Treuepflicht: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten

Die sogenannte Treuepflicht des Arbeitnehmers ist eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag. Dieser besagt, dass der Arbeitnehmer die Interessen seines Arbeitgebers zu wahren hat und alles unterlassen muss, was dem Arbeitgeber schaden könnte. Welche Folgen ein Verstoß gegen die Treuepflicht für den Arbeitnehmer haben kann und in welchen Situationen ein solcher Verstoß gegen die Treuepflicht gerechtfertigt sein kann, erfahren Sie im Folgenden.

Eine Frau blickt in ihren Vertrag, was ist die Treuepflicht?

Treuepflicht des Arbeitnehmers: Was bedeutet das?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließen, vereinbaren sie eine Reihe von Rechten und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung zu entlohnen.

Neben dieser Hauptpflicht haben beide Seiten eine Reihe von Nebenpflichten. Dazu gehört zum Beispiel die Treuepflicht des Arbeitnehmers, die übrigens nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden muss. Sie ergibt sich daraus, dass beide Seiten einen Vertrag geschlossen haben. Auch der Arbeitgeber hat Nebenpflichten zu erfüllen: Für ihn ist dies die Fürsorgepflicht. Sie bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass sein Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit nicht gesundheitlich geschädigt wird.

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Konkret handelt es sich um § 241 und § 242 BGB. Diese Regelungen beziehen sich auf Schuldverhältnisse im Allgemeinen. Und da das Arbeitsverhältnis in diese Kategorie fällt, gelten die Paragrafen eben auch für den Arbeitsvertrag.

Dort heißt es, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nach „Treu und Glauben“ zu leisten und dabei „die Verkehrssitte“ zu beachten hat. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bestimmte Treuepflichten zu beachten.

Das bedeutet die Treuepflicht für Arbeitnehmer

Schauen wir uns an konkreten Beispielen an, was die Treuepflicht für Arbeitnehmer bedeutet:

  1. Interessen des Arbeitgebers wahren: Zunächst einmal sind Arbeitnehmer verpflichtet, die Interessen ihres Arbeitgebers zu wahren. Das wiederum kann sich auf unterschiedliche Aspekte des Arbeitsalltags beziehen: Stellt ein Arbeitnehmer beispielsweise fest, dass mit den Maschinen in der Produktionshalle etwas nicht stimmt, muss er dies sofort melden, um den Schaden für seinen Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten. Die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, bedeutet auch, dass die Beschäftigten keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern dürfen. Generell gilt auch, dass sie sich nicht negativ über ihren Arbeitgeber äußern dürfen, da dies dem Ansehen des Unternehmens schaden und sich somit negativ auf das Betriebsergebnis auswirken kö
  2. Keine Konkurrenzarbeit: Arbeitnehmer dürfen nach einer Kündigung nicht für direkte Konkurrenten ihres ehemaligen Arbeitgebers arbeiten. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sie Kenntnisse, die sie bei ihrem Arbeitgeber erworben haben, an die Konkurrenz weitergeben. Unter Umständen können auch Kunden des Arbeitgebers abwandern, weil sie eine enge Beziehung zu dem (ehemaligen) Mitarbeiter haben und lieber von ihm betreut werden mö Auch dies bedeutet einen finanziellen Schaden für den (ehemaligen) Arbeitgeber.
  3. Bereitschaft zu Überstunden: Bei unvorhergesehenem Arbeitskräftebedarf im Unternehmen kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, Überstunden zu leisten. So kann es z. bei einer größeren Katastrophe wie einem Brand oder Wasserschaden erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus aushilft. Auch in anderen Fällen, z. B. bei einem unerwartet hohen Auftragseingang, kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, Überstunden zu leisten.
  4. Gesundheitsförderung: Erkrankte Arbeitnehmer müssen alles tun, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, während der ersten sechs Wochen einer Krankheit Lohnfortzahlung zu leisten. Sie haben daher einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, alles zu unterlassen, was ihrer Genesung schaden kö Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Unter Umständen sind sie auch verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen. Im Idealfall können sie ihrem Arbeitgeber auch schon sagen, wie lange sie voraussichtlich ausfallen werden.
  5. Keine Bestechlichkeit: Beschäftigte dürfen kein Geld im Gegenzug für bestimmte Tätigkeiten annehmen. Bestechlichkeit ist in einigen Jobs und Berufen relevanter als in anderen.

