Befristeter Arbeitsvertrag: Das gilt für Arbeitsverhältnisse auf Zeit

Viele Unternehmen schreiben Stellen zunächst befristet aus. Was für Arbeitgeber sinnvoll ist, um neue Mitarbeiter ausgiebig zu testen, sorgt bei Arbeitnehmern für mangelnde Planungssicherheit. Immer wieder kommt deshalb die Frage auf, unter welchen Umständen ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt zulässig ist. Brauchen Arbeitgeber einen Grund für die Befristung? Wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Und entsteht irgendwann ein Anspruch auf eine unbefristete Anstellung? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein skeptischer Arbeitnehmer unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag

Befristete Arbeitsverhältnisse: Es trifft vor allem jüngere Bewerber

Wer sich für einen Job bewirbt und eine Zusage bekommt, ist auf unbestimmte Zeit angestellt? Das war noch vor einigen Jahrzehnten fast immer der Fall. Inzwischen werden jedoch viele Arbeitsverhältnisse zumindest für einen gewissen Zeitraum befristet abgeschlossen. Bei einer Verlängerung winkt die Entfristung des Arbeitsvertrags – oder eine erneute Befristung.

Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag der Anteil der Beschäftigungen, die zunächst befristet waren, in den Jahren 2013 bis 2017 bei 43 bis 44 Prozent. Frauen hatten demnach häufiger einen befristeten Job als Männer (48 Prozent beziehungsweise 41 Prozent). Besonders junge Arbeitnehmer bekommen zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Im Jahr 2017 lag der Anteil an befristet begonnenen Arbeitsverhältnissen bei 15- bis 24-Jährigen bei 54,6 Prozent. Beliebt sind befristete Arbeitsverträge sowohl bei neuen Mitarbeitern ohne Berufsabschluss als auch bei hochqualifizierten Bewerbern mit einem hohen Abschluss.

Die Dauer der Befristung unterscheidet sich. Oft werden Arbeitsverträge zunächst nur für ein Jahr oder zwei Jahre abgeschlossen. Auch eine kürzere Befristung ist denkbar, vor allem, wenn der Arbeitgeber einen anderen Mitarbeiter zeitweise ersetzen muss. Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Mitarbeiter in Elternzeit oder im Mutterschutz sind oder ein Sabbatical machen. Nicht immer ist ein befristetes Arbeitsverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum angelegt. Auch das Erreichen eines bestimmten Zwecks kann dazu führen, dass die Zusammenarbeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wann darf ein Arbeitsverhältnis befristet werden?

Viele Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit der Befristung, um neue Mitarbeiter eingehend auf Herz und Nieren zu prüfen. Erst zum Ende der Befristung entscheiden sie, ob sie weiter mit den Beschäftigten zusammenarbeiten möchten oder nicht. Anders als bei einer Kündigung können sie sich auf diese Weise einfach von Mitarbeitern trennen, die sich nicht bewährt haben – das Arbeitsverhältnis endet schließlich automatisch. Kostspielige Kündigungsschutzklagen müssen sie nicht befürchten.

Für Arbeitnehmer ist der Trend zu befristeten Neueinstellungen hingegen ärgerlich, weil es sie in ihrer Planung behindert. Viele Beschäftigte hangeln sich von Befristung zu Befristung. Oft wissen sie bis zuletzt nicht, ob ihr Vertrag verlängert wird. Dadurch können sie kaum langfristig planen. Befristete Arbeitsverträge sorgen dafür, dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, ob sie in einigen Jahren noch am selben Ort sein werden. Das erschwert nicht zuletzt die Familienplanung.

Mögliche Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrags

Arbeitgeber dürfen Arbeitsverhältnisse nicht grenzenlos befristen. Zwar ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich möglich, allerdings nur für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Darüber hinaus muss es Gründe für die Befristung des Arbeitsvertrags geben. In § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind mögliche Gründe aufgelistet. Ein Grund kann etwa darin bestehen, dass es bei der Stelle um einen bestimmten Zweck geht. Das ist häufig bei Projekten der Fall. Ein fixes Austrittsdatum steht bei zweckbefristeten Arbeitsverträgen nicht vorher fest. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter jedoch rechtzeitig mitteilen, wenn der Zweck bald erreicht ist.

