Suspendierung – und nun?

Suspendierung – das klingt für viele erstmal nach einem harten Schritt, der auf ein Fehlverhalten des betroffenen Arbeitnehmers folgt. Das ist aber nur eines von vielen möglichen Szenarien, die zu einer Suspendierung führen können. Die Suspendierung kann nicht nur einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern auch auf Wunsch des Beschäftigten. In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer sogar ein Recht auf Suspendierung. Hier erfahren Sie, was Sie rund um die Suspendierung wissen sollten.

Ein Mann verlässt das Büro, er wurde suspendiert

Was ist eine Suspendierung?

Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, geht dies für beide Seiten mit bestimmten Rechten und Pflichten einher. Diese ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen des Arbeitsvertrags. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Pflicht, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Im Gegenzug hat er ein Recht auf die vereinbarte Entlohnung. Bei einer Suspendierung ist das anders: Der Arbeitnehmer ist nicht mehr dazu verpflichtet, seine vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Er wird vollständig oder teilweise von seinen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis entbunden.

Man spricht analog zur Suspendierung auch von einer Freistellung oder Beurlaubung. Sie erfordert in vielen Fällen eine explizite Erklärung des Arbeitgebers, wobei die Arbeitspflicht des Beschäftigten in bestimmten Situationen auch automatisch entfallen kann. Eine Suspendierung kann nicht nur einseitig durch den Arbeitgeber erklärt werden, sondern auch einvernehmlich geschehen. Für eine Suspendierung gegen den Willen des Arbeitnehmers braucht ein Arbeitgeber gute Gründe. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich ein Recht darauf, so wie vertraglich vereinbart beschäftigt zu werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Suspendierung mit einer Lohnfortzahlung einhergeht oder nicht.

Wird ein Mitarbeiter suspendiert, besteht das Arbeitsverhältnis nichtsdestotrotz fort. Die Dauer der Suspendierung hängt von den individuellen Umständen ab; sie kann einige Tage, Wochen, Monate oder sogar ein Jahr dauern. Beschäftigte können vorübergehend oder dauerhaft, widerruflich oder unwiderruflich suspendiert werden.

Was kann eine Suspendierung für Gründe haben?

Eine Suspendierung kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Sie kann einvernehmlich beschlossen werden oder einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Beispiele für Situationen, in denen eine einvernehmliche Suspendierung denkbar ist, ist etwa ein geplantes Sabbatical des Mitarbeiters, eine Auszeit zur Pflege von Angehörigen oder Sonderurlaub.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter jedoch auch einseitig suspendieren, und zwar zum Beispiel bei einem dringenden Verdacht auf eine Straftat, die unerlaubte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder wenn eine Beschäftigung vorübergehend nicht möglich ist. Auch einen kranken Mitarbeiter kann der Arbeitgeber suspendieren – weil er ihn für zu krank zum Arbeiten hält oder von ihm ein Infektionsrisiko für das restliche Team ausgeht.

Obgleich viele Menschen bei einer Suspendierung an besondere Situationen denken, handelt es sich auch bei ganz alltäglichen Abläufen in einem Beschäftigungsverhältnis genau genommen um eine Freistellung. Das betrifft zum Beispiel Urlaubstage oder Arbeitsunfähigkeit. Auch ein Freizeitausgleich bei Überstunden ist so gesehen eine Suspendierung, ebenso eine Freistellung für die Stellensuche, ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und der Stillzeit oder eine Teilnahme eines Arbeitnehmers an einem rechtmäßigen Streik.

Welche Folgen hat es, wenn man suspendiert wird?

Wenn ein Beschäftigter suspendiert wurde, besteht das Arbeitsverhältnis trotzdem fort. Eine Suspendierung ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen und muss auch nicht bedeuten, dass die weitere Zusammenarbeit auf der Kippe steht. Während einer Suspendierung entfällt für den betroffenen Beschäftigten die Pflicht zu arbeiten. Umgekehrt wird auch der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers aufgehoben.

Für Betroffene ist auch die Frage wichtig, ob suspendiert eine Lohnfortzahlung bedeutet oder nicht. Das kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Der Arbeitgeber kann bei einer Suspendierung das Gehalt weiterhin zahlen, die Freistellung kann jedoch auch unbezahlt sein.

Grundsätzlich handelt es sich um eine bezahlte Suspendierung, wenn diese einseitig auf den Arbeitgeber zurückgeht, zum Beispiel bei einer Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung hat, etwa im Krankheitsfall oder beim Erholungsurlaub. Unbezahlt ist eine Suspendierung hingegen in der Regel dann, wenn sich beide Seiten einvernehmlich darauf einigen – zum Beispiel bei unbezahltem Extra-Urlaub oder einem Sabbatical. Typischerweise geht die Suspendierung dann auf den Wunsch des Arbeitnehmers zurück.

