Rentenvorsorge: Wie man für das Alter vorsorgt

Altersarmut ist auch für Menschen eine Gefahr, die ihr gesamtes Leben lang gearbeitet haben. Denn selten genügt die gesetzliche Rente, um im Alter den Lebensstandard zu halten, den man während des Erwerbslebens pflegte. Oft wird daher empfohlen, dass Arbeitnehmer privat vorsorgen sollten. Doch wie ist private Rentenvorsorge möglich? Reicht es, wenn ich erst ab 50 für die Rente vorsorge und was gibt es dabei zu beachten? Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Zwei Figuren stehen auf Münzen, was ist die Rentenvorsorge?

Rentenvorsorge: Warum sollte ich privat vorsorgen?

Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung lautet: Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens einen Teil ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein und bekommen dafür im Gegenzug im Alter eine Rente.

Was viele Beschäftigte jedoch nicht wissen: Das Geld, das sie heute einzahlen, wird nicht dafür verwendet, später den eigenen Ruhestand zu finanzieren. Stattdessen gehen die Beiträge heutiger Arbeitnehmer direkt an die aktuellen Rentner. Im Gegenzug sollen die zukünftigen Generationen von Erwerbstätigen die Rente der Personen zahlen, die heute arbeiten und in einigen Jahren oder Jahrzehnten in Rente gehen.

Dass dieses System zukünftig an seine Grenzen kommen könnte, ist schon länger klar. Politisch wurde zum Beispiel diskutiert, die gesetzliche Rentenversicherung zum Teil umzustellen und in eine aktienbasierte Rentenvorsorge umzuwandeln. Denn – davon gehen Experten aus – am Kapitalmarkt lässt sich mehr Rendite erwirtschaften als mit dem aktuellen umlagefinanzierten Rentensystem

Niemand kann jedoch sagen, ob sich solche Änderungen durchsetzen lassen. Und wenn sie kommen sollten, wie lange ihre Umsetzung dauert. Um später im Alter nicht von Altersarmut betroffen zu sein, sind Arbeitnehmer gut beraten, schon heute private Rentenvorsorge zu betreiben. Sich also selbst darum zu kümmern, dass sie im Alter ein zweites finanzielles Standbein neben der gesetzlichen Rente haben.

Ziel der privaten Rentenvorsorge

Wenn Sie sich mit dem Thema Rentenvorsorge auseinandersetzen, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass es letztlich darum geht, mit der privaten Rentenvorsorge Lücken der gesetzlichen Rente auszugleichen. Denn es wahrscheinlich, dass es bei Ihnen im Alter zu einer Rentenlücke kommen wird.

Mit dem Begriff Rentenlücke meint man die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettogehalt und den Bezügen, die Sie im Alter erhalten. Schauen Sie doch einfach mal auf dem Schreiben der gesetzlichen Rentenversicherung nach.

In regelmäßigen Abständen bekommen Arbeitnehmer eine Übersicht über ihren aktuellen Anspruch und darüber, wie viel Rente ihnen vermutlich im Alter zustehen wird. Für viele Beschäftigte ist der Blick auf diese Zahlen eine Ernüchterung. Ein Grund mehr, sich rechtzeitig darum zu kümmern, privat für die Rente vorzusorgen und die Rentenlücke zu verkleinern oder sogar ganz zu schließen.

Private Rentenvorsorge: Diese 3 Säulen sollten Sie kennen

Experten kennen drei verschiedene Säulen oder Schichten bei der Rentenvorsorge. Die Einteilung beruht in erster Linie auf steuerrechtlichen Fragen. Folgende Schichten/Säulen unterscheidet man bei der Rentenvorsorge:

1. Säule: Die Basisversicherung

Die erste Säule der Rentenvorsorge soll eine grundlegende Versorgung des zukünftigen Rentners sichern. Zu dieser Säule gehören:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke der freien Berufe, wie zum Beispiel die Apothekerkammer oder das Presseversorgungswerk
  • Die Rürup-Rente. Sie richtete sich bei ihrer Einführung hauptsächlich an Selbstständige mit einem guten Einkommen. Grundsätzlich steht diese Form der Rentenvorsorge aber allen Bürgern offen. Ob sie sich jedoch für alle Bürger lohnt, ist fraglich. Falls Sie sich für die Rürup-Rente interessieren, sollten Sie daher zunächst kalkulieren und erst bei einem positiven Ergebnis diese Form der Rentenvorsorge abschließen.