Arbeitsverträge können auch befristet sein, wenn der Arbeitgeber nur vorübergehend Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften hat. Das kann bei einer Vertretung ebenso wie bei saisonalen Schwankungen im Arbeitsaufkommen der Fall sein. Auch zum Berufseinstieg kann sich eine Befristung des Arbeitsvertrags aus Arbeitgebersicht anbieten. Dass das Arbeitsverhältnis von vornherein auf Zeit angelegt ist, ist in solchen Fällen legitim.

Weitere denkbare Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrags sind die Erprobung des Mitarbeiters oder die Art der Arbeitsleistung, um die es geht. Eine Befristung kann auch mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen – insbesondere dann, wenn dieser seinerseits eine befristete Beschäftigung bevorzugt. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind Stellen häufig befristet, weil unklar ist, ob es zu einem späteren Zeitpunkt noch die nötigen Haushaltsmittel für die Position gibt.

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Längst nicht immer folgt auf einen befristeten Arbeitsvertrag das Angebot einer unbefristeten Zusammenarbeit. Manche Arbeitgeber bieten zum Ende der ersten Befristung wiederum nur einen befristeten Arbeitsvertrag an. Gerade, wenn sich dieses Verhalten häuft und es jeweils um vergleichsweise kurze Zeiträume geht, ist das aus Sicht von Arbeitnehmern problematisch. Sie können sich ihres Jobs nie sicher sein – schließlich kann der Arbeitgeber beim Ende der nächsten Frist auch entscheiden, dass er keinen Bedarf mehr am Mitarbeiter hat.

Wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Dabei kommt es auf den Grund für die Befristung an. Ohne Sachgrund ist eine Verlängerung des Arbeitsvertrags innerhalb von zwei Jahren höchstens dreimal erlaubt. Ausnahmen bestehen bei älteren Mitarbeitern, die vor ihrer Einstellung lange Zeit arbeitslos waren, und für neu gegründete Unternehmen. Wenn ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, darf nicht erneut eine sachgrundlose Befristung folgen. Es wäre aber erlaubt, den Arbeitsvertrag anschließend aus einem bestimmten Grund zu befristen.

Kommt es zu einer Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen, ist auch von einer Kettenbefristung die Rede. Geschieht dies willkürlich, kann das Vorgehen des Arbeitgebers unwirksam sein. Es hängt jedoch von den Umständen im Einzelfall ab, was Arbeitgeber dürfen und was nicht. Gibt es jeweils gute Gründe, darf ein befristeter Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden. Bei Zweifeln kann es sich lohnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Er kann die Lage einschätzen.

Befristeten Arbeitsvertrag in unbefristeten umwandeln: Passiert das irgendwann automatisch?

Gibt es irgendwann einen Anspruch darauf, dass der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt wird? Nein, automatisch geschieht dies nicht. Es gibt nicht eine bestimmte Höchstanzahl an Befristungen, die dazu führen würde, dass der Mitarbeiter schließlich unbefristet beschäftigt ist.

War die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam, sieht die Sache schon anders aus. Falls ein Arbeitsgericht feststellt, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig war, wird aus dem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter. Einen Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung haben Arbeitnehmer auch, wenn ihr Vertrag bereits ausgelaufen ist, sie aber trotzdem weiter zur Arbeit erscheinen. Nimmt der Arbeitgeber ihr Arbeitsangebot an, gelten sie als unbefristet angestellt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich darauf einigen, den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln. Das ist etwa über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag möglich. Alternativ kann auch ein neuer, unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Befristeter Arbeitsvertrag: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?

Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, lebt mit einer gewissen Unsicherheit. Selbst bei entsprechenden Signalen des Arbeitgebers kann er sich häufig bis zuletzt nicht sicher sein, ob er nach Ablauf der Befristung noch einen Job hat oder nicht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, bis wann der Arbeitgeber Bescheid geben muss, ob er den befristeten Arbeitsvertrag verlängert oder nicht.

Grundsätzlich ist es nur möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Vertragslaufzeit zu verlängern. Es wäre also nicht denkbar, ihn erst am Tag nach dem Ende der Befristung zu verlängern. Vielmehr würde es sich dann nicht um eine Verlängerung der Befristung handeln, sondern um einen ganz neuen Arbeitsvertrag.

