Anlagen Bewerbung: Reihenfolge & Umfang

Was gehört in eine Bewerbung? Lebenslauf, Anschreiben – und dann? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Anlagen, ihre Auswahl und Anordnung in der Bewerbung.

Anschreiben und Lebenslauf sind ohne Zweifel die beiden wichtigsten Bestandteile einer Bewerbung – nichtsdestotrotz besteht eine vollständige Bewerbung noch aus weiteren Dokumenten. Welche das sind und wie sie angeordnet werden sollten wird im Folgenden erklärt.

Vorlage / Muster: Bewerbung 2017
Vorlage / Muster: Bewerbung 2017

Alle Bewerbungsvorlagen ansehen >>

Für einen guten Überblick in der Bewerbung: Anlagenverzeichnis erstellen

Um dem Adressaten der Bewerbung einen Überblick darüber zu verschaffen, mit welchen Unterlagen er neben dem Lebenslauf und dem Anschreiben rechnen kann, bietet sich insbesondere bei umfangreichen Anlagen ein Anlagenverzeichnis an. Zwingend ist dies jedoch nicht.

Die Anlagen können dabei entweder in chronologischer Reihenfolge oder anti-chronologisch, wie es etwa in den USA üblich ist, sortiert werden. Das bedeutet, dass sich der Bewerber entscheiden muss, ob er etwa Zeugnisse von früheren Jobs so sortiert, dass das oberste Zeugnis das aktuellste ist oder umgekehrt. Wer bereits viel Berufserfahrung gesammelt hat, sollte sich besser für die amerikanische Variante entscheiden und die aktuellsten Nachweise an vorderer Stelle in der Bewerbung einordnen. Schließlich handelt es sich dabei auch um die für den Personaler aussagekräftigeren Dokumente.

Das Anlagenverzeichnis listet die Anlagen entsprechend ihrer Anordnung auf. Es sollte in der Bewerbung am Ende des Anschreibens aufgelistet werden. Alternativ kann es auf einem optionalen Deckblatt Platz finden. Wird kein eigenständiges Anlagenverzeichnis erstellt – etwa aus Platzgründen – sollte in einem Satz am Ende des Anschreibens zumindest darauf verwiesen werden, dass Anlagen vorhanden sind. Meist reicht hier der Verweis „Anlagen“ ganz am Ende des Anschreibens. Namentlich genannt werden diese Dokumente an dieser Stelle dann jedoch nicht.

Welche Dokumente sollten der Bewerbung beigefügt werden?

Welche Dokumente und Nachweise neben dem tabellarischen Lebenslauf und dem Anschreiben noch hinzugefügt werden, hängt stark von der Erfahrung des Bewerbers ab. Auch die Position, für die der Kandidat sich bewirbt, ist für die Entscheidung relevant. Wer sich gerade für den ersten Job nach Schule, Ausbildung oder Studium bewirbt, hat noch kaum Nachweise vorzuweisen. In diesem Fall sollten jedoch schulische und, falls vorhanden, akademische Nachweise angehängt werden – also Zeugnisse von Schule und Hochschule.

Für Bewerber mit wenig Berufserfahrung kann es sich auch anbieten, Praktikumsnachweise in die Bewerbung zu integrieren. Vor allem, wenn das Praktikum über einen längeren Zeitraum angedauert hat und das Zeugnis die Arbeit des Praktikanten ausführlich bewertet, ist dies sehr aussagekräftig für Personaler. Deshalb sollten solche Nachweise unbedingt angefügt werden. Falls dies nicht geschieht, könnte sich der Personaler fragen, warum der Bewerber auf diese Dokumente verzichtet hat. Anders verhält es sich, wenn der Bewerber bereits sehr viel Berufserfahrung gesammelt hat.

Arbeitszeugnisse dürfen in den Anlagen der Bewerbung nicht fehlen

Wer schon Berufserfahrung gesammelt hat oder schon lange im Arbeitsleben steht, sollte bei einer Bewerbung unbedingt an Arbeitszeugnisse früherer Jobs denken. Es fällt negativ auf, wenn Zeugnisse von ehemaligen Tätigkeiten in der Bewerbung fehlen – beim Personaler könnte dann der Eindruck aufkommen, das Zeugnis sei nicht allzu positiv ausgefallen. Ein fehlendes Zeugnis wirkt sich dann unter Umständen schlechter aus als eines, bei dem der Bewerber nicht sehr gut wegkommt. Besser ist es, auch mit solchen Nachweisen offen umzugehen. Um den Umfang der Bewerbung nicht allzu groß werden zu lassen, sollten jedoch nur etwa drei aktuelle Arbeitszeugnisse in einer Bewerbung enthalten sein.

Für den Fall, dass der Bewerber bereits im Ausland berufliche Erfahrungen gesammelt hat, sollte er entsprechende Nachweise übersetzen lassen. Diese Übersetzungen sollten beglaubigt sein.

