decken, auch wenn Sie die Stunden im Hauptjob reduzieren. So können Sie sich Zeit bei der Gründung lassen und müssen gerade zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit nicht jeden Auftrag annehmen, der Ihnen angeboten wird.Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, bedeutet in vielen Fällen, dass man nur noch wenig Zeit hat. Auch wenn Sie die Stundenanzahl im Hauptjob reduzieren, werden Sie eine ganze Menge zu tun haben, wenn Sie ein erfolgreiches Business starten möchten. Das sollten Sie unbedingt bedenken und auf jeden Fall Ihre Familie und Freunde konsultieren. Denn die werden Sie vermutlich weniger sehen.
Die finanzielle Sicherheit aus dem Hauptjob gibt Ihnen den nötigen Spielraum, Ideen und Innovationen in der nebenberuflichen Selbstständigkeit auszuprobieren. Sie können sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen, um ihr Business zum Laufen zu bringen.Unter Umständen müssen Sie darauf gefasst sein, dass einige Geschäftspartner eine nebenberufliche Selbstständigkeit etwas unprofessioneller wahrnehmen. Einige hauptberufliche Unternehmer denken sich, dass ein nebenberuflich selbstständiger Geschäftspartner nicht mit vollem Einsatz bei der Sache ist. Schließlich arbeitet er die meiste Zeit für seinen Arbeitnehmer und kann sich daher nicht in vollem Umfang für sein neu gegründetes Unternehmen einbringen.
Ein geregeltes Einkommen aus dem Hauptjob zu beziehen, bedeutet außerdem, dass Sie sich gerade zu Beginn der Selbstständigkeit keinen allzu großen Druck machen müssen. Ihre Geschäftsidee muss nicht um jeden Preis funktionieren, weil Sie ansonsten pleite sind. Sie können Ihr Vorhaben gelassener angehen und sich auf diejenigen Dinge konzentrieren, die Sie für sinnvoll halten. Das wirkt sich positiv auf Ihre geistige Gesundheit aus, was wiederum eine wichtige Voraussetzung ist, um geschäftlich langfristig erfolgreich zu sein.Die Zeit, die der Hauptjob beansprucht, ist außerdem in anderer Hinsicht ein Problem: Sie können schlicht und einfach nicht so flexibel reagieren, wenn Sie einen Großteil des Tages für Ihren Arbeitgeber arbeiten. Kurzfristige Anfragen oder knappe Deadlines sind daher gerade bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ein Problem und können zu einer ganzen Menge Stress führen.
Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, kann das Ihre Chance sein, sich beruflich zu verwirklichen. Sie können Ihre Idee ausprobieren und wenn Sie feststellen, dass Sie ein tragfähiges Produkt oder eine gefragte Dienstleistung entwickelt haben, können Sie diese nach und nach ausbauen und schließlich Ihren Hauptjob Kündigungen und fortan hauptberuflich selbstständig sein. 

Bildnachweis: Indypendenz / Shutterstock.com

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