Berufliche Reha: Voraussetzungen, Antrag und Tipps

Durch gesundheitliche Probleme kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein. In solchen Fällen kann eine berufliche Reha neue Perspektiven eröffnen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wann Anspruch besteht und was für eine erfolgreiche Reha-Maßnahme wichtig ist.

Eine Frau erklaert einem Mann im Rollstuhl die Bedienung einer Maschine fuer die berufliche reha

Was ist eine berufliche Reha?

Die berufliche Rehabilitation, kurz berufliche Reha, ist eine Form der Absicherung von Beschäftigten in der Sozialversicherung. Ihr Ziel besteht darin, Menschen nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall wieder in den Beruf einzugliedern und so ihre berufliche Tätigkeit langfristig zu sichern. Im Vordergrund steht dabei nicht in erster Linie die Genesung, wie es bei einer medizinischen Rehabilitation der Fall wäre. Es geht vielmehr darum, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Berufliche Reha-Maßnahmen können verschiedene Formen annehmen. Dazu zählen Umschulungen, Weiterbildungen, zusätzliche Qualifizierungen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz. Entsprechende Angebote richten sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen ihren bisherigen Job nicht oder nicht mehr im gewohnten Umfang ausüben können. Das umfasst Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die mit den Folgen eines Unfalls zu kämpfen haben.

Durch eine berufliche Reha sollten den Betroffenen neue Perspektiven eröffnet werden. Reha-Maßnahmen können ihnen helfen, wichtige Kompetenzen zu vertiefen oder zu entwickeln und so eine Teilhabe im Berufsleben zu sichern. Eine berufliche Rehabilitation kann berufsbegleitend stattfinden oder mit einer Unterbrechung der bisherigen Tätigkeit einhergehen. Darüber entscheidet die konkrete Maßnahme ebenso wie der gesundheitliche Zustand der Betroffenen.

Berufliche Reha: Möglichkeiten und Varianten

Eine berufliche Reha umfasst vielseitige Möglichkeiten und Angebote. Was möglich und sinnvoll ist, hängt von der individuellen Krankheitsgeschichte und der spezifischen Situation der Betroffenen ab.

Zu den bewährten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zählen Umschulungen, bei denen die Betroffenen einen neuen Beruf erlernen. Diese Option kommt infrage, wenn der erlernte beziehungsweise ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Gängig sind auch Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen. Sie ermöglichen es, Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern und sich an veränderte Anforderungen anzupassen. Auch eine Anpassung des Arbeitsplatzes und technische Hilfsmittel können im Rahmen einer beruflichen Reha genutzt werden. Dazu zählen etwa ergonomische Stühle, spezifische Ausstattungen oder Computerprogramme, die es den Betroffenen ermöglichen, ihren Tätigkeiten trotz gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen nachzugehen.

Wer sich durch eine Krankheit oder in der Folge eines Unfalls beruflich neu orientieren muss, kann von einer Berufsfindung und -erprobung profitieren. Durch entsprechende Maßnahmen ist es möglich, neue Berufsbilder kennenzulernen und sich in verschiedenen Feldern auszuprobieren, um die richtige berufliche Entscheidung zu treffen.

Auch Integrationshilfen können sinnvoll sein, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Sie können Coachings, individuelle Unterstützung bei der Jobsuche und Bewerbungstrainings umfassen. Hilfe bei der Einarbeitung in eine neue Tätigkeit kann sich in diesem Zusammenhang ebenfalls anbieten. 

Berufliche Reha: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Wer eine berufliche Reha machen möchte, muss zuerst einen entsprechenden Antrag stellen. Das können Betroffene entweder selbst erledigen oder der behandelnde Arzt übernimmt diesen Schritt. Es kann hilfreich sein, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen, um individuelle Möglichkeiten zu verstehen und auszuwählen.

Die Kosten für eine berufliche Reha können von verschiedenen Trägern übernommen werden. Ein wichtiger Träger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die in vielen Fällen für Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Krankheit oder im Fall von drohender Erwerbsminderung zuständig ist. Geht es hingegen um eine berufliche Reha nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit, sind die Berufsgenossenschaften die richtige Anlaufstelle. Falls die Maßnahme im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oder der Jobsuche steht, kann auch die Agentur für Arbeit für die Kosten aufkommen.

Was gilt für die berufliche Reha: Bis zu welchem Alter kann sie bewilligt werden? Hierbei gibt es keine starren Obergrenzen, sondern es kommt auf die individuelle Situation und die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen an. Eine berufliche Reha kann bis zum Renteneintrittsalter möglich sein.