Empfehlungsschreiben und Referenzen

Neben Arbeitszeugnissen oder Praktikumszeugnissen kann es sich auch anbieten, Empfehlungsschreiben oder Referenzen beizufügen. Diese ersetzen beispielsweise bei selbständigen Bewerbern, die freiberuflich für einen Arbeitgeber tätig waren, das Arbeitszeugnis, auf das sie rechtlich im Gegensatz zu Angestellten keinen Anspruch haben.

Bei Empfehlungsschreiben und Referenz handelt es sich um eine explizite Empfehlung des ehemaligen Mitarbeiters durch einen Vorgesetzten. Angefragt werden sollten sie vom Bewerber jedoch nur, wenn wahrscheinlich ist, dass diese Nachweise von Seiten des Chefs positiv ausfallen. Wenn ein solches Schreiben nur aus Gefälligkeit oder halbherzig erstellt wird, fällt dies meist auch dem Adressaten der Bewerbung auf. Dann können Empfehlungsschreiben, die in Wahrheit gar keine sind, der Bewerbung auch einen negativen Beigeschmack verleihen. In diesem Fall sollte besser darauf verzichtet werden, diese Dokumente anzufügen.

Die Bewerbung nicht durch irrelevante Anlagen überfrachten

Mögliche weitere Bestandteile der Anlagen einer Bewerbung sind weitere Nachweise, etwa über geforderte Fremdsprachenkenntnisse oder Fortbildungen, falls diese für die angestrebte Position relevant sind. Auch Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten können sich anbieten, wenn sie in einem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen. In kreativen Berufen werden zudem häufig Arbeitsproben gefordert.

Bei der Auswahl relevanter Anlagen sollte bedacht werden, dass kein Personaler mit Unterlagen zugeschüttet werden möchte. Was der Bewerbung beigefügt wird, sollte also kritisch abgewogen werden. Grundsätzlich sollten Dokumente, die sich mutmaßlich positiv auf die eigenen Chancen, die Stelle zu bekommen, auswirken, auch beigefügt werden. Manches ist aber schlicht für die ausgeschriebene Position nicht relevant – etwa, weil sich der betreffende Nachweis auf ein ganz anderes Tätigkeitsfeld bezieht.

Die Anlagen einer Bewerbung dienen dazu, die Angaben im Lebenslauf zu stützen und sie für den Entscheidungsträger plausibler und anschaulicher zu machen. Nach dieser Prämisse sollten die Anlagen auch ausgewählt werden.

Wer schon einige Berufserfahrung gesammelt hat, sollte insbesondere mit alten Nachweisen kritisch umgehen. Wer studiert hat und der Bewerbung sein Masterzeugnis beigefügt hat, kann auf das Abiturzeugnis getrost verzichten. Es hat für den Personaler keine nennenswerte Relevanz mehr.

Die richtige Anordnung der Anlagen

Wenn mögliche Anlagen gesichtet und eine Entscheidung darüber getroffen wurde, welche Dokumente ihren Weg in die Bewerbung finden sollen und welche nicht, gilt es, die Nachweise sinnvoll anzuordnen. Grundlegend sollte sich der Bewerber dabei für eine chronologische oder anti-chronologische Vorgehensweise entscheiden. Doch selbst, wenn diese Frage geklärt ist, muss überlegt werden, welche Art von Nachweisen vor anderen eingefügt werden.

Dabei geht es nach der Wichtigkeit der Dokumente in den Augen des Personalers. Ein Arbeitszeugnis ist wichtiger als ein Praktikumszeugnis, und der Nachweis über das Hochschulstudium ist mehr von Bedeutung als das Zertifikat, das die eigenen Spanisch-Kenntnisse bestätigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass aktuelle Nachweise über die Stationen des eigenen Lebenslaufs wichtiger sind als ältere. Deshalb sollte das jüngste Arbeitszeugnis unbedingt vor dem Hochschulzeugnis eingefügt werden. Weil sie mit Arbeitszeugnissen vergleichbar sind, sollten Referenzen oder Empfehlungsschreiben nach Arbeitszeugnissen folgen oder auch vor diesen stehen, wenn sie sich auf jüngere Tätigkeiten beziehen.

Hier sollten ebenfalls nur einige wenige relevante und aktuelle Nachweise ausgewählt werden. Weitere Nachweise, etwa Arbeitsproben, sollten hinter Zeugnissen eingeordnet werden. Insgesamt sollte der Umfang einer Bewerbung 20 Seiten auch bei viel Berufserfahrung nicht überschreiten. Andernfalls kann es beispielsweise auch bei einer digital versandten Bewerbung Probleme geben, weil das Dokument dann auch eine entsprechend große Dateigröße aufweist.

Weitere Tipps und Informationen gibt es in unserem Beitrag: „Bewerbungstipps„.

Nach oben scrollen