Umschulung Arbeitsamt: Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Wenn Sie Ihren Beruf wechseln möchten, müssen Sie nicht zwingend noch einmal eine Ausbildung machen oder studieren. Eine Umschulung kann eine sinnvolle Alternative sein. Viele Arbeitnehmer, die über eine Umschulung nachdenken, scheuen sich jedoch vor den damit verbundenen Kosten. Die gute Nachricht: In vielen Fällen kommt das Arbeitsamt für die Kosten einer Umschulung auf. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen es dafür gibt und wie Sie Ihren Ansprechpartner beim Amt davon überzeugen können, Ihre Umschulung zu finanzieren.

Ein Schild des Arbeitsamts, hier gibt es Hilfe bei der Umschulung

Einen neuen Beruf erlernen über eine Umschulung

Die Wahl eines Berufs läuft im besten Fall so: Man entscheidet sich nach der Schule für eine Richtung, erlernt den Beruf über eine Ausbildung oder studiert, und bleibt dann ein Erwerbsleben lang dabei. Nicht immer ist der berufliche Weg jedoch so geradlinig. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen nach einiger Zeit im Beruf fest, dass der gewählte Beruf doch nicht so gut zu ihnen passt wie gedacht. Manchmal liegt das an den Tätigkeiten, in anderen Fällen an den äußeren Rahmenbedingungen.

Andere Menschen wären eigentlich zufrieden mit ihrem Beruf, können ihn aber aus bestimmten Gründen nicht mehr ausüben. Das kann an einer Erkrankung liegen, an einer Berufskrankheit oder durch die Folgen eines Unfalls bedingt sein. Und dann gibt es Menschen, deren Job bedroht ist – akut oder langfristig, weil es etwa strukturelle Veränderungen in der Branche gibt.

In all diesen Fällen kann eine Umschulung die Lösung darstellen. Dabei handelt es sich um eine Weiterbildung, bei der nicht bestehende Kenntnisse vertieft, sondern neue Inhalte erworben werden.

So lange dauert eine Umschulung

Mit einer Umschulung haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Beruf zu erlernen, ohne noch einmal eine Berufsausbildung oder ein Studium machen zu müssen. Eine Umschulung ist im Vergleich zu einer anderen Art der Ausbildung verkürzt; sie dauert in Vollzeit meist zwei Jahre. Wer sich in Teilzeit umschulen lässt, braucht entsprechend länger bis zur Abschlussprüfung.

Eine Umschulung können Sie in einer Berufsschule, Berufsfachschule oder an einem Berufskolleg machen. Theoretisch kommt auch eine betriebliche Umschulung in Betracht, allerdings bieten viele Arbeitgeber diese nicht an. Während der Umschulung lernen Sie alles, was für die Ausübung Ihres angestrebten Berufs wichtig ist. Sie lernen Theorie und Praxis und machen meist auch eines oder mehrere Praktika. Auch eine Fern-Umschulung ist möglich. Viele Fernschulen bieten eine Online-Weiterbildung an.

Wenn Sie Ihre Umschulung erfolgreich abgeschlossen haben, stehen Ihnen Jobs im entsprechenden Bereich offen. Der Abschluss einer Umschulung ist dabei grundsätzlich genauso anerkannt wie eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Wann übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für eine Umschulung?

Egal, ob Sie sich beruflich verändern möchten oder müssen: Eine Umschulung ist oft ein guter Weg, einen neuen Beruf zu erlernen. Allerdings ist eine solche Weiterbildung nicht ganz billig. Hinzu kommt: Wenn Sie sich in Vollzeit umschulen lassen, haben Sie wahrscheinlich keine Zeit, um parallel noch einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Für viele Menschen kommt eine Umschulung deshalb nur in Betracht, wenn sie die Kosten nicht alleine tragen müssen.

