Insolvenzgeld: Finanzielle Absicherung für Arbeitskräfte
Wenn der eigene Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, droht Beschäftigten nicht nur eine betriebsbedingte Kündigung. Auch finanziell kann es heikel für die Mitarbeiter sein, wenn der Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt nicht oder nicht mehr vollständig zahlen kann. Für solche Fälle gibt es Insolvenzgeld. Wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung ist und wie man sie beantragt.

Insolvenzgeld: Was ist es und wozu ist es gedacht?
Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, kann das nicht nur für die Eigentümer zum Problem werden. Betroffen sind auch die Arbeitnehmer, die dort tätig sind: Ihre Jobs sind es, die auf dem Spiel stehen. Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist, kann er womöglich Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen – ein akutes finanzielles Risiko für Arbeitskräfte. Damit Arbeitnehmer in solchen Fällen nicht ohne Einkünfte dastehen, gibt es Insolvenzgeld.
Insolvenzgeld ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Agentur für Arbeit, die Arbeitnehmer vor Lohnausfällen im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz schützt. Durch Insolvenzgeld wird sichergestellt, dass Beschäftigte auch bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers den Lohn der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Die Gelder, die als Insolvenzausfallgeld gezahlt werden, stammen dabei aus einer Umlage, die von Arbeitgebern finanziert wird.
Der Anspruch auf Insolvenzgeld im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wurde in Deutschland in den 1970er-Jahren eingeführt, um Risiken für Arbeitnehmer zu mildern. So sollte gewährleistet werden, dass Beschäftigte nicht unter der Insolvenz der betroffenen Unternehmen leiden. Insolvenzgeld ist damit ein wichtiger Pfeiler im System der sozialen Sicherung in Deutschland.
Durch einen Antrag auf Insolvenzgeld erhalten anspruchsberechtigte Arbeitnehmer eine Art Übergangsgeld, das ihnen dabei hilft, finanzielle Durststrecken durchzustehen. Es überbrückt den Zeitraum, bis entweder ein neuer Job gefunden ist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Neben der Entlastung für die betroffenen Arbeitskräfte hat Insolvenzgeld auch einen stabilisierenden Effekt auf den Arbeitsmarkt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Anspruch: Wer kann einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen?
Auf Antrag wird Insolvenzgeld nur an Betroffene gezahlt, die die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung erfüllen. Die Zielgruppe sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Dazu zählen auch Auszubildende und Menschen, die in Heimarbeit tätig sind, soweit sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigten den Weisungen ihres Arbeitgebers unterworfen sind und Anspruch auf eine regelmäßige Entlohnung haben.
Damit Insolvenzgeld beantragt werden kann, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss zahlungsunfähig sein (erfüllt in der Regel durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Betrieb mangels Masse vollständig eingestellt wird).
- Das Arbeitsverhältnis muss in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz bereits bestanden haben.
Selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es bestimmte Fälle, in denen kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht. Kein Insolvenzgeld beantragen können etwa Gesellschafter-Geschäftsführer, weil sie nicht als abhängig Beschäftigte gelten. Auch, wer als freier Mitarbeiter oder anderweitig auf selbstständiger Basis für ein Unternehmen tätig ist, hat im Fall einer Zahlungsunfähigkeit keinen Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit.
Wie lange wird Insolvenzgeld gezahlt und wie hoch ist die Leistung?
Insolvenzgeld ist eine finanzielle Absicherung für Beschäftigte, deren Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Ausgezahlt wird es für einen bestimmten, klar festgelegten Zeitraum.
Konkret geht es darum, den Lohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis zu ersetzen. Damit ist die formale Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemeint, alternativ die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse oder die vollständige Einstellung der betrieblichen Tätigkeit. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch bestanden hat. Darüber hinaus darf der Lohn nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt worden sein.
In der Höhe entspricht Insolvenzgeld dem Nettoentgelt der Beschäftigten. Angerechnet werden neben dem reinen Gehalt auch Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Beiträge zu Direktversicherungen. Auch Sachbezüge können berücksichtigt werden. Zugleich gibt es eine Obergrenze in Form der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Was darüber hinausgeht, fällt entsprechend weg.
Vom Insolvenzgeld gehen keine Steuern ab; die Leistung ist somit steuerfrei. Die Sozialversicherungsbeiträge, die ansonsten der Arbeitgeber übernommen hätte, führt stattdessen beim Insolvenzgeld die Agentur für Arbeit ab. Sie kommt für die Arbeitnehmeranteile für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenversicherung auf, sodass betroffene Arbeitnehmer wie gewohnt abgesichert sind.
Insolvenzgeld beantragen: Antragstellung & Fristen
Insolvenzgeld zahlt die Agentur für Arbeit nicht automatisch, sondern es muss ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt werden. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden, was in der Regel schriftlich, persönlich oder online erledigt werden kann. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig gestellt wird – verspätet eingereichte Anträge werden meist abgelehnt.
