Selbstbeurlaubung: Wann die Kündigung droht

Von einer Selbstbeurlaubung spricht man, wenn der Arbeitnehmer ohne die Zustimmung seines Arbeitgebers Urlaub macht. Eine Selbstbeurlaubung kann zu ernsten Problemen am Arbeitsplatz führen. Je nachdem wie schwerwiegend der Pflichtverstoß ist, könnte auf die Selbstbeurlaubung eine fristlose Kündigung folgen.

Ein Mann mit Koffer im Büro, was geschieht bei Selbstbeurlaubung?

Definition Selbstbeurlaubung: Was ist darunter zu verstehen?

Eine Selbstbeurlaubung kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Mitarbeiter vorab zwar Urlaub beantragt hat, sein Chef diesen aber nicht gewähren wollte oder konnte. Wenn der Mitarbeiter den Urlaub dennoch antritt, ist dies eine Selbstbeurlaubung.

Eine Selbstbeurlaubung stellt eine Arbeitsverweigerung dar. Denn mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Beschäftigte dazu, seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Macht er das nicht – wie beispielsweise während einer Selbstbeurlaubung – kann das ein Grund für eine Kündigung sein. Unter Umständen ist in einem Fall von Selbstbeurlaubung sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Urlaub beantragen: So geht es richtig

Arbeitnehmer müssen in der Regel einen Antrag auf Urlaub stellen. In manchen Firmen gibt es Vordrucke für den Urlaubsantrag, die von den Beschäftigten nur noch ausgefüllt werden müssen. In anderen Unternehmen fehlen diese Muster und die Mitarbeiter müssen ein formloses Schreiben aufsetzen, um Urlaub zu beantragen.

Den Urlaub schriftlich zu beantragen, ist in jedem Fall sinnvoll. Denn damit haben Arbeitnehmer später einen Beweis, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Der Urlaubsantrag kann entweder in der Personalabteilung oder direkt beim Vorgesetzten abgegeben werden. Erkundigen Sie sich vorab, welches Vorgehen bei Ihrem Arbeitgeber üblich ist.

Urlaubsantrag: Wann liegt eine Selbstbeurlaubung vor?

Ein Beschäftigter hat seinen Urlaubsantrag eingereicht, aber keine Nachricht von seinem Arbeitgeber erhalten hat, ob der Urlaub genehmigt wird. Unter Umständen könnte der Mitarbeiter auf die Idee kommen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Urlaub wie beantragt antreten. Das ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen keine gute Idee.

Zunächst einmal ist nirgendwo im Arbeitsrecht geregelt, bis wann sich der Arbeitgeber oder die Personalabteilung zu dem eingereichten Urlaubsantrag äußern muss. In der Regel wird man zwar erwarten können, dass der Arbeitgeber sich nach ungefähr sieben bis zehn Tagen zum beantragten Urlaub äußert, einen Anspruch darauf hat man als Beschäftigter jedoch nicht.

Wenn Sie als Mitarbeiter keine Rückmeldung zu Ihrem Urlaubsantrag bekommen, bedeutet das in keinem Fall, dass der Antrag genehmigt wurde. Es gilt vielmehr das Gegenteil: Erhalten Sie keine Nachricht zu Ihrem Urlaubsantrag, gilt der Urlaub als nicht genehmigt.

Ohne eine, im besten Fall schriftliche, Bestätigung Ihres Arbeitgebers dürfen Sie keinen Urlaub antreten. Ein derartiges Verhalten stellt eine Selbstbeurlaubung dar und kann ernsthafte Konsequenzen für Sie haben.

Fristlose Kündigung nach Selbstbeurlaubung?

Die meisten Juristen und Arbeitsgerichte kommen zu dem Ergebnis, dass eine ordentliche Kündigung nach einer Selbstbeurlaubung durchaus gerechtfertigt ist. Abhängig von der Schwere der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist sogar eine fristlose Kündigung nach der Selbstbeurlaubung möglich.

