Vertrauensarbeitszeit: So klappt es mit der flexiblen Arbeitszeit

Kommen und gehen, wann man will, solange die Arbeit erledigt wird – das ist die Idee hinter der Vertrauensarbeitszeit, die bei einigen Unternehmen immer beliebter wird. Und das aus gutem Grund, denn das Modell hat nicht nur Vorteile für die Beschäftigten, die sich die Zeit frei einteilen können. Auch Arbeitgeber profitieren davon, dass Mitarbeiter dank flexibler Arbeitszeiten motivierter und produktiver sind.

Ein Mann sitzt abends im Büro und ist zufrieden da er nach Vertrauensarbeitszeit arbeiten kann

Vertrauensarbeitszeit Definition: Was versteht man darunter?

Der Name deutet es schon an. Damit die Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen funktionieren kann, braucht es vor allem eins: Vertrauen. Und zwar in erster Linie das Vertrauen des Arbeitgebers. Denn Ihr Chef muss Ihnen vertrauen, dass Sie auch ohne Überwachung die vereinbarten Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erbringen.

Vertrauensarbeitszeit gehört damit zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen. Denn Arbeitnehmer dürfen sich dabei ihre Arbeitszeit komplett frei einteilen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet aber nicht, dass Sie nur soviel arbeiten, wie Sie gerade möchten. Im Gegensatz zum Gleitzeitmodell gibt es hier nicht zwingend eine Kernarbeitszeit, bei der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz präsent sein müssen.

Im Gegenteil: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen Sie am Ende der Woche oder am Ende des Monats die Stunden geleistet haben, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit können Arbeitnehmer jedoch selbst entscheiden und zum Beispiel morgens später anfangen zu arbeiten und dafür abends ein bisschen länger im Büro bleiben.

Denkbar ist aber auch, dass Sie zum Beispiel an einigen Tagen in der Woche besonders viel Arbeit „wegschaffen“ und sich so einen freien Nachmittag gegen Ende der Woche gönnen können. Auch bei privaten Terminen, die Sie unbedingt während der Woche wahrnehmen müssen, ist die Vertrauensarbeitszeit eine gute Sache.

Eine gesetzliche Regelung, die sich auf die Vertrauensarbeitszeit bezieht, gibt es nicht. Trotzdem – oder gerade deshalb – muss dieses flexible Arbeitszeitmodell irgendwo geregelt sein. Und so finden sich in Unternehmen, in denen es Vertrauensarbeitszeit gibt, Betriebsvereinbarungen oder Passagen im Arbeitsvertrag, die das Arbeitszeitmodell näher definieren.

Übrigens: Wie bei einem Arbeitsvertrag ist auch bei der Vertrauensarbeitszeit eine mündliche Absprache gültig. Allerdings gilt hier wie dort, dass beide Seiten besser beraten sind, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. So wissen alle Beteiligten, an welche Absprachen sie sich halten müssen.

Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeiten

Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit ist eine Variante der Vertrauensarbeitszeit. Dabei wird die Freiheit der Arbeitnehmer ein klein wenig eingeschränkt, denn der Arbeitgeber gibt bei diesem Modell vor, dass seine Mitarbeiter zu einer bestimmten Zeit im Büro sein müssen.

Meist sind das ein paar Stunden täglich. Die Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeiten ist besonders dann sinnvoll, wenn Besprechungen abgehalten werden oder Kunden zu festen Zeiten im Büro betreut werden müssen.

Streng genommen handelt es sich bei der Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit nicht mehr um echte Vertrauensarbeitszeit, denn der Arbeitgeber bestimmt und kontrolliertzumindest teilweise, wann sich die Beschäftigten im Firmengebäude oder an ihrem Arbeitsplatz aufhalten müssen.

Für wen eignet sich das Modell Vertrauensarbeitszeit?

Aus dem bisher Gesagten wird schnell klar, dass sich Vertrauensarbeitszeit nicht für alle Mitarbeiter gleichermaßen eignet. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in der Produktion bei einem Automobilzulieferer. Dann können Sie natürlich nicht nur dann erscheinen, wenn es Ihnen gerade passt. Aber auch in der Kundenbetreuung im Call Center müssen die Mitarbeiter zu den angegebenen Bürozeiten am Platz sein – alles andere funktioniert bei dieser Art von Job nicht.

Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass für Beschäftigte ohne Präsenzjob die Vertrauensarbeitszeit zumindest eine Option ist. In kreativen Berufen oder im Vertrieb kommt es schließlich nicht darauf an, zu eng festgelegten Tageszeiten zu arbeiten. Hier geht es in erster Linie darum, dass ein Ziel erreicht wird. Aus diesem Grund vereinbaren Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten auch Zielvereinbarungen, wenn sie sich auf Vertrauensarbeitszeit einigen.