Eine individuelle Beratung ist im Vorfeld einer beruflichen Reha grundsätzlich empfehlenswert. Es gibt zum Beispiel spezialisierte Reha-Berater – auch bei den Kostenträgern –, an die Sie sich dazu wenden können. Bei einer Beraterin oder einem Berater können Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie haben, wie die Antragstellung läuft und welche Schritte erforderlich für die berufliche Reha sind. Durch eine gute Beratung können Sie das Angebot finden, das am besten zu Ihrer spezifischen Situation und Ihren Bedürfnissen passt.

Berufliche Reha: Rechte und Pflichten

Wenn es um eine berufliche Reha geht, haben Arbeitnehmer Rechte, aber auch Pflichten, die berücksichtigt werden müssen. Ein wichtiges Recht von Beschäftigten ist die finanzielle Absicherung während der Reha-Maßnahmen. Während der Teilnahme an einer beruflichen Reha besteht häufig Anspruch auf Übergangsgeld, was in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Das gilt für Fälle, in denen die Rentenversicherung die Reha-Maßnahme genehmigt hat und in denen Betroffene zuvor in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Wie hoch das Übergangsgeld ist, hängt von der Höhe des üblichen Gehalts oder Lohns ab. 60 bis 80 Prozent von 80 Prozent des letzten Bruttoverdiensts werden als Übergangsgeld ausgezahlt. Dabei kommt es auch darauf an, ob jemand Kinder hat und welcher Träger zuständig ist. Neben einem solchen Übergangsgeld können auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel für Fahrtkosten, Verpflegung oder Unterbringung gewährt werden.

Während einer beruflichen Reha müssen sich Beschäftigte keine Sorgen um ihren Job machen, denn es besteht zumeist ein besonderer Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Praktisch heißt das, dass Arbeitgeber in der Regel nur eine Kündigung aussprechen dürfen, wenn das Integrationsamt zugestimmt hat. Durch dieses besondere Recht von Beschäftigten soll sichergestellt werden, dass Teilnehmer einer beruflichen Reha bei bestehendem Arbeitsverhältnis keine Nachteile daraus erwachsen.

Mitwirkungspflichten von Betroffenen

Wer an einer beruflichen Reha teilnimmt, hat gleichzeitig bestimmte Pflichten zur Mitwirkung. Teilnehmer müssen etwa aktiv an den vereinbarten Maßnahmen teilnehmen, pünktlich erscheinen und sich pflichtbewusst verhalten. Betroffene müssen außerdem ärztlichen Anweisungen folgen. Wer gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt, kann damit finanzielle Unterstützungsleistungen aufs Spiel setzen. Es kann auch sein, dass die Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden muss.  

Was, wenn man als Arbeitnehmer keine Lust auf eine Reha hat: Muss ich eine berufliche Reha machen, wenn ich nicht möchte? Nein, grundsätzlich handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Es kann nichtsdestotrotz Konsequenzen haben, wenn jemand eine berufliche Reha ohne guten Grund ablehnt oder eine entsprechende Maßnahme abbricht. In solchen Fällen ist es wichtig, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und sich beraten zu lassen, wenn das sinnvoll erscheint.

Chancen und Herausforderungen einer beruflichen Reha

Eine berufliche Reha kann den Weg zurück in den Job ebnen und viele Chancen mit sich bringen. Zugleich kann sie jedoch auch für Herausforderungen sorgen. Häufig stellt eine berufliche Reha mit ihren Begleitumständen einen Einschnitt im Leben der Teilnehmer dar. Ob die Veränderung positiv ist, hängt auch davon ab, wie die Reha-Maßnahme ausgestaltet ist und wie die Betroffenen sich einbringen.

Es kann zum Beispiel eine Herausforderung sein, sich an die veränderten Umstände anzupassen: Statt zu arbeiten, müssen Teilnehmer plötzlich lernen. Das ist besonders gravierend, wenn jemand länger nicht mehr Teil des Arbeitslebens war oder einen ganz neuen Beruf erlernen muss. Das kann anstrengend sein, besonders in der Anfangsphase. Jeder Lernprozess verlangt auch Motivation und Durchhaltevermögen. Es kann auch belastend sein, nicht zu wissen, was die Zukunft bringen wird. Nicht immer ist im Vorfeld klar, ob man nach der beruflichen Reha den Job behalten oder eine gute Stelle finden wird.

