Betriebliche Kinderbetreuung: Formen und Förderung

Der Spagat zwischen Job und Familie ist für viele berufstätige Eltern schwer zu bewältigen. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Möglichkeiten zur Kinderbetreuung essenziell. Genau darum geht es bei der betrieblichen Kinderbetreuung. Was hinter dem Konzept steckt, was es Arbeitgebern und Arbeitnehmern bieten soll und unter welchen Bedingungen Betreuungsangebote staatlich gefördert werden können, erfahren Sie hier.

Mehrere Kinder mit einer Mitarbeiterin in der betrieblichen Kinderbetreuung

Betriebliche Kinderbetreuung: Was ist das?

Betriebliche Kinderbetreuung meint im weiteren Sinne jede Art der Kinderbetreuung, bei der es um die Kinder von Mitarbeitern bestimmter Unternehmen geht – zum Beispiel in einem Betriebskindergarten. Im engeren Sinne ist damit ein staatliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeint, welches am 1. September 2020 gestartet ist. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022.

Das Förderprogramm betriebliche Kinderbetreuung soll Arbeitgeber dabei unterstützen, sich für die betriebliche Kinderbetreuung zu engagieren. Die Förderung soll aus Sicht von Arbeitgebern Anreize setzen, um zusätzliche Betreuungsangebote für die Kinder der eigenen Mitarbeiter zu schaffen.

Gefördert werden können Unternehmen, sofern sie Träger entsprechender Betreuungseinrichtungen sind, wenn sie die Betreuungsmöglichkeiten ausbauen. Ebenfalls grundsätzlich förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Dabei werden stets die Träger entsprechender Betreuungsangebote finanziell bezuschusst, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Formen der betrieblichen Kinderbetreuung

Beim Programm der betrieblichen Kinderbetreuung können verschiedene Formen der Kinderbetreuung gefördert werden. Konkret betrifft das die folgenden vier Varianten:

  • Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren: Der Arbeitgeber schafft in seiner betriebseigenen Kita oder über einen kooperierenden Träger neue Betreuungsplätze für ganztags, halbtags oder Teilzeit. Dafür erhält er einen Zuschuss.
  • Kindertagespflege für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren: Hierbei werden die Kinder in der Regel von einer Tagespflegeperson betreut, also einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Betreuung findet häufig im Haushalt der Tagespflegeperson in kleinen Gruppen statt.
  • Betreuung in Ausnahmefällen: Hierbei geht es nicht um reguläre Betreuungsplätze für die Kinder von Mitarbeitern, sondern darum, bei unerwartetem Bedarf ein Angebot bieten zu können – zum Beispiel, wenn die sonst übliche Betreuung vorübergehend nicht möglich ist.
  • Betreuung in den Ferien für Grundschulkinder: Hierbei schafft der Arbeitgeber entsprechende Betreuungsangebote in den Ferien oder er beteiligt sich an bestehenden Programmen anderer Träger.

Bedeutung der betrieblichen Kinderbetreuung

Vielerorts sind Kitaplätze Mangelware. Das stellt berufstätige Eltern vor ein Problem – sie müssen eine Betreuung für ihre Kinder organisieren, wenn sie arbeiten wollen. Gibt es zu wenig Betreuungsangebote, führt das nicht selten dazu, dass ein Elternteil ungewollt länger im Job pausiert, um sich um das Kind zu kümmern. Das Förderprogramm betriebliche Kinderbetreuung schafft Anreize für Arbeitgeber, sich selbst in der Betreuung der Kinder von Beschäftigten einzubringen und so zum Ausbau der Betreuungsplätze beizutragen.

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, Betreuungsangebote für den Nachwuchs der eigenen Mitarbeiter zu schaffen, trägt das zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die davon profitierenden Eltern haben weniger Stress und werden insgesamt entlastet.

Der Arbeitgeber bietet ihnen nicht nur einen sicheren Betreuungsplatz. Vor allem in größeren Unternehmen geschieht das oft über betriebseigene Kitas, was für Eltern kürzere Wege bedeutet – schließlich muss das Kind nicht noch vor der Arbeit in eine weiter entfernt gelegene Kita gefahren werden. Auch die Öffnungszeiten solcher Betriebskitas sind den Arbeitszeiten der Beschäftigten angepasst, was der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenfalls zugutekommt.