Damit der Insolvenzgeldantrag bearbeitet werden kann, werden bestimmte Unterlagen benötigt – sie sind erforderlich, damit der Anspruch geprüft werden kann. Gefragt sind in der Regel:
- Ausgefüllter Antrag auf Insolvenzgeld (gibt es online bei der Arbeitsagentur)
- Tätigkeitsnachweis, etwa in Form einer Kopie des Arbeitsvertrags
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten Monate vor dem Insolvenzereignis
- Bescheinigung vom Insolvenzverwalter oder ein Nachweis über die Einstellung des Betriebs (bei Ablehnung des Insolvenzverfahrens)
- Tarifvertrag, soweit relevant
- Betriebsvereinbarung, soweit vorhanden
- Kopie der Kündigung oder ein anderer Nachweis darüber, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde, sofern relevant
Wichtig: Beim Antrag auf Insolvenzgeld gibt es eine Ausschlussfrist. Insolvenzgeld kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt werden. Entscheidend ist das genaue Datum, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, alternativ der Zeitpunkt der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Betriebseinstellung.
Anträge, die erst nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, verfallen meist – auch wenn eigentlich ein Anspruch auf Insolvenzgeld gegeben ist. Entsprechend wichtig ist es, frühzeitig aktiv zu werden und die benötigten Informationen und Unterlagen für die Antragstellung zusammenzustellen.
Das Insolvenzereignis: Was ist das eigentlich genau?
Wenn es darum geht, Insolvenzgeld zu beantragen, spielt das Insolvenzereignis eine entscheidende Rolle. Doch was versteht man konkret darunter? Gemeint ist im Normalfall die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht. Nicht immer kommt es jedoch tatsächlich zu einem Insolvenzverfahren: Wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt oder aber die Betriebstätigkeit komplett eingestellt wird, gilt auch das als Insolvenzereignis.
In einem Insolvenzverfahren spielt der Insolvenzverwalter eine wichtige Rolle. Er wird vom zuständigen Gericht zugewiesen und ist für die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des insolventen Unternehmens verantwortlich. Die betreffende Person stellt außerdem Bescheinigungen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Einstellung von Zahlungen aus. Eine solche Insolvenzgeldbescheinigung ist essenziell, wenn es darum geht, Insolvenzgeld zu beantragen.
Wie bei vielen öffentlichen Leistungen kann es auch beim Insolvenzgeld einige Wochen oder Monate dauern, bis der Antrag bearbeitet und der betreffende Betrag ausgezahlt wurde. Das kann Beschäftigte in finanzielle Schwierigkeiten bringen. In manchen Fällen ist es dann möglich, einen Vorschuss zu beantragen. Hierfür ist eine Bestätigung des Arbeitgebers darüber nötig, dass der Lohn nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde. Häufig zahlt die Agentur für Arbeit 70 Prozent des prognostizierten Insolvenzgeldes als Vorschuss aus, damit betroffene Arbeitnehmer finanzielle Engpässe überbrücken können.
Insolvenzgeld: Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und Sozialleistungen
Eine Insolvenz des Arbeitgebers bleibt auch für Arbeitnehmer nicht ohne Folgen. Oft ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung ist häufig unter erleichterten Bedingungen möglich. Der Insolvenzverwalter verfügt über ein Sonderkündigungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann, um den Betrieb zu restrukturieren oder abzuwickeln. Neben einer Kündigung von Arbeitsverträgen sind auch einvernehmliche Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen bei Arbeitgeberinsolvenzen gängig.
Wenn der Zeitraum, in dem Insolvenzgeld gezahlt wird, endet, stellt sich für betroffene Arbeitnehmer die Frage, wie sie nun ihren Lebensunterhalt sichern können. Häufig folgt auf Insolvenzgeld Arbeitslosengeld, wenn Betroffene noch keinen neuen Job gefunden haben. Praktisch für Arbeitnehmer: Zeiten, in denen Arbeitnehmer Insolvenzgeld beziehen, gelten bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld als Beschäftigungszeiten. Gleichzeitig ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig an die Agentur für Arbeit zu wenden, um keine finanziellen Lücken zu riskieren.
Um die Krankenversicherung müssen sich Betroffene während des Bezugs von Insolvenzgeld keine Sorgen machen. Insolvenzgeld ist ebenso beitragspflichtig im Sinne der Sozialversicherung wie der eigentliche Lohn. Dadurch besteht die Krankenversicherung wie bisher. Statt des Arbeitgebers zahlt nun allerdings die Agentur für Arbeit die Beiträge. Wenn das Insolvenzgeld ausläuft, sollte die weitere Abdeckung der Krankenversicherung jedoch sichergestellt werden. Das ist bei einem Bezug von Arbeitslosengeld der Fall, aber auch bei einer neuen Anstellung.
Fazit: Insolvenzgeld beantragen – die wichtigsten Aspekte
- Insolvenzgeld richtet sich an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist. Es ist eine zentrale Säule zum Schutz von Beschäftigten im Fall einer Unternehmensinsolvenz.
- Die Leistung der Agentur für Arbeit ersetzt den Lohn oder das Gehalt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis.
- Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann Insolvenzgeld beantragt werden. Das geht bei der zuständigen Arbeitsagentur persönlich, schriftlich und oft auch online. Wichtig dabei ist, die benötigten Dokumente für den Antrag auf Insolvenzgeld zur Hand zu haben.
- In der Höhe entspricht Insolvenzgeld dem üblichen Nettoentgelt, wobei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden .
- Weil kurze Ausschlussfristen gelten, ist es wichtig, den Antrag auf Insolvenzgeld zügig zu stellen – wird er verspätet eingereicht, kann das eine Ablehnung zur Folge haben.
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