Was ist Übergangsgeld? Voraussetzungen, Höhe & Antrag
Wer an einer beruflichen oder medizinischen Rehabilitation teilnimmt und vorübergehend im Job pausieren muss, kann Anspruch auf Übergangsgeld haben. Die Unterstützungsleistung soll die Betroffenen finanziell absichern. Hier erfahren Sie, wann ein Anspruch besteht, wie hoch die Leistung ausfällt und wie lange sie gezahlt wird.

Definition & Bedeutung: Was ist Übergangsgeld?
Bei Übergangsgeld handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation gezahlt werden kann. Es dient als Unterstützung für Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Reha machen müssen und deshalb in dieser Zeit nicht arbeiten können. Damit ihr Lebensunterhalt trotzdem gesichert ist, gibt es die Möglichkeit, Übergangsgeld zu bekommen.
Der Zweck von Übergangsgeld besteht darin, die entgangenen Einkünfte aus dem Job zu kompensieren. Wer an einer Rehamaßnahme teilnimmt – zum Beispiel im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung –, kann in der Regel nicht gleichzeitig arbeiten. Das Übergangsgeld dient dann als Lohnersatzleistung, die es Betroffenen ermöglicht, sich auf ihre Genesung oder den Wiedereinstieg in den Beruf zu konzentrieren, ohne sich übermäßige finanzielle Sorgen machen zu müssen.
Anspruch auf Übergangsgeld können nicht nur angestellte Arbeitnehmer haben, sondern auch Selbstständige und Menschen ohne Job. Das gilt jedoch nur für Personen, die an einer Rehamaßnahme teilnehmen, die von der Deutschen Rentenversicherung oder einem anderen zuständigen Träger bewilligt wurde. Die Maßnahme muss außerdem zum Zweck haben, die Teilhabe am Erwerbsleben zu verbessern oder eine medizinische Rehabilitation zu ermöglichen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld
Um Übergangsgeld während der Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme bekommen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine bewilligte medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme handeln. Die Bewilligung stellt die zuständige Stelle aus, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Das heißt: Wer auf eigene Initiative eine Reha beginnt und dann Übergangsgeld beantragt, geht wahrscheinlich leer aus. Die vorherige Zustimmung der zuständigen Stelle ist entscheidend.
- Wichtig ist für den Anspruch auf Übergangsgeld auch, dass die Betroffenen arbeitsunfähig sind. Sie dürfen wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr dazu in der Lage sein, ihren Job wie zuvor auszuüben. In der Regel beginnen die Betroffenen aus genau diesem Grund eine Reha, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, nach einer OP oder bei Burn-out oder Depressionen. Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist.
- Auch Beitragszeiten in der Sozialversicherung spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um den Anspruch auf Übergangsgeld geht. Die konkreten Voraussetzungen hängen davon ab, welcher Träger zuständig ist, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Wartezeit meist fünf Jahre mit mindestens 60 Pflichtbeitragsmonaten. Ausnahmen können je nach Fall gelten, etwa, wenn die Reha nötig ist, um eine drohende Erwerbsminderung abzuwenden. Ist die Arbeitsagentur zuständig, besteht nur dann ein Anspruch auf Übergangsgeld, wenn es sich um eine berufliche Rehamaßnahme handelt, die von der Behörde bewilligt wurde. Es muss in diesem Fall außerdem grundlegend ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall direkt beim zuständigen Träger erfragt werden.
Wer ist für Übergangsgeld zuständig – und wie kann man es beantragen?
Wer Übergangsgeld beantragen möchte, muss wissen, an wen er sich dafür wenden kann. Das ist nicht einheitlich, denn es kommt darauf an, um welche Maßnahme es sich konkret handelt und welchem Zweck sie dient.
Die Hauptträger sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Berufsgenossenschaften und die Agentur für Arbeit. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die meisten medizinischen und beruflichen Rehamaßnahmen. Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn es um Leistungen geht, die den Weg zurück in den Job ebnen sollen. Das betrifft primär Menschen ohne Arbeit und Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Die Berufsgenossenschaften sind der richtige Ansprechpartner, wenn die Reha durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erforderlich wird.
Bis wann muss ich Übergangsgeld beantragen?
Übergangsgeld muss nicht immer überhaupt gesondert beantragt werden. In den meisten Fällen geschieht das automatisch, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wird – der zuständige Träger prüft dann, ob es einen Anspruch auf Übergangsgeld gibt.
Ist das nicht der Fall, kann ein separates Antragsformular erforderlich sein. Es kann auch sein, dass bestimmte Nachweise verlangt werden oder Angaben zur Versicherung gemacht werden müssen. In jedem Fall sollten Betroffene klären, ob ein Antrag nötig ist, und ihn in diesem Fall frühzeitig stellen.
Es kann sinnvoll sein, sich bei Unsicherheiten mit dem zuständigen Kostenträger in Verbindung zu setzen. Auch unabhängige Sozialberatungsstellen geben gern Auskunft und unterstützen Betroffene dabei, Übergangsgeld zu beantragen. Eine Beratung kann sich lohnen und helfen, finanzielle Nachteile aus Unwissenheit zu vermeiden.
Übergangsgeld: Höhe & Berechnung
In welcher Höhe Übergangsgeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Die Berechnung erfolgt individuell auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Entscheidend ist in der Regel das letzte Netto-Arbeitsentgelt. Bei Selbstständigen wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen.