Je länger der Pflichtverstoß anhält, umso schlimmer die Verfehlung des Mitarbeiters. Wer sich nur einen Tag selbst beurlaubt, begeht zwar eine Verletzung seiner Pflichten, jedoch ist ein einmaliger Verstoß unter Umständen noch nicht als gravierend anzusehen. Etwas anderes ist es dagegen, wenn ein Mitarbeiter gleich zwei Wochen Urlaub macht, ohne vorher die Zustimmung seines Arbeitgebers einzuholen.

Noch schlimmer und daher ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung ist eine Selbstbeurlaubung, nachdem der Arbeitgeber den Urlaubsantrag abgelehnt hat. Denn um einen Urlaubsantrag abzulehnen, müssen nachvollziehbare Gründe beim Arbeitgeber vorliegen. So könnte es zum Beispiel sein, dass es betriebliche Erfordernisse nicht erlauben, dass der Arbeitnehmer im besagten Zeitraum Urlaub macht.

Denkbar ist beispielsweise, dass der Chef bereits dem Stellvertreter des Kollegen Urlaub für den Zeitraum gewährt hat. Fehlt nun auch der zweite Mitarbeiter auf der Position, könnte es zu Problemen im Betriebsablauf kommen. Auch eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs wird im Arbeitsrecht als Selbstbeurlaubung angesehen und kann eine Kündigung des Arbeitsvertrages zur Folge haben.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie rechtlich verbindliche Aussagen suchen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Ist eine Selbstbeurlaubung in Ausnahmefällen möglich?

Ein Anwalt kann Ihnen auch sagen, ob es Situationen gibt, in denen eine Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers zumindest denkbar ist. Hin und wieder liest man davon, dass bei einem bevorstehenden Verfall der Urlaubstage eine Selbstbeurlaubung akzeptiert sein könnte.

Nehmen wir an, dass Sie Ihren Jahresurlaub nicht komplett nehmen konnten, weil Ihr Arbeitgeber betriebliche Gründe geltend gemacht hat, die dem entgegenstehen. Ihr Resturlaub wird dann ins nächste Jahr übertragen und muss bis zum 31. März genommen werden.

Jetzt stellen wir uns vor, dass Sie einen Antrag auf Gewährung des Resturlaubs stellen, Ihr Arbeitgeber diesen Antrag aber ablehnt. In diesem Fall könnte man zumindest darüber diskutieren, ob eine Selbstbeurlaubung ein probates Mittel sein könnte.

Verstehen Sie diesen Hinweis aber bitte nicht als Aufforderung zur Selbstbeurlaubung. Es ist in jedem Fall besser, sich nicht selbst zu beurlauben, sondern Erholungsurlaub erst nach Zustimmung des Arbeitgebers anzutreten.

Besteht die Gefahr, dass der Resturlaub aus dem vergangenen Jahr verfallen könnte, hilft meist ein direktes Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten. In diesem Gespräch kann man Möglichkeiten und Wege erläutern, wie mit dem Resturlaub umzugehen ist. Im Hinblick auf das weitere Arbeitsverhältnis ist das ein Vorgehen, das durchaus zu empfehlen ist.

Urlaub nachträglich genehmigen

Wenn der Arbeitgeber am Arbeitsverhältnis mit seinem Mitarbeiter festhalten möchte, wird er vermutlich nicht sofort wegen der Selbstbeurlaubung eine Kündigung aussprechen. Unter Umständen belässt er es bei einer Abmahnung und hofft auf die Einsicht seines Beschäftigten.

Der Zeitraum der Selbstbeurlaubung kann dann nachträglich als Urlaub genehmigt werden. Das liegt jedoch in dem Ermessen des Arbeitgebers. Im Arbeitsrecht findet sich kein derartiger Anspruch des Mitarbeiters. Er muss daher auf die Kulanz seines Arbeitgebers hoffen.

Lohnfortzahlung bei Selbstbeurlaubung

Ist der Erholungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie aber sieht es bei Selbstbeurlaubung aus? Wie man vielleicht schon vermutet, gibt es bei einer Selbstbeurlaubung keinen Anspruch darauf, bezahlt zu werden. Da es sich um keinen genehmigten Erholungsurlaub handelt, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Zeitspanne zu bezahlen.

Bildnachweis: Elnur / Shutterstock.com

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