Wie bereits angesprochen unterscheiden sich die verschiedenen Säulen der Rentenvorsorge im Hinblick auf die steuerliche Behandlung. Die Versicherungen, die zur ersten Säule gehören, können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Die Rürup-Versicherung kann aktuell noch nicht komplett steuerlich geltend gemacht werden, doch ab dem Jahr 2025 ändert sich das. Ab dann können Sie die Beiträge, die für eine der Versicherungen der ersten Säule fällig werden, komplett von der Steuer absetzen.

2. Säule: Geförderte Vorsorgeverträge

In dieser Säule finden sich Versicherungen, die die gesetzliche Basisversicherung ergänzen können. Zum Beispiel:

  • Riester-Versicherung: Riester- und Rürup-Versicherung werden mitunter in einem Atemzug genannt. Jedoch gibt es Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Vorsorge. Die Unterschiede sind auch hier steuerlicher Art. Eine Riester-Versicherung können Interessierte als fondsgebundene Versicherung abschließen. In der Regel ist es vor allem in jungen Jahren empfehlenswert, diese Form der Geldanlage in Betracht zu ziehen. Finanzexperten weisen immer wieder darauf hin, dass bei einer langfristigen Anlage in Aktien auch schlechte Zeiten an der Börse ausgeglichen werden können. Anleger am Kapitalmarkt erzielen dank Zinseszinseffekt meist deutlich bessere Renditen als Personen, die ihr Geld auf dem Tagesgeldkonto anlegen. Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um Anlageberatung oder Finanzberatung. Wir geben lediglich die Meinung anderer wieder und haften nicht für die hier getroffenen Aussagen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer können zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung einen Teil ihres Verdienstes in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Auf das Geld, das direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt, werden keine Steuern und Sozialabgaben erhoben. Besonders erfreulich ist es, wenn sich auch der Arbeitgeber an dieser Vorsorge beteiligt, denn dann landet mehr Geld auf dem Vorsorgekonto.

Diese Form der Rentenvorsorge müssen spätere Rentner mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Erhalten ehemalige Beschäftigte zudem eine Betriebsrente, wird diese nicht nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sondern zusätzlich dazu müssen auch Beiträge an die Pflege- und Krankenversicherung gezahlt werden. Aktuell liegt der Satz für Arbeitnehmer mit Kindern bei 18,5 Prozent. Nach Abzug der Steuern bleibt im schlimmsten Fall nicht mehr allzu viel übrig von der ursprünglich geplanten Vorsorge für die Rente.

3. Säule: Private Vorsorge ohne Förderung

Diese Form der Rentenvorsorge betreibt der Sparer allein. Weder der Staat noch der Arbeitgeber beteiligen sich an dieser Form der Altersvorsorge. Trotzdem kann es eine gute Idee sein, in private Versicherungen zu investieren, um für die Rente vorzusorgen. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Private Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung

Beide Versicherungen gibt es sowohl in einer klassischen als auch in einer fondsgebundenen, also aktienbasierten Form. Für welche Variante Sie sich entscheiden, sollten Sie sich gut überlegen. Durchschnittlich kann man am Aktienmarkt bessere Renditen erzielen. Allerdings gibt es jedoch auch immer die Gefahr eines Totalverlusts. Bei klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen ist das in der Regel nicht der Fall.

Jedoch gilt auch hier: Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer privaten Rentenvorsorge ausführlich beraten und suchen Sie auch im Internet nach Informationen zu Anbietern und Anlageformen. Nur eine informierte Entscheidung ist eine gute Entscheidung.

Solange in die Versicherung eingezahlt wird, profitieren Sparer nur bescheiden von dieser Form der Rentenvorsorge. Denn lediglich auf Zinsen und Dividenden müssen Sparer keine Steuern zahlen. Die Beträge, die in die private Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt werden, werden dagegen komplett versteuert.

Bildnachweis: ITTIGallery / Shutterstock.com

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