Bürohund: Vorteile, Rassen & Regeln für Hunde am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen sich etwas einfallen lassen, damit ihre Mitarbeiter wieder häufiger freiwillig ins Büro kommen. Einige haben sich unter anderem aus diesem Grund für einen Bürohund entschieden. Dieser übt nicht nur eine große Anziehungskraft auf manche Mitarbeiter aus, sondern hat auch unabhängig davon einige Vorteile zu bieten. Welche das sind und was man vor der Anschaffung eines Bürohundes beachten sollte, haben wir uns genauer angesehen.

Eine Frau mit einem Hund am Schreibtisch, was ist ein Bürohund?

Hund im Büro: Warum das eine gute Idee ist

Ein Bürohund kann sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber viele positive Effekte haben:

  1. Ein Bürohund kann zum Stressabbau beitragen: Es gibt einige Untersuchungen und Studien, die einen Zusammenhang zwischen Stressabbau und der Anwesenheit eines Hundes im Büro nahelegen. Wenn Mitarbeiter kurze Pausen einlegen können, um den Bürohund zu streicheln, wirkt sich das positiv auf ihre Stimmung aus. Außerdem bietet der Hund eine ideale Gelegenheit für einen längeren Spaziergang in der Mittagspause. Schließlich muss der Vierbeiner ab und zu an die frische Luft – auch das ist gut für den Stresspegel der Mitarbeiter. Gerade in Stresssituationen kann die Anwesenheit eines Bürohundes helfen, Spannungen abzubauen und so zu einer angenehmeren Atmosphäre am Arbeitsplatz beitragen.
  2. Ein Hund kann die Produktivität der Mitarbeiter steigern: Diese kurzen Unterbrechungen (in der Mittagspause auch länger) sind ein echter Produktivitätsbooster. Vor allem ein Spaziergang an der frischen Luft kann Wunder wirken und helfen, den Kopf frei zu bekommen, um sich danach wieder voll auf die Arbeit konzentrieren zu können. Aber auch kürzere Pausen können die Konzentration und Produktivität steigern.
  3. Ein Hund im Büro kann den Teamgeist fördern: Wenn sich die Mitarbeiter bei der Versorgung des Hundes absprechen müssen, kann sich dies positiv auf das Team auswirken. Die Mitarbeiter müssen viel miteinander reden und sicherstellen, dass die Arbeit mit dem Bürohund gerecht verteilt wird. So lernen alle, aufeinander Rücksicht zu nehmen.
  4. Ein Bürohund verbessert das Betriebsklima: Die genannten Vorteile tragen generell zu einer Verbesserung des Betriebsklimas bei. Denn ein Bürohund hebt in den meisten Fällen die Stimmung der Mitarbeiter, was wiederum die beste Voraussetzung für eine entspannte und rücksichtsvolle Atmosphäre ist. Mitarbeiter, deren Arbeitgeber einen Hund im Büro erlauben, kommen in der Regel lieber ins Büro als andere und zeigen bessere Arbeitsergebnisse.

Hund mit zur Arbeit nehmen: Die Vorteile

Ein Bürohund muss nicht unbedingt vom Arbeitgeber „angeschafft“ werden. Manche Arbeitgeber erlauben es auch, dass ihre Angestellten ihren Hund mit zur Arbeit bringen.

Wenn der Hund entspannt ist und sich gut in die Bürogemeinschaft einfügt, bringt auch das eine Menge Vorteile für Halter und Kollegen. So muss sich der Hundehalter keine Gedanken darüber machen, wenn er mal länger im Büro bleiben muss und vielleicht niemand zu Hause ist, der sich um den Hund kümmern könnte.

Bedingungen für Bürohund klären

Wer seinen Hund mit zur Arbeit nehmen möchte, der muss sich natürlich mit der Frage beschäftigen, wie er sein Vorhaben mit seinem Arbeitgeber regeln kann. Einige Arbeitgeber lassen ihre Beschäftigten dazu einen Mustervertrag für den Bürohund ausfüllen, weil unter anderem die Frage nach der Haftung geklärt sein muss.

Sollte der Arbeitgeber keinen Mustervertrag für den Bürohund parat haben, so gibt es in der Regel zumindest feste Regeln, die für den Hund im Büro gelten. An diese Regeln müssen sich nicht nur Hund und Besitzer halten, sondern sie sind auch für die übrigen Beschäftigten ein verbindlicher Rahmen im Umgang mit einem Bürohund.

Für Arbeitgeber kann es durchaus eine lohnende Überlegung sein, einen Hund im Büro zu erlauben. Denn Mitarbeiter, die ihren Hund mitbringen dürfen, sind häufig deutlich zufriedener mit ihrem Arbeitgeber. Ein Bürohund kann daher als Employer Branding Maßnahme angesehen werden, welche die Mitarbeiterbindung stärken kann. Arbeitnehmer überlegen sich nämlich zweimal, ob sie den Arbeitgeber wechseln, wenn sie nicht davon ausgehen können, dass auch der neue Chef einen Hund im Büro erlaubt.

