1-Euro-Job: Das steckt dahinter

Ein 1-Euro-Job soll Langzeitarbeitslosen dabei helfen, wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Dabei gibt es immer wieder Fragen, die sich in Bezug auf den Brückenjob stellen: Muss man jeden 1-Euro-Job annehmen und welche Sanktionen drohen, wenn man den Job verweigert? Wir haben die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Ein junger Mann bei einem 1-Euro-Job

Definition 1-Euro-Job: Was ist das?

Offiziell nennt sich der 1-Euro-Job „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)“. Personen, die zu den Langzeitarbeitslosen zählen, also Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, Hartz IV), müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Ein-Euro-Job annehmen. Jedenfalls dann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Grundsätzlich zielt ein 1-Euro-Job darauf ab, dass gerade Langzeitarbeitslose „in Übung“ bleiben. Daher gilt die Maßnahme auch als Eingliederungsmaßnahme und der Ein-Euro-Job wird als Brückenjob bezeichnet.

Denn Ziel ist, dass Bürgergeld-Empfänger ihre beruflichen Fähig- und Fertigkeiten nicht verlieren. Und vor allem nicht denken, dass sie keine berufliche Perspektive mehr haben und für den Rest ihres Lebens arbeitslos bleiben. Vielmehr soll durch die Maßnahme ermöglicht werden, dass Langzeitarbeitslose wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt finden.

Übrigens: Die „Bezahlung“ in einem 1-Euro-Job ist nicht zwingend 1 Euro pro Stunde, denn der Gesetzgeber hat in keiner Vorschrift festgehalten, wie hoch die Vergütung bei der Eingliederungsmaßnahme sein muss oder darf.

In der Praxis hat sich jedoch das Vorgehen durchgesetzt, dass pro Stunde zwischen 1 und 2 Euro gezahlt wird. Allerdings darf man das nicht als Lohn im klassischen Sinne betrachten. Das Geld, das Arbeitslose für die Eingliederungsmaßnahme erhalten, gilt eher als Aufwandsentschädigung.

Die gute Nachricht: Daher wird die Aufwandsentschädigung auch nicht auf die Bürgergeld-Bezüge angerechnet, sondern zusätzlich gezahlt.

Ein 1-Euro-Job muss einige Voraussetzungen erfüllen, um als Brückenjob zu gelten:

1. Ein öffentliches Interesse muss vorliegen: Als öffentliches Interesse in diesem Sinn gelten Arbeiten, die der Allgemeinheit zugutekommen. Welche Tätigkeit konkret darunter fallen, hängt vom Einzelfall ab. Daher muss die Maßnahme auch individuell beantragt und genehmigt werden. Meist haben als gemeinnützig anerkannte Träger allerdings gute Chancen, dass ein Ein-Euro-Job genehmigt wird. Jedoch kommt es auch in diesen Fällen auf die geplante Maßnahme und vor allem das Ergebnis an, das der 1-Euro-Job bringen soll. Ein-Euro-Jobber werden häufig bei folgenden Trägern und für folgende Tätigkeiten eingesetzt:

  1. In öffentlichen Einrichtungen in der Jugend-, Kranken- oder Altenhilfe
  2. Betriebshöfe, die Gartenarbeiten für öffentliche Anlagen ausführen
  3. Für die Instandhaltung oder Reinigung von öffentlichen Anlagen in Gemeinden

2. Die Maßnahme muss zusätzlich stattfinden: Ganz wichtig bei diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument ist, dass der Ein-Euro-Job bestehende Arbeitsplätze nicht gefährden darf. Daher darf die Maßnahme nur zusätzlich angeboten werden.

3. Die Maßnahme muss als Brückenjob geeignet sein: Ziel des Ein-Euro-Jobs ist es, Langzeitarbeitslose wieder in ein normales Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Daher werden auch nur solche Tätigkeiten als Ein-Euro-Job genehmigt, die dieses Ziel verfolgen. Darüber hinaus muss die Maßnahme aber auch verhältnismäßig sein. Aber vor allem sollen die konkreten Arbeitsaufgaben für den Ein-Euro-Jobber zumutbar sein.

Brückenjob ist kein Arbeitsverhältnis

Wichtig zu wissen: Obwohl der Wortbestandteil „Job“ bei der Bezeichnung „Ein-Euro-Job“ etwas anderes vermuten lässt, handelt es sich hierbei um kein normales Arbeitsverhältnis: Ein-Euro-Jobber unterzeichnen beispielsweise keinen Arbeitsvertrag. Das geht auch aus den Regelungen des Paragrafen § 16d Abs. 3 des 2. Sozialgesetzbuches (SGB) hervor.

Stattdessen wird mit dem Bürgergeld-Bezieher eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen, in der die wichtigsten Rahmenbedingungen des 1-Euro-Jobs festgehalten werden.

Der fehlende Arbeitsvertrag hat einen Nachteil für Ein-Euro-Jobber: Die Beschäftigung gilt als nicht sozialversicherungspflichtig. Somit haben sie keinen Arbeitgeber, der Beiträge in die Sozialversicherung, also Renten-, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung, zahlt.

Ein-Euro-Jobber sind dafür aber weiterhin über das Jobcenter sozialversichert – es fließen nur keine zusätzlichen Beiträge für die Maßnahme in die Sozialversicherung.

Zusätzlich muss der Träger der Maßnahme für den Ein-Euro-Jobber eine Unfallversicherung abschließen und auch die Regelungen der Arbeitnehmerhaftung gelten für Ein-Euro-Jobber.