Ein Sonderfall besteht, wenn der betroffene Mitarbeiter während seiner Suspendierung einer anderen bezahlten Arbeit nachgeht. Das Gehalt aus diesem Job kann dann gegebenenfalls angerechnet werden.

Suspendierung als Vorstufe zur Kündigung?

Wenn eine Suspendierung im Raum steht, befürchten viele Arbeitnehmer, dass eine Kündigung der nächste Schritt sein könnte. Beides – Suspendierung und Kündigung – muss aber nicht im Zusammenhang miteinander stehen. Eine Suspendierung bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist.

Nichtsdestotrotz: Eine Suspendierung, die auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers folgt, kann durchaus als Vorstufe zur Kündigung verstanden werden, wenn der Arbeitgeber die Zeit nutzt, um weitere Schritte zu prüfen.

Eine Suspendierung kann auch zusammen mit einer Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. In manchen Fällen stellen Arbeitgeber gekündigte Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei. Das ist allerdings nur rechtlich zulässig, wenn die Kündigungsfrist nicht allzu lang ist. In solchen Fällen muss außerdem ein möglicherweise verbleibender Resturlaub berücksichtigt werden, wobei er auch ausgezahlt werden kann.

Was Sie tun können, wenn Sie suspendiert wurden

Sie wurden vom Arbeitgeber gegen Ihren Willen suspendiert? Dann fragen Sie sich wahrscheinlich, ob Sie sich dagegen wehren können – und wenn ja, wie. Prinzipiell könnten Sie versuchen, mit dem Arbeitgeber zu reden, oder auch eine Klage anstreben.

Ob es sich lohnt, eine Suspendierung durch den Arbeitgeber anzufechten, hängt von der Begründung des Arbeitgebers für diesen Schritt ab. Eine einseitige Suspendierung ist nur denkbar, wenn die Interessen des Arbeitgebers durch eine Weiterbeschäftigung zu stark beeinträchtigt würden. Das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung muss größer sein als das Interesse des betroffenen Mitarbeiters an einer weiteren vertragsgemäßen Beschäftigung.

Die Begründung des Arbeitgebers für eine einseitige Suspendierung kann etwa hinreichend sein, wenn es darum geht, andere Beschäftigte vor einer Infektion zu schützen, oder wenn er dem Mitarbeiter durch eine schlechte Auftragslage oder eine Unterbrechung der Betriebsabläufe keine Arbeit anbieten kann. Ebenso gut stehen die Chancen des Arbeitgebers, dass auch ein Gericht seine Begründung als hinreichend anerkennen würde, wenn der Verdacht auf eine Straftat oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen im Raum steht oder wenn das Vertrauensverhältnis stark beschädigt ist. Auch im Rahmen einer Kündigung kann eine Suspendierung bis zum Ende der Zusammenarbeit denkbar sein, wenn die Kündigungsfrist maximal einige Monate beträgt.

Manche Arbeitgeber halten im Arbeitsvertrag fest, dass eine Freistellung von Beschäftigten jederzeit möglich ist. Eine solche Klausel ist jedoch rechtlich nicht ohne Weiteres haltbar, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen würde. Eine entsprechende Formulierung im Arbeitsvertrag kann aber zulässig sein, wenn die Suspendierung an das Vorhandensein von Sachgründen geknüpft ist.

Wenn Sie erwägen, gegen Ihre Suspendierung vorzugehen, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Falls Sie sich dazu entscheiden, auf eine vertragsgemäße Beschäftigung zu klagen, sollten Sie das nicht auf eigene Faust versuchen, weil die Erfolgsaussichten ohne entsprechende Sachkenntnis fragwürdig sind.

Vom Dienst suspendiert: Suspendierung bei Beamten

Wie Arbeitnehmer können auch Beamte suspendiert werden. Im Beamtenrecht hat die Suspendierung jedoch noch einmal eine etwas andere, engere Bedeutung, weil sie mit einem Disziplinarverfahren verbunden ist. Wenn Beamte vom Dienst suspendiert werden, dürfen sie nicht mehr zum Dienst erscheinen. In der Regel bekommen sie trotzdem weiterhin ihr übliches Gehalt, welches jedoch in bestimmten Fällen um maximal die Hälfte gekürzt werden kann.

Eine Suspendierung geht im Beamtenrecht mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betroffenen Beamten einher. Das ist das Resultat eines Fehlverhaltens des Beamten, der beispielsweise nicht zum Dienst erschienen ist, unerlaubt Alkohol am Arbeitsplatz konsumiert hat oder sich hat bestechen lassen.

Eine Suspendierung bei Beamten ist nur möglich, wenn anzunehmen ist, dass das Disziplinarverfahren in einer Entfernung des Betroffenen aus dem Beamtendienst resultieren wird. Entscheidend ist damit, welches Urteil das Disziplinargericht mit großer Wahrscheinlichkeit fällen wird.

Bildnachweis: Air Images / Shutterstock.com

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