Arbeitgeber, die sich durchaus für die Idee Bürohund begeistern können, aber nicht grundsätzlich einen Hund im Büro erlauben möchten, können zum Beispiel hin und wieder einen Bürohundetag erlauben. An diesen fest vereinbarten Tagen können Mitarbeiter ihren Hund mit ins Büro bringen. Eine der Voraussetzungen für einen Bürohundetag ist natürlich, dass sich die verschiedenen Rassen untereinander verstehen.

Regeln für Hunde im Büro

Ob nun der Arbeitgeber den Bürohund anschafft oder er seinen Mitarbeitern hin und wieder erlaubt, ihren Hund mit zur Arbeit zu nehmen – in beiden Fällen sollten verlässliche Regeln gelten.

  1. Sind alle Mitarbeiter einverstanden? Bevor ein Bürohund angeschafft wird, sollten alle Mitarbeiter gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind. Es könnte ja durchaus sein, dass es Beschäftigte gibt, die Angst vor Hunden haben und die aus diesem Grund Vorbehalte gegen einen Bürohund haben.
  2. Gibt es Leinenpflicht im Büro? Wenn Beschäftigte ihren Hund mit zur Arbeit bringen dürfen, sollten sie vorab klären, ob der Hund im Büro frei laufen darf oder ob es eine Leinenpflicht gibt.
  3. Wann darf der Hund „stören“? Ein Hund weiß natürlich nicht, wann er auf seinen Besitzer oder eine andere Person im Büro zukommen darf, um eine Streicheleinheit zu verlangen, und wann er das lieber lassen sollte. Deshalb sollte es verbindliche Signale geben, an die sich der Hund halten kann. So lernt er, in welchen Situationen eine Interaktion erwünscht ist und wann er sich besser ruhig verhält, weil die Konzentration der Mitarbeiter gefragt ist.
  4. Wer kümmert sich ums Gassigehen? Hunde brauchen ausreichend Bewegung – einige mehr, andere weniger. Im Idealfall sollte sich aber jeden Tag ein Kollege finden, der mit dem Hund einen kleinen Spaziergang macht. Damit das nicht in Vergessenheit gerät, sollte es auch dafür klare und verbindliche Regelungen geben.
  5. Gibt es einen Notfallplan? Mit Tieren gibt es immer wieder unvorhergesehene Situationen. So kann es passieren – auch wenn der Hund ein sehr sanftes Gemüt hat –, dass er jemanden beißt oder dass der Hund einen medizinischen Notfall hat. Für diese und weitere außergewöhnliche Situationen sollte es einen Notfallplan geben, der bereits im Voraus feststehen sollte.

Bürohund Rasse: Diese Hunde sind im Büro beliebt

Entschließt sich der Arbeitgeber dazu, einen Hund fürs Büro anzuschaffen, hat er einen Einfluss auf die Rasse – und das kann von Vorteil sein. Denn einige Rassen eignen sich besser, um den Tag im Büro zu verbringen, weil sie entweder klein sind und daher nicht so viel Auslauf benötigen oder weil sie ein sanftes Gemüt haben. So sind beispielsweise die folgenden Rassen gefragt, wenn Arbeitgeber einen Bürohund anschaffen möchten:

  • Golden Retriever oder Labrador: Diese beiden Rassen sind als echte Familienhunde bekannt und daher die perfekten Bürohunde. Sie passen sich schnell ihrer Umgebung an und kommen ohne Probleme mit unterschiedlichen Personen zurecht. Sie gelten als sanftmütig und geduldig und können deshalb meist ganz einfach trainiert werden.
  • Mops: Der Mops ist ein relativ kleiner Hund, der außerdem nicht gerade agil ist. Diese Rasse ist als Bürohund gut geeignet, weil der Mops auch einmal ohne langen Spaziergang in der Mittagspause auskommt. Das sollte natürlich nicht zur Gewohnheit werden, denn auch dem Mops tut Bewegung an der frischen Luft gut. Aufgrund ihres ruhigen Wesens fügt sich diese Rasse in der Regel problemlos in den Alltag im Büro ein.
  • Cavalier King Charles Spaniel: Auch diese Rasse hat ein sanftes Gemüt und ist sehr liebevoll. Spaniel sind jedoch verspielt, was bedeutet, dass es im Büro immer eine Person geben sollte, die sich Zeit für den Hund nehmen kann. Einem längeren Spaziergang ist der Spaniel ebenfalls nicht abgeneigt. Er benötigt also ein wenig mehr Zuwendung als der Mops.

Ob der Bürohund steuerlich absetzbar ist, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Unter Umständen können Sie nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Kosten für Futter oder die Hundeversicherung steuerlich geltend machen. Ob und inwieweit das in Ihrem Fall möglich ist, kann nur ein Fachmann oder eine Fachfrau zuverlässig beurteilen.

Bildnachweis: Drazen Zigic / Shutterstock.com

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