Die Dauer der Maßnahme

Ein Ein-Euro-Job dauert meist zwischen 6 und 9 Monaten, wobei es in einigen Maßnahmen die Option einer Verlängerung gibt.

Übrigens: Wenn Sie mindestens 12 Monate lang einen Ein-Euro-Job ausüben, haben Sie sogar Anspruch auf Urlaub. 2 Tage pro Monat dürfen Sie sich freinehmen. Allerdings bekommen Sie für diese Tage kein zusätzliches Geld – auch das unterscheidet den Ein-Euro-Job von einem normalen Arbeitsverhältnis.

Wochenarbeitszeit in einem Ein-Euro-Job

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem Brückenjob liegt zwischen 15 und 30 Stunden. Und zwar aus folgenden Gründen: Unter 15 Stunden gelten Langzeitarbeitslose weiterhin als arbeitslos, womit die Maßnahme nicht viel bringen würde.

Auf der anderen Seite kann man bei einem Arbeitsaufwand von mehr als 30 Stunden wöchentlich davon ausgehen, dass der Arbeitslose nicht mehr genug Zeit hat, sich um einen neuen Job zu bemühen. Denn Stellenangebote sichten und Bewerbungen schreiben kostet eben Zeit.

Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten für 1-Euro-Jobber die gleichen Regelungen wie für die übrigen Mitarbeiter auch. Müssen diese an Sonn- und Feiertagen arbeiten, kann das daher auch dem Ein-Euro-Jobber zugemutet werden.

Die Vorteile eines Ein-Euro-Jobs

1-Euro-Jobs stehen immer wieder in der Kritik: Sie seien lediglich dazu da, die Arbeitslosenstatistik zu beschönigen, so einer der zentralen Vorwürfe. Darüber hinaus ist nicht abschließend geklärt, ob Ein-Euro-Jobs nicht vielleicht doch reguläre Beschäftigungsverhältnisse ersetzen. Denn immer wieder kommt es vor, dass Ein-Euro-Jobber die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die festangestellten Arbeitnehmer.

Bei allen Kritikpunkten hat ein Brückenjob jedoch auch Vorteile. Zum Beispiel diese hier:

  1. Keine Lücken im Lebenslauf: Wer arbeitslos ist, schreibt Bewerbungen, um einen neuen Job zu finden. Um die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit dabei möglichst gering zu halten, bieten sich Ein-Euro-Jobs an. Denn wer eine derartige Maßnahme absolviert, kann sich diese in den Lebenslauf schreiben und vermeidet damit Lücken, die bei Personalern nicht gut ankommen.
  2. Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Ein 1-Euro-Job ist aber nicht nur dazu da, die Lücken im CV zu füllen. Teilnehmer dieser Maßnahme halten sich fit für den Arbeitsmarkt, weil sie ihre Fähig- und Fertigkeiten täglich anwenden und manchmal sogar neue Skills erwerben.
  3. Chance auf Nebenerwerb: Ohne Frage ist die Aufwandsentschädigung für einen 1-Euro-Job nicht gerade üppig. Trotzdem ist sie ein zusätzliches Einkommen, mit dem Bürgergeld-Bezieher rechnen können.

FAQs: Häufige Fragen 1-Euro-Job

Einige Fragen tauchen immer wieder auf, wenn es um das Thema Ein-Euro-Job geht. Wir haben die wichtigsten für Sie gesammelt und liefern Ihnen eine Antwort.

Darf ich einen 1-Euro-Job ablehnen?

In der Regel gilt, dass Sie einen Brückenjob, der Ihnen zugewiesen wurde, annehmen müssen. Denn die Maßnahme ist nicht freiwillig, sondern dazu gedacht, Sie wieder in ein normales Beschäftigungsverhältnis hineinzuführen.

Allerdings können Sie gegen die Maßnahme Widerspruch einlegen. Wie erfolgversprechend dieser jedoch sein wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie einen Ein-Euro-Job ohne triftigen Grund ablehnen, müssen Sie mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen.

Außerdem sollten Sie dabei im Hinterkopf behalten, dass Sie sich mit einem Widerspruch nicht unbedingt beliebt machen – was wiederum Auswirkungen auf weitere Maßnahmen haben könnte.

Welche Gründe für eine Ablehnung akzeptiert das Jobcenter?

Grundsätzlich kann man nicht sagen, welche Gründe im Einzelfall vom Jobcenter akzeptiert werden, denn der Sachbearbeiter hat dabei einen individuellen Ermessensspielraum.

Sollte jedoch einer der folgenden Gründe auf Sie zutreffen, sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter sprechen:

  • Sie müssen Kleinkinder unter 3 Jahren betreuen.
  • Sie haben Einschränkungen psychischer oder physischer Art.
  • Sie üben bereits einen Nebenjob aus.
  • Sie müssen nahe Angehörige pflegen.

Darf ich neben dem Ein-Euro-Job arbeiten?

Wir erinnern uns: Der Brückenjob ist dazu da, dass Langzeitarbeitslose den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt finden. Daher ist prinzipiell alles positiv zu bewerten, was zu diesem Ziel führen kann – und dazu zählt eben auch ein Nebenjob. Denn wer einen Nebenjob gefunden hat – wenn auch „nur“ auf geringfügiger Basis –, bleibt dem ersten Arbeitsmarkt verbunden.

Daher sollte das Jobcenter einen Nebenjob vorrangig gegenüber einem Ein-Euro-Job bewerten. Bedeutet konkret: Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teilzunehmen, sollten Sie sich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und Ihre aktuelle Situation schildern. Mit etwas Glück werden Sie von dem Brückenjob freigestellt.

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