Weil Arbeitgeber dieses Szenario vermeiden möchten, werden sie sich vor Ablauf der Frist entscheiden, ob sie weiter mit dem Mitarbeiter zusammenarbeiten möchten. Ob sie den befristeten Arbeitsvertrag verlängern, können sie theoretisch noch am letzten Tag der Befristung entscheiden. Die meisten Arbeitgeber suchen jedoch zumindest einige Wochen vorher das Gespräch mit dem Mitarbeiter. Sie können auch Ihrerseits nachfragen, ob Sie mit einer Vertragsverlängerung rechnen können. Schließlich müssen Sie sich andernfalls arbeitslos melden. Tun Sie dies nicht drei Monate im Voraus, drohen Ihnen Kürzungen beim Arbeitslosengeld.

Falls ein Arbeitsvertrag nicht zeitlich, sondern wegen eines bestimmten Zwecks befristet ist, müssen Arbeitgeber jedoch eine Frist beachten. Weil das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht von vornherein feststeht, müssen sie ihren Mitarbeiter zwei Wochen vor dem Erreichen des Zwecks darüber in Kenntnis setzen, dass die Zusammenarbeit bald endet.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Normalerweise können Arbeitsverhältnisse durch eine Kündigung beendet werden. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind jedoch ein Sonderfall. Hierbei ist im Regelfall weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung möglich. Beim befristeten Arbeitsvertrag ist eine Kündigung beiden Seiten nur außerordentlich mit einem wichtigen Grund möglich. Andernfalls besteht die Zusammenarbeit so lange weiter, bis das Ende der Befristung erreicht beziehungsweise der Zweck erfüllt ist.

Ausnahmen können sich aus den Regelungen des Arbeitsvertrags oder eines anwendbaren Tarifvertrags ergeben. In vielen befristeten Arbeitsverträgen gibt es eine Probezeit. Im Arbeitsvertrag kann etwa die Möglichkeit eingeräumt werden, den befristeten Arbeitsvertrag während der Probezeit zu kündigen. Dort kann auch festgelegt sein, dass auch über die Probezeit hinaus trotz der Befristung eine Kündigung möglich ist.

Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft: Läuft der Vertrag trotzdem aus?

Es kommt immer wieder vor: Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus, die Beschäftigte ist jedoch schwanger. Möglicherweise hat sich ihre Schwangerschaft während der befristeten Beschäftigung ergeben oder sie war bereits bei ihrer Einstellung schwanger. Läuft der Arbeitsvertrag trotz der Schwangerschaft aus? Ja. Für den Arbeitgeber besteht kein Zwang, einen befristeten Arbeitsvertrag bei Schwangerschaft zu verlängern oder ihn in einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu wandeln. Die Zusammenarbeit endet zum vereinbarten Zeitpunkt.

Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss bei einer Schwangerschaft jedoch der Mutterschutz beachtet werden. Die engere Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die werdende Mutter darf dann nicht mehr arbeiten, es sei denn, sie möchte und es gibt keine ärztlichen Bedenken. Nach der Geburt dürfen Beschäftigte acht Wochen lang nicht arbeiten – auch nicht freiwillig.

Beginnt die engere Mutterschutzfrist noch innerhalb der Laufzeit des Arbeitsvertrags, hat die Mutter Anspruch auf den üblichen Mutterschaftsgelds-Zuschuss vom Arbeitgeber. Ist der Vertrag schon ausgelaufen, zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Die Höhe der Zahlung bemisst sich am Krankengeld.

Was kann man bei einer unwirksamen Befristung des Arbeitsvertrags tun?

Wenn Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass die Befristung ihres Arbeitsvertrags nicht zulässig ist, sollten sie sich an einen Anwalt wenden. Prinzipiell können Sie gegen eine unwirksame Befristung mit einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht vorgehen. Die Aussichten sind besonders dann gut für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Befristung nicht hinreichend begründet. Auch, wenn sich im neuen Vertrag kaum Änderungen im Vergleich zum alten Arbeitsvertrag finden, kann sich daraus eine unbefristete Beschäftigung ergeben.

Das Arbeitsgericht prüft im Fall einer Entfristungsklage allerdings nur den jüngsten Arbeitsvertrag. Ob möglicherweise schon vorherige Befristungen unzulässig waren, wird dabei nicht untersucht. Bei einer Entfristungsklage sollten Sie die Frist beachten: Nach dem Ende des Arbeitsvertrags haben Sie nur drei Wochen dafür Zeit. Klagen Sie nicht, wird der neue Vertrag wirksam. Sie können dann juristisch nicht mehr dagegen vorgehen.

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