In vielen Fällen übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für eine Umschulung. Sie können sich dazu an das zuständige Jobcenter oder die Arbeitsagentur wenden. In folgenden Szenarien kommt eine Kostenübernahme grundsätzlich in Betracht:

  • Sie sind arbeitslos
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie wollen einen Engpassberuf ergreifen

Grundsätzlich zahlen Arbeitsamt oder Jobcenter nur, wenn sich Ihre Perspektive durch die Umschulung verbessern lässt. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie arbeitslos sind und die Aussichten in Ihrem gelernten Beruf schlecht sind. Auch, wer (noch) einen Job hat, kann unter Umständen die Umschulung vom Arbeitsamt finanziert bekommen. Wenn Sie etwa glaubhaft vermitteln können, dass Sie mittelfristig Ihren Job verlieren könnten, und die gewählte Richtung mit einer besseren Perspektive verbunden ist, stehen die Chancen prinzipiell gut.

In manchen Berufen gibt es einen Mangel an Fachkräften. Wenn Sie einen solchen Engpassberuf ergreifen möchten, zahlt das Arbeitsamt die Umschulung häufig auch dann, wenn Sie weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Umschulung: Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Arbeitsamt

Die Übernahme von Kosten für eine Umschulung ist eine Kann-Leistung. Das heißt, dass Arbeitsamt und Jobcenter nicht dazu verpflichtet sind, einen entsprechenden Antrag zu bewilligen. Es kommt auf die individuellen Umstände an, außerdem müssen die Grundvoraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein.

Unter diesen Voraussetzungen kann das Arbeitsamt eine Umschulung grundsätzlich fördern:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben eine erste Berufsausbildung abgeschlossen (Ausbildung oder Studium)
  • Sie haben eine Berufsausbildung begonnen, aber nicht beendet – hierbei kommt es auf die Umstände im Einzelfall an
  • Sie haben keine formelle Ausbildung vorzuweisen, aber bereits einige Jahre Berufserfahrung und es kann Ihnen nicht zugemutet werden, eine Erstausbildung zu machen

Umschulung: Diese Kosten kann das Arbeitsamt übernehmen

Wenn Arbeitsamt oder Jobcenter die Kosten für eine Umschulung übernehmen, geschieht dies in Form eines Bildungsgutscheins. Ein Bildungsgutschein deckt die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme in der Regel komplett. Außerdem können Sie sich weitere Beträge erstatten lassen, die für die Umschulung anfallen.

Dazu zählen etwa Kosten für Materialien wie Bücher oder notwendige Arbeitskleidung. Auch Reisekosten können Sie sich unter Umständen erstatten lassen. So können bei einer Umschulung Jobcenter oder Arbeitsagentur Fahrkarten zahlen oder Tankkosten übernehmen. Falls Sie für die Umschulung eine Unterkunft anmieten müssen, zahlt das Arbeitsamt dafür maximal 340 Euro im Monat. Die Fahrt ins eigentliche Zuhause wird einmal pro Monat übernommen.

Kosten für Verpflegung und Kinderbetreuung während einer Umschulung

Jobcenter oder Arbeitsagentur können auch die Kosten für Ihre Verpflegung während der Umschulung in Höhe von bis zu 136 Euro im Monat übernehmen. Falls Sie Kinder haben, die während Ihrer Weiterbildung kostenpflichtig betreut werden müssen, kann sich das Arbeitsamt hieran beteiligen. Pro Monat und Kind ist in solchen Fällen eine Pauschale von 130 Euro vorgesehen. Dabei spielt es keine Rolle, wie teuer die Kinderbetreuung tatsächlich ist.

Mit Weiterbildungsprämien möchte das Arbeitsamt die Teilnehmer einer Umschulung dazu motivieren, ihre Umschulung erfolgreich zu beenden. Für eine erfolgreich bestandene Zwischenprüfung gibt es deshalb einmalig 1.000 Euro vom Amt, für die bestandene Abschlussprüfung sogar 1.500 Euro. Die Weiterbildungsprämie müssen Sie selbst beantragen; ob Sie sie bekommen, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.

Wenn Sie arbeitslos sind und Leistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur erhalten, tun Sie dies während einer Umschulung auch weiterhin. Sie können bei Bedarf außerdem Wohngeld beantragen oder, falls Sie arbeiten, aber nicht genügend verdienen, mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Zuständig hierfür ist das Jobcenter.

Bildungsgutschein für eine Umschulung beantragen: So geht es

Wenn Sie eine Umschulung planen, sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen. Ein Bildungsgutschein setzt voraus, dass Sie zuvor persönlich beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur waren und dass die geplante Maßnahme Ihrem Sachbearbeiter sinnvoll erscheint.

