Sabbatical: Anspruch, Dauer, Modelle

Laut einer aktuellen Studie interessieren sich fast 90 Prozent der Deutschen für ein Sabbatical. Auch Arbeitgeber in der Privatwirtschaft haben diesen Trend erkannt und bieten die Auszeit immer häufiger an. Was zunächst verlockend klingt, will jedoch gut geplant sein. Denn wer nicht aufpasst, kann als Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren. Worauf Sie beim Thema Sabbatjahr achten sollten und welche Modelle es gibt, erfahren Sie hier.

Eine Frau sitzt am Grand Canyon und macht ein Sabbatical

Sabbatical: Was ist das?

Von einem Sabbatical spricht man, wenn Arbeitnehmer eine längere Auszeit von ihrem Beruf nehmen. Dabei kündigen sie ihren Job jedoch nicht, sondern lassen sich von ihrem Arbeitnehmer freistellen – es ist also eine Art Sonderurlaub.

Einige nutzen die Zeit, um Angehörige zu pflegen, sich (beruflich) weiterzubilden oder gar eine lange Reise zu machen. Wie die Mitarbeiter ihre Freistellung vom Job nutzen, bleibt letztlich ihnen überlassen.

Die Idee des Sabbatjahrs stammt ursprünglich aus dem Alten Testament. Auf Hebräisch bedeutet sabat, von dem sich das heute gebräuchliche Sabbatical ableitet, so viel wie innehalten. In jedem siebten Jahr wurden den Äckern eine Erholungspause zugestanden. Die Ressourcen wurden geschont und die Kraftreserven wieder neu aufgetankt – so soll es auch den Arbeitnehmern gehen, die sich die längere Pause gönnen.

Anspruch auf ein Sabbatical

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte haben sogar einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Auch einige Tarifverträge schreiben diesen Anspruch für Beschäftigte der Branche fest. Für Mitarbeiter privater Unternehmen ist das jedoch nicht die Regel. Wobei immer mehr Arbeitgeber ein Sabbatical anbieten. Der Grund: Es erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.

Sabbatjahr: Wie lange dauert es gewöhnlich?

Die Dauer des Sabbaticals kann individuell vereinbart und mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Ursprünglich haben sich Arbeitnehmer häufig für eine Auszeit von einem ganzen Jahr entschieden – daher auch die deutsche Bezeichnung Sabbatjahr.

Mittlerweile ist man im Hinblick auf die Dauer flexibler geworden und so sind Zeiträume zwischen drei und zwölf Monaten heute die Regel. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, spricht aber auch nichts gegen einen längeren Zeitraum.

Sabbatjahr: die verschiedenen Modelle

Für Beamte gibt es eindeutige Regelungen, wie das Sabbatical abläuft – Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben diesen Luxus nicht. Sie müssen mit ihrem Arbeitgeber individuelle Modelle aushandeln. Folgende Sabbatical-Modelle sind denkbar:

  1. Ansparen von Arbeitszeit: Die meisten Arbeitnehmer entscheiden sich für dieses Modell. Wenn der Chef die Möglichkeit dazu bietet, sammeln sie Überstunden auf einem sogenannten Arbeitszeitkonto an. Im Unterschied zu anderen Modellen, werden diese Überstunden aber nicht ausgezahlt. Vielmehr spart der Beschäftigte so viel Arbeitszeit, dass er davon gleich mehrere Wochen oder Monate am Stück ein Sabbatical einlegen kann. Der große Vorteil dabei: Das Arbeitsverhältnis läuft wie gewohnt weiter. Beschäftigte müssen sich also nicht um Versicherungen oder andere Angelegenheiten kümmern. Statt ein Arbeitszeitkonto für das Sabbatical zu nutzen, gibt es auch die Variante mit einem Lebensarbeitszeitkonto. Dieses Konto bietet ein wenig mehr Möglichkeiten. Statt nur Überstunden anzusparen, können auf ein Lebensarbeitszeitkonto zusätzlich auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers oder andere variable Gehaltsbausteine eingezahlt werden. Mit etwas Glück ist so schneller das nötige „Guthaben“ für das Sabbatical zusammen.
  2. Unbezahlter Sonderurlaub: Wer ein eher kurzes Sabbatical einlegen möchte, für den könnte Sonderurlaub eine Option sein. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, dass der Sonderurlaub nicht länger als vier Wochen dauert, denn nach vier Wochen gilt das Arbeitsverhältnis als unterbrochen – mit unschönen Folgen für die Versicherungen. Die muss dann nämlich der Beschäftigte selbst tragen. Alles bis zu einem Zeitraum von vier Wochen ist als Sonderurlaub jedoch unproblematisch.

Unser Tipp: Wenn Sie den unbezahlten Sonderurlaub mit ihrem Jahresurlaub kombinieren, können Sie Ihr Sabbatical sogar noch verlängern. Natürlich abhängig von Ihrem jeweiligen Urlaubsanspruch und davon, ob Ihr Chef sich darauf einlässt.

Diese Fragen sollten Sie vorab klären

Um sich auf das Sabbatjahr vorzubereiten, sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch auf weitere Regelungen verständigen. Dazu gehören folgende Fragen, die beantwortet werden sollten:

  • Wir lange soll das Sabbatical dauern?
  • Bleiben zusätzliche Arbeitgeberleistungen wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge bestehen?
  • Wie kann die Rückkehr an den Arbeitsplatz aussehen?
  • Wollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Sabbaticals in Kontakt bleiben?

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Sabbatical

Zum Abschluss gibt es noch kurze Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema Sabbatical:

Wie oft kann ich ein Sabbatical machen?

Es gibt keine eindeutigen Regelungen, wie häufig Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen dürfen. Abgesehen von Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, gibt es für Arbeitnehmer keine gesetzlichen Regelungen zum Sabbatical. Das heißt konkret, wenn sich beide Seiten einig sind, kann der Mitarbeiter auch mehr als ein Sabbatical machen.

Bin ich während des Sabbaticals versichert?

Ob Sie über den Arbeitgeber versichert sind oder sich selbst darum kümmern müssen, hängt von dem Modell ab, das sie gewählt haben. Sollten Sie mehr als einen Monat kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber bekommen, müssen Sie selbst für ihren Versicherungsschutz in der Kranken- und Sozialversicherung sorgen.

Wenn Sie ihr Sabbatical im Ausland verbringen, sollten Sie ohnehin mit einem Fachmann über das Thema Versicherungen sprechen.

Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?

Beschäftigte, die im Sabbatical sind und nicht gekündigt haben, erwerben weiterhin Urlaubsansprüche. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub hat.

Bildnachweis: Ingus Kruklitis / Shutterstock.com

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