Die Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld unterscheidet sich außerdem je nach Situation und zuständigem Träger. Im Fall von Arbeitnehmern macht Übergangsgeld meist einen prozentualen Anteil ihres bisherigen Nettogehalts aus.
Dabei macht es einen Unterschied, ob die Betroffenen Kinder haben oder nicht:
- Wer mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, bekommt 75 Prozent des letzten Nettolohns.
- Bei Betroffenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder sind es 68 Prozent dieser Summe.
Bei Selbstständigen wird der zu zahlende Betrag aus 80 Prozent des Einkommens ermittelt, das für die zuletzt gezahlten Beiträge maßgeblich war. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt, bekommt in der Regel weiterhin mindestens so viel wie vorher.
Vom Übergangsgeld gehen Beiträge für die Sozialversicherungen ab. Der entsprechende Betrag mindert sich also um die Anteile für die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Je nach Fall kann es sein, dass die Betroffenen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten müssen, zum Beispiel für stationäre Rehamaßnahmen.
Bezugsdauer: Wie lange bekommt man Übergangsgeld?
Der Zeitraum, in dem Betroffene Übergangsgeld bekommen können, ist nicht pauschal geregelt. Maßgeblich für die mögliche Bezugsdauer ist, wie lange die Rehamaßnahme dauert. Während der Teilnahme an der beruflichen oder medizinischen Reha wird in der Regel auch Übergangsgeld gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen stationären Aufenthalt handelt oder nicht. Mit dem Ende der Reha endet dann typischerweise auch der Anspruch auf Übergangsgeld.
Gegenüber anderen Sozialleistungen wie etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat Übergangsgeld Vorrang. Wer also etwa während seiner Reha ansonsten Anspruch auf Krankengeld hätte, bekommt stattdessen Übergangsgeld, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dasselbe gilt für Menschen, die eigentlich Arbeitslosengeld bekommen, aber eine medizinische Rehabilitation machen. Wenn die Rehamaßnahme endet, besteht wieder Anspruch auf die ursprüngliche Leistung (soweit die Voraussetzungen dafür weiter erfüllt sind).
Nicht immer klappt es mit der gewünschten Wiedereingliederung auf Anhieb. In solchen Fällen können weitere Unterstützungsleistungen infrage kommen. Eine Variante ist Krankengeld für den Fall einer nach wie vor bestehenden Erwerbsunfähigkeit. Auch Arbeitslosengeld oder Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben – etwa Umschulungen oder zusätzliche Qualifizierungen – sind prinzipiell denkbar. Es kann sich auch anbieten, nach einer Reha auf eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zu setzen
Übergangsgeld: Rechte & Pflichten beim Bezug der Leistung
Übergangsgeld ist eine Unterstützungsleistung, die mit bestimmten Rechten, aber auch Pflichten verbunden ist. Wer diese Leistung bezieht oder sie beantragen möchte, sollte wissen, was damit einhergeht.
Ein wichtiger Aspekt ist die Mitwirkungspflicht. Wer Übergangsgeld erhält, ist dazu verpflichtet, aktiv bei der Rehabilitationsmaßnahme mitzumachen. Dazu gehört auch, mit dem Fachpersonal vor Ort zu kooperieren, Termine nicht einfach ohne guten Grund ausfallen zu lassen oder Anweisungen zu ignorieren. Ebenso sind Übergangsgeldbezieher dazu verpflichtet, Auskünfte gegenüber dem Kostenträger zu geben – wahrheitsgemäß und vollständig.
Auch Meldepflichten müssen beim Übergangsgeld beachtet werden. Wenn sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse entscheidend ändern, muss der Kostenträger darüber informiert werden. Neue Lebensumstände können dazu führen, dass das Übergangsgeld in seiner Höhe neu berechnet wird oder aber der Anspruch sich verändert. Verspätete oder unterbliebene Meldungen können Rückforderungen nach sich ziehen.
Reha-Teilnehmer, die Übergangsgeld erhalten, haben zugleich bestimmte Rechte. Das betrifft insbesondere das Recht auf Widerspruch. Wenn der Antrag auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder einem anderen zuständigen Träger abgelehnt wird, können Betroffene innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Dasselbe gilt, falls Leistungen gekürzt werden.
Ein fristgerechter Widerspruch führt dazu, dass die individuelle Situation erneut überprüft wird. Es kann sinnvoll sein, sich Rechtsbeistand zu suchen oder sich im Vorfeld an eine Beratungsstelle zu wenden.
Fazit: Übergangsgeld – die wichtigsten Aspekte
- Übergangsgeld kann eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen sein, die während einer Rehabilitation im Beruf aussetzen müssen.
- Ein Anspruch auf Übergangsgeld kann nicht nur bei angestellt Beschäftigten bestehen, sondern auch bei Jobsuchenden und Selbstständigen.
- Es ist wichtig, über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Übergangsgeld informiert zu sein. Betroffene sollten prüfen, wer in ihrem Fall der zuständige Träger ist.
- Beim Übergangsgeld hängt die Höhe vom regulären Einkommen ab. Maßgeblich ist auch, ob die Betroffenen Kinder haben, die sie versorgen müssen. Der Satz für Antragsteller mit Kindern ist höher.
- Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es sinnvoll, die Beratungsangebote der zuständigen Kostenträgerstelle zu nutzen. Auch unabhängige Beratungsstellen können weiterhelfen.
Bildnachweis: Shutterstock.com