Verstoß gegen die Treuepflicht: Konsequenzen für den Arbeitnehmer

Bei einer Verletzung der Treuepflicht kann sich der Arbeitgeber zur Wehr setzen. Die Art der Reaktion hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie lange ist der Arbeitnehmer schon im Unternehmen? Wie schwerwiegend ist die Treuepflichtverletzung und welche Position hat der Arbeitnehmer im Unternehmen inne? Von einer Führungskraft kann man sicherlich einen anderen Umgang mit den arbeitsvertraglichen Pflichten erwarten als von einer Aushilfe, die gerade erst im Unternehmen angefangen hat.

  1. Ermahnung: Die unterste Eskalationsstufe bei einer Verletzung der Treuepflicht ist die (mündliche) Ermahnung. Sie unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Abmahnung. Der Wichtigste besteht wohl darin, dass die Ermahnung keine offizielle Vorwarnung einer Kündigung ist.
  2. Abmahnung: Die Abmahnung stellt somit die zweite Eskalationsstufe bei einem Verstoß gegen die Treuepflicht dar. Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber nicht nur das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern er kündigt auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, wenn sich der Arbeitnehmer weiterhin vertragswidrig verhält.
  3. Kündigung: Das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn sein Arbeitnehmer gegen die Treuepflicht verstößt, ist die Kündigung. Auch hier kommt es auf die Schwere der Pflichtverletzung an. Unter bestimmten Umständen, nämlich bei schweren Verstößen gegen die Treuepflicht, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch fristlos kündigen.

Bei rechtlichen Fragen sollte in jedem Fall ein Jurist hinzugezogen werden. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur allgemeine Hinweise und stellt die übliche Vorgehensweise dar. Konkrete Einzelfragen können nur von einem Experten verbindlich beantwortet werden.

Ausnahmen von der Treuepflicht

Andererseits gibt es auch Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die eine Verletzung der Treuepflicht durch den Arbeitnehmer rechtfertigen können. So ist der Arbeitnehmer nicht in jedem Fall verpflichtet, in erheblichem Umfang Überstunden zu leisten. Schon gar nicht, wenn der Arbeitgeber sie nicht bezahlt oder keinen Freizeitausgleich anbietet. Inwieweit der Arbeitnehmer in diesem Fall gegen seine Treuepflicht verstoßen darf, hängt von der konkreten Situation ab.

Auch der Gesichtspunkt der Interessenwahrung spielt bei der Treuepflicht immer wieder eine Rolle. So können Arbeitnehmer unter anderem darauf aufmerksam machen, dass bei ihrem Arbeitgeber etwas nicht stimmt, beispielsweise dass der Gesundheitsschutz nicht richtig beachtet wird.

Wenn Mitarbeiter diese Dinge öffentlich machen, verstoßen sie gegen ihre Treuepflicht. Denn dadurch erhalten andere Personen Kenntnis von den Vorgängen und interne Betriebsabläufe. Auf der anderen Seite hat der Mitarbeiter jedoch auch eine Pflicht, diese Missstände anzuzeigen und damit sich selbst und/oder seine Kollegen zu schützen.

Dennoch kann es vorkommen, dass solche Fälle vor Gericht landen. Es gibt nämlich nicht wenige Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern kündigen, weil diese gegen ihre Treuepflicht verstoßen haben. Die Arbeitsgerichte müssen dann entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder ob die Interessen des Arbeitnehmers höher zu bewerten sind als die des Arbeitgebers. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Kündigung für rechtmäßig erklärt wird und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert, weil er gegen seine Treuepflicht verstoßen hat.

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