Vor dem Termin beim Arbeitsamt sollten Sie sich überlegen, welche Richtung Sie künftig einschlagen möchten. Sie können sich zwar auch mögliche Berufe vorschlagen lassen, allerdings ist das nur bedingt empfehlenswert. Schließlich wissen Sie selbst am besten, was zu Ihnen passt und Ihren Vorstellungen entspricht. Die Gefahr, dass Sie sich etwas „aufschwatzen“ lassen, ist groß, wenn Sie vor dem Gesprächstermin keine Idee haben, was Sie machen könnten.

Nehmen Sie sich lieber im Vorfeld Zeit, einen passenden Beruf auszuwählen. Überstürzen Sie nichts, sondern bringen Sie möglichst viel über den betreffenden Beruf in Erfahrung. Wenn möglich, ist es empfehlenswert, ein kurzes Praktikum zu machen. Vielleicht kennen Sie auch jemanden, der den jeweiligen Beruf ausübt, und können sich dort danach erkundigen. Je besser Sie informiert sind und je fundierter Ihre Entscheidung, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie bei der gewählten Richtung bleiben.

Den Besuch beim Arbeitsamt gut vorbereiten

Vor dem Termin beim Arbeitsamt sollten Sie sich darauf gut vorbereiten. Denken Sie daran: Das Arbeitsamt ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen Ihre Umschulung zu bezahlen. Es kommt vielmehr darauf an, wie gut Ihre Argumente sind und wie sinnvoll die Maßnahme dem Sachbearbeiter erscheint. Legen Sie sich also Argumente zurecht, die zeigen, dass die jeweilige Richtung wirklich zu Ihnen passt.

Sie sollten beim Arbeitsamt außerdem deutlich machen, dass die Perspektiven im angestrebten Bereich besser sind als in Ihrer jetzigen Situation. Ein Indiz dafür, dass Ihr jetziger Beruf keine Zukunft mehr für Sie hat, kann nicht nur die Situation am Arbeitsmarkt sein. Sie können auch persönliche Gründe dafür vorbringen, warum Sie den Beruf wechseln möchten. Möglicherweise leiden Sie körperlich stark unter Ihrer Tätigkeit, oder Sie haben so viel Stress und Druck, dass Sie davon psychisch belastet sind.

Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt: Was nun?

Wenn Sie eine Umschulung beim Jobcenter oder dem Arbeitsamt beantragen, kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt wird. Was kann man dann tun? Ein negativer Bescheid hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass der Sachbearbeiter von der Notwendigkeit einer Umschulung nicht überzeugt war.

Womöglich haben Sie nicht deutlich genug gemacht, warum Ihr bisheriger Beruf für Sie nicht mehr infrage kommt oder inwiefern der angestrebte neue Beruf Ihre Perspektive verbessert. In diesem Fall können Sie nachbessern. Sie können den Antrag überarbeiten und noch einmal an das Arbeitsamt übermitteln. Es kann sinnvoll sein, vorab noch einmal mit Ihrem Sachbearbeiter beim Amt zu sprechen. So können Sie direkt erfahren, woran es lag, und herausfinden, ob ein neuerlicher Antrag vielversprechend ist oder nicht.

Wird der Antrag erneut abgelehnt, müssen Sie das wahrscheinlich hinnehmen. Da es keinen allgemeinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Arbeitsamt bei Umschulungen gibt, ist ein gerichtlicher Prozess in den meisten Fällen wenig aussichtsreich. Im Zweifel können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen – lohnt es sich aus seiner Sicht doch, haben Sie gleich einen Experten an Ihrer Seite.

Alternativ sollten Sie darüber nachdenken, ob nicht auch ein anderer Beruf infrage käme, für den eine Kostenübernahme wahrscheinlicher wäre. Natürlich sollten Sie sich in der Wahl Ihres zukünftigen Jobs nicht in erster Linie von den mit einer Umschulung verbundenen Kosten leiten lassen. Wenn Sie aber nicht zwingend auf einen bestimmten Beruf festgelegt sind, kann es sich lohnen, sich für etwas anderes zu entscheiden.

Bildnachweis: nitpicker / Shutterstock.com

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