Schnellere Rückkehr in den Job nach der Geburt dank Kinderbetreuung

Engagiert sich der Arbeitgeber für Betreuungsangebote, die für Ausnahmefälle vorgesehen sind, ist auch das hilfreich aus Sicht von Eltern. Sie haben damit einen Plan B, falls ihre übliche Betreuungsmöglichkeit einmal wegfällt. Das kommt auch Arbeitgebern zugute, weil diese Mitarbeiter ansonsten wahrscheinlich im Job ausfallen würden, wenn nicht spontan eine alternative Betreuung organisiert werden kann.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen, wenn die Beschäftigten durch die verbesserten Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder zufriedener und entspannter sind. Entsprechende Angebote des Arbeitgebers können den eigenen Arbeitgeber aus Sicht von Beschäftigten attraktiver machen, so dass die Mitarbeiterbindung gestärkt wird. Sind die Arbeitnehmer dadurch motivierter, leisten sie womöglich auch mehr – ein klarer Vorteil für Unternehmen.

Zusätzliche Betreuungsangebote durch den Arbeitgeber haben noch weitere Vorteile: Sie unterstützen Eltern dabei, nach der Geburt eines Kindes schnell wieder in den Job zurückzukehren. Entsprechende Möglichkeiten können auch dazu führen, dass Arbeitnehmer kürzere Elternzeiten nehmen, weil sie ihr Kind auch danach gut betreut wissen und es womöglich in unmittelbarer Nähe haben.

Voraussetzungen: Wann können Arbeitgeber für betriebliche Kinderbetreuung gefördert werden?

Arbeitgeber, die auf Zuschüsse durch das Programm für betriebliche Kinderbetreuung hoffen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie ihren Sitz zwingend in Deutschland haben. Außerdem müssen sie entweder selbst als Träger zusätzliche Betreuungsangebote für die Kinder ihrer Beschäftigten schaffen oder mit anderen Trägern zusammenarbeiten und sich dort am Ausbau der Betreuungsplätze beteiligen.

Für eine Förderung bei Tagesbetreuung, Tagespflege und Betreuung in Ausnahmefällen ist die Voraussetzung, dass mindestens vier neue Plätze geschaffen werden. Ausnahmen sind aber denkbar, wenn der Arbeitgeber gut begründen kann, warum er nicht so viele Betreuungsplätze schaffen konnte. Die neuen Plätze müssen entweder in Betriebskitas oder in anderen Einrichtungen angeboten werden. Bei Letzterem handelt es sich um sogenannte Belegplätze.

Für einen Ganztagesplatz muss der Arbeitgeber mindestens 250 Euro im Monat zuschießen. Bei Halbtags- und Teilzeitplätzen sind entsprechend geringere Beiträge erforderlich, um durch die betriebliche Kinderbetreuung gefördert werden zu können.

Bei der Ferienbetreuung im Rahmen der betrieblichen Kinderbetreuung gilt: Das jeweilige Angebot muss sich über mindestens eine ganze Woche erstrecken. Das heißt in diesem Kontext von Montag bis Freitag. Einzelne Tage sind damit als Ferienbetreuung nicht förderfähig. Außerdem muss das Betreuungsangebot in den Ferien sich in der Nähe des Unternehmens befinden, damit die Kinder abends nach Hause gehen können und nicht vor Ort übernachten müssen. Für einen Ganztagesplatz müssen Arbeitgeber pro Tag mindestens 15 Euro zuschießen, um selbst einen Zuschuss vom Staat bekommen zu können.

Betriebliche Kinderbetreuung: Welchen Zuschuss erhalten Arbeitgeber?

Welchen Zuschuss können Arbeitgeber erhalten, wenn sie zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder schaffen? Bei allen Betreuungsformen außer der Ferienbetreuung erhalten Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zu ihren monatlichen Betriebsausgaben.

Die Höhe des Zuschusses liegt bei der Kinderbetreuung, der Kindertagespflege und der Betreuung in Ausnahmefällen bei 400 Euro im Monat für jeden neu geschaffenen Ganztagesplatz. Auch Teilzeit- und Halbtagesplätze sind grundsätzlich förderfähig; der staatliche Zuschuss fällt hier allerdings entsprechend geringer aus.

Bei der Ferienbetreuung ist es so, dass Arbeitgeber eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu 25 Euro pro Ganztagesplatz und Tag erhalten können. Auch hier gilt: Für halbe Tage fällt die Förderung des Staates geringer aus.

Wenn sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm betriebliche Kinderbetreuung erfüllen, können Arbeitgeber die Förderung maximal zwei Jahre lang erhalten. Die Unterstützung endet dabei spätestens mit dem Ende des Förderprogramms zum 31. Dezember 2022.

Bildnachweis: Pixel-Shot / Shutterstock.com

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