Bewerbung: Frühestmöglicher Eintrittstermin

In einer Stellenausschreibung wird der Bewerber häufig nach dem Zeitpunkt gefragt, zu dem er die neue Stelle antreten könnte. Was es bei der Nennung des möglichen Eintrittstermins in der Bewerbung zu beachten gibt, wird im Folgenden geschildert – mit Beispielen für eine gelungene Formulierung.
„Bitte nennen Sie uns Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin.“ Dieser Satz steht oft am Ende einer Stellenausschreibung – und er fordert den Interessenten auf, anzugeben, wann er bei dem betreffenden Arbeitgeber anfangen könnte.

Für den Arbeitgeber ist damit klar, wann ein Bewerber in sein Unternehmen eintreten könnte. Er kann dann seine eigenen Vorstellungen mit dem abgleichen, was ihm der Bewerber bieten kann. Sucht der Chef sofort einen Ersatz für den fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter, oder soll die Stelle ohnehin erst in drei Monaten besetzt werden? Und wie passt die Bewerberin dazu, die bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber noch für ein halbes Jahr vertraglich gebunden ist?

Vorlage / Muster: Bewerbung 2018
Vorlage / Muster: Bewerbung 2018

Alle Bewerbungsmuster ansehen >>

Wann die Stelle besetzt werden soll, ist nicht immer ersichtlich

Wann die ausgeschriebene Stelle besetzt werden soll, ist dabei für den Kandidaten nicht immer ersichtlich. Nicht in allen Fällen steht ein solches Datum in der Stellenausschreibung. Häufig ist auch vom „nächstmöglichen Zeitpunkt“ die Rede, was auf eine gewisse Flexibilität oder auch eine dringendere Suche der Verantwortlichen hindeutet. Häufig deutet die Frage nach dem frühestmöglichen Eintrittstermin des Bewerbers in der Stellenausschreibung darauf hin, dass die offene Stelle relativ rasch besetzt werden soll.

Was aber sollte man in der Bewerbung schreiben, wenn man zur Nennung eines solchen Datums aufgefordert wird? Und wie kann man diese Information gelungen formulieren?

Zunächst einmal gilt: Wer trotz der expliziten Aufforderung, einen frühestmöglichen Eintrittstermin in der Bewerbung zu nennen, darauf verzichtet, macht den potenziellen neuen Chef negativ auf sich aufmerksam. Schließlich zeugt ein solches Verhalten schon bevor das Arbeitsverhältnis überhaupt aufgenommen wurde davon, dass man Anweisungen nicht unbedingt befolgt. Deshalb sollte das Datum, sofern es vom Ausschreibenden gewünscht wird, unbedingt in der Bewerbung genannt werden.

Dabei ist der Zeitraum, den man als möglichen Eintrittstermin in die Firma nennt, etwas heikel. Wer noch gar nicht gekündigt hat, zeigt zwar, dass jemand mit seiner Arbeit offenbar hinreichend zufrieden ist – gleichzeitig hat er jedoch unter Umständen lange Kündigungsfristen, die auf potenzielle Chefs abschreckend wirken können.
Wer hingegen flexibel ist – etwa durch eine Phase der Arbeitslosigkeit – kann zwar zeitnah eine neue Stelle aufnehmen, muss aber aufpassen, dass er durch seine Formulierung des Eintrittszeitraums in der Bewerbung nicht verzweifelt wirkt.

Frühestmöglicher Eintrittstermin

Formulierung im Anschreiben unterbringen

Der richtige Ort für die Nennung des frühestmöglichen Eintrittstermins ist das Anschreiben der Bewerbung. Hier kann die Information im letzten Absatz oder auch als „P.S.“ untergebracht werden. Wichtig ist nur, dass dies enthalten ist. Eine gelungene Formulierung sollte jedoch durchdacht sein. Besonders für Menschen, die theoretisch von heute auf morgen – oder von heute auf nächste Woche – verfügbar wären, ist Vorsicht angebracht. Wer allzu leicht verfügbar ist, schwächt die eigene Position, weil er ganz offenbar sehr dringend auf der Suche nach einer neuen Stelle ist. Außerdem wird so eine gewisse Alternativlosigkeit suggeriert. „Ab sofort“ sollte deshalb niemand schreiben – selbst, wenn das eigentlich stimmt.

Besser ist es, auf das nächste sinnvolle Datum zu verweisen – etwa den ersten Tag des nächsten Monats, oder, falls der Monat gerade erst begonnen hat, zumindest den 15. des laufenden Monats. Verzichten Sie deshalb auf Formulierungen wie „Ich könnte sofort bei Ihnen anfangen“ oder „Ich bin flexibel ab sofort verfügbar“. Keine Angst, falls der Arbeitnehmer selbst sehr dringend sucht, wird es nicht daran scheitern, dass Sie auf dem Papier erst eine Woche später anfangen können als vom Chef gewünscht. Im persönlichen Gespräch kann das schließlich auch nachträglich noch geklärt werden.