Zugleich geht eine berufliche Reha mit vielen Chancen einher. Sie bietet die Möglichkeit eines tiefgreifenden Neuanfangs, in dessen Rahmen sich Beschäftigte neue berufliche Perspektiven eröffnen können. Die passende Reha-Maßnahme in Kombination mit einer aktiven, eigenverantwortlichen Teilnahme kann die Lebensqualität und die Zufriedenheit mit der eigenen Situation verbessern. Sie kann (wieder) zu einem gesicherten Einkommen führen und die soziale Teilhabe beruflich wie privat sichern.

Dass eine berufliche Reha, ob bei bestehendem Arbeitsverhältnis oder während einer Zeit der Arbeitslosigkeit, vor allem positive Effekte hat, ist wahrscheinlicher, wenn die Betroffenen ausreichend Unterstützung erhalten. Hilfe durch Angehörige, Freunde oder professionelle Begleiter wie Therapeuten, Reha-Berater oder Ausbilder spielt dabei eine wichtige Rolle. Solche Personen können den Betroffenen Halt bieten und sie motivieren, wodurch das Durchhaltevermögen steigt – und damit die Chance auf eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation.

Erfolgreiche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit: Worauf es ankommt

Nach einer beruflichen Reha geht es darum, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Das Ziel ist dabei eine nachhaltige Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Bei einem erfolgreichen Übergang nach einer beruflichen Reha helfen verschiedene Möglichkeiten und Angebote.

Sinnvoll kann es zum Beispiel sein, Praktika zu machen oder an Arbeitserprobungen teilzunehmen. Betroffene können dadurch ihre Kompetenzen und Fähigkeiten unter Beweis stellen und werden schrittweise wieder an das Arbeitsleben herangeführt. Sie sammeln außerdem wertvolle praktische Erfahrungen, über die sie nicht nur ihr Wissen vertiefen, sondern auch neue Berufsfelder kennenlernen und Kontakte knüpfen können. Durch Arbeitserprobungen ist es zudem möglich, die eigenen Stärken und Wünsche besser einzuschätzen. Das sorgt für eine gute Entscheidungsgrundlage, wenn es um die berufliche Zukunft geht.

Ein elementarer Aspekt der erfolgreichen Wiedereingliederung nach einer beruflichen Reha ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Arbeitgeber bieten die Teilnahme an, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Hierbei geht es darum, Betroffene bei der Rückkehr zum alten Arbeitsplatz zu unterstützen. Technische Hilfsmittel, Anpassungen des Arbeitsplatzes, der Arbeitsabläufe oder Arbeitszeiten können dabei eine wichtige Rolle spielen. BEM kann dabei helfen, die Erwerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Auch nach dem Ende einer beruflichen Reha gibt es Angebote zur Nachsorge. Eine Möglichkeit sind etwa Gespräche mit Reha-Beratern, aber auch berufsbegleitende Coachings oder die Betreuung durch einen Psychotherapeuten. Je nach Träger kann auch eine Nachbetreuung am Arbeitsplatz infrage kommen: Dabei begleiten geschulte Fachkräfte die Beschäftigten für eine gewisse Zeit bei der Rückkehr im Job. Falls Schwierigkeiten oder Hindernisse auftauchen, können sie unterstützend eingreifen, was die Erfolgsaussichten verbessert.

Fazit: Eine berufliche Reha optimal nutzen

  • Eine berufliche Reha kann eine wertvolle Chance sein, nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall die Grundlagen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu schaffen, sich beruflich neu zu orientieren und die Erwerbsfähigkeit zu sichern.
  • Es gibt verschiedene Optionen bei einer beruflichen Reha, darunter Umschulungen, Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen. Was sich eignet, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.
  • Die Kosten für eine berufliche Reha werden häufig von Trägern wie der Deutschen Rentenversicherung oder der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, was auch der behandelnde Arzt übernehmen kann.
  • Während einer Reha sind die Teilnehmer finanziell abgesichert, etwa durch Übergangsgeld. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, genießt einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Eine berufliche Reha bietet viele Chancen, kann aber auch Herausforderungen mit sich bringen, die mit den veränderten Lebensumständen einhergehen können. Dann ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen – privat oder professionell. Der Erfolg einer Reha-Maßnahme hängt außerdem maßgeblich davon ab, ob die Beteiligten aktiv am Gelingen mitwirken.

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