Die Vor-und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Modell Vertrauensarbeitszeit verschiedene Vor- und Nachteile, die wir für Sie kurz und übersichtlich hier zusammenstellen:

Vertrauensarbeitszeit aus Arbeitgebersicht

VorteileNachteile
Gutes BetriebsklimaGefahr der Überlastung der Mitarbeiter
Hohe Motivation der BeschäftigtenMitarbeiter können kaum kontrolliert werden
Große Loyalität zum ArbeitgeberMitarbeiter sind selten zu festgelegten Zeiten erreichbar (bei echter Vertrauensarbeitszeit)
Geringerer Verwaltungsaufwand (wenn die Voraussetzungen stimmen)Zeiterfassung schwieriger möglich
 Zielvereinbarungen müssen unmissverständlich formuliert sein

Vertrauensarbeitszeit aus Arbeitnehmersicht

VorteileNachteile
Große EntscheidungsfreiheitKollegen sind schwieriger zu erreichen
Mehr FlexibilitätFehlende Abgrenzung zwischen Freizeit und Arbeitszeit
Unproduktive Zeiten werden vermiedenGefahr, mehr zu arbeiten als vertraglich vorgesehen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird ermöglichtGrößerer Druck, weil Zielvereinbarungen erreicht werden müssen
Qualität der geleisteten Arbeit rückt in den MittelpunktGefahr von Burnout

Vertrauensarbeitszeit: Konkrete Regelungen wichtig

Um Probleme und Unmut in Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit zu vermeiden, sind konkrete Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig:

  1. Arbeitszeit: Trotz Vertrauensarbeitszeit müssen sich beide Seiten natürlich an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten. Das besagt, dass täglich die Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen darf – wobei gelegentliche Ausnahmen im Rahmen des Gesetzes erlaubt sind.
  2. Pausen- und Ruhezeiten: Dem Arbeitnehmer muss genügend Freiraum bleiben, um sich nach der Arbeit zu erholen und Kraft für den nächsten Arbeitstag zu tanken. So müssen zwischen Arbeitsende und dem erneuten Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden liegen. Auch hier gibt es Ausnahmen, die im Arbeitszeitgesetz definiert sind.
  3. Überstunden: Tatsächlich sind auch bei der Vertrauensarbeitszeit Überstunden möglich. Denn alles, was über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, gilt nun einmal als Überstunde. Der Unterschied zu „herkömmlichen“ Überstunden liegt jedoch darin, dass diese nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden. Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit entstehen, wenn mehr Zeit darauf verwendet werden muss, einen bestimmten Arbeitsschritt abzuschließen.
  4. Zeiterfassung: Damit die Überstunden richtig erfasst und Ihnen als Arbeitnehmer gutgeschrieben werden, muss Ihr Arbeitgeber diese Überstunden erfassen. Auch das klingt zunächst vielleicht widersinnig. Denn bei Vertrauensarbeitszeit geht man meist nicht davon aus, dass die Arbeitszeit nachgehalten wird. Der Arbeitgeber vertraut schließlich darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Trotzdem müssen Überstunden, die der Beschäftigte für das Unternehmen geleistet hat, aufgezeichnet werden. Der Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit, die Aufzeichnung der Überstunden und damit die Zeiterfassung an seine Mitarbeiter zu delegieren. Gerade bei Vertrauensarbeitszeit ist das auch durchaus sinnvoll. Schließlich weiß der Chef meist gar nicht, wann (und bei Vertrieblern auch wo) seine Mitarbeiter gerade im Einsatz sind. Ganz aus dem Schneider ist er damit aber immer noch nicht. Denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen ihrer Beschäftigten zu kontrollieren und diese 2 Jahre lang aufzubewahren.

Vertrauensarbeitszeit: Tipps für Arbeitnehmer

Auch Sie als Mitarbeiter können aktiv werden und einiges dafür tun, dass Sie das Modell der Vertrauensarbeitszeit bestmöglich für Sie nutzen. Denn gerade bei Vertrauensarbeitszeit ist die Gefahr groß, dass sich Mitarbeiter überlasten, weil bestimmte Zielvereinbarungen eingehalten oder das Projekt rechtzeitig abgeschlossen werden muss. Unsere Tipps:

  1. Selbstorganisation: Gutes Zeitmanagement ist eine Voraussetzung dafür, dass Vertrauensarbeitszeit gelingen kann. Auf unseren Seiten finden Sie einige Hinweise, wie Sie sich effizient selbst organisieren können. Daneben können Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber anregen, dass dieser Zeitmanagement-Kurse für seine Beschäftigten anbietet.
  1. Freiräume: Achten Sie darauf, dass Sie vor allem die Zeiten am Wochenende und an den Abenden von Arbeit frei halten. Nicht nur Ihre Familie, auch Ihre Gesundheit wird sich darüber freuen, dass Sie sich die nötige Auszeit gönnen.
  2. Zielvereinbarungen: Die Zielvereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber sollten so formuliert sein, dass Sie eine Chance haben, diese auch umzusetzen. Es hat wenig Sinn, wenn Sie sich auf Dinge einigen, die nicht realistisch sind und nur auf dem Papier gut aussehen.

BIldnachweis: Dusan Petkovic / Shutterstock.com

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