Beispiele für die Nennung des möglichen Eintrittstermins in der Bewerbung

Wie der mögliche Eintrittstermin in die zu besetzende Stelle in der Bewerbung genannt wird, hängt zunächst natürlich davon ab, wie der Kandidat verfügbar ist. Entsprechend unterscheiden sich denkbare Formulierungen je nachdem, ob der Interessent sofort Zeit für den Antritt der neuen Stelle hat oder erst in einem halben Jahr.

Falls Sie derzeit arbeitslos sind (oder als Selbständiger flexibel sind), sollten Sie darauf achten, nicht zu bedürftig und verzweifelt zu wirken. Vermeiden Sie dringend Formulierungen wie „Ich stehe Ihnen ab sofort zur Verfügung“ oder „Ich könnte nächste Woche schon an meinem neuen Schreibtisch sitzen“. Bleiben Sie lieber vage – etwa so:

  • „Was einen möglichen Eintritt in Ihr Unternehmen angeht, bin ich kurzfristig flexibel“.

Eine andere denkbare Variante ist:

  • „Einem kurzfristigen Start bei Ihrer Firma steht von meiner Seite aus nichts im Weg“.

Eine andere Möglichkeit ist es, auf den ersten Tag des nächsten Monats zu verweisen. Falls vom künftigen Chef gewünscht, kann man später immer noch flexibel reagieren – und bei Bedarf doch früher anfangen.

Anders verhält es sich, wenn sich der Bewerber in einem auslaufenden Arbeitsvertrag befindet. Dieses Datum sollte er entsprechend nennen, etwa so:

  • „Ich bin vertraglich in meiner aktuellen Position noch bis zum 31. Juli gebunden. Danach stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“
  • „Mein Vertrag bei [Name des Unternehmens] läuft zum 31. Juli aus. Entsprechend könnte ich zum 1. August bei Ihnen anfangen.“

Wer eine Arbeit ausübt und noch gar nicht die Kündigung eingereicht hat, sollte das ebenfalls deutlich machen:

  • „Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Gerne stehe ich Ihnen ab dem 1. September zur Verfügung.“
  • „Die Kündigungsfrist bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beträgt drei Monate. Entsprechend könnte ich zum 1. Dezember bei Ihnen anfangen – nach Rücksprache ist möglicherweise auch ein früherer Beginn bei Ihrer Firma möglich.“

Einen Eintrittstermin in der Bewerbung nennen oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wenn in der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich nach einem möglichen Eintrittstermin gefragt wird, sollte dieser auch nicht in der Bewerbung genannt werden. Im persönlichen Gespräch kann die Sache dann immer noch geklärt werden. Wer trotzdem vermerkt, ab wann er verfügbar ist, tut sich unter Umständen keinen Gefallen damit – etwa, indem er schreibt, dass er noch drei Monate in seinem derzeitigen beruflichen Verhältnis gebunden ist. Wenn die Stelle früher besetzt werden soll, ist dieser Interessent möglicherweise schon aus dem Rennen – obwohl sowohl denkbar ist, dass er den Personaler so von sich überzeugt hätte, dass der Arbeitnehmer womöglich noch etwas länger als eigentlich gewollt auf ihn gewartet hätte. Ebenso ist es möglich, dass der Bewerber nach Rücksprache etwas früher aus seinem Vertrag gekommen wäre. Umgekehrt gilt: Wer quasi sofortige Verfügbarkeit signalisiert, wirkt schwächer – und hat eine schlechtere Position, wenn es um das Verhandeln mit dem möglichen künftigen Chef geht.

Eine Ausnahme sind Initiativbewerbungen, wenn die gewünschte Stelle also gar nicht ausgeschrieben war. In diesem Fall gibt es auch Gründe, die dafür sprechen, einen möglichen Eintrittstermin zu nennen. Andererseits: Initiativbewerbungen werden in der Regel ohnehin aufmerksam gelesen – schließlich ist man zu diesem Zeitpunkt oft der einzige Bewerber. Zudem zeigt man mit einer Initiativbewerbung einen deutlichen Wunsch, bei diesem Arbeitgeber tätig zu werden. Über einen möglichen Eintrittstermin kann dann später immer noch gesprochen werden, wenn es zu einem persönlichen Gespräch kommt.

Bildnachweis: webandi / pixabay.